Nachbarschaftsrecht
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 25.08.2009 21:04 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen,
meine Frage betrifft eine Hecke die als Einfriedung zw. 2 zu Wohnzwecken bebauten Grundstücken in NRW steht.
Fakt ist das diese Hecke wohl um des lieben Friedens willen von dem Vorbesitzer unseres Hauses auch auf der Seite des Nachbarn geschnitten wurde. Nun möchten wir das nicht, da dieses im Nachbarschaftsgesetzt NRW ja eindeutig geregelt ist.
Zuerst behauptete der Nachbar wir müssten das weil es die rechte Seite wäre und wir uns darum zu kümmern hätten, was ich zuerst auch glaubte, mich aber erst mal schlau gemacht habe. Rausgefunden habe ich das dass in NRW eben nicht so ist. Als 2tes hieß es das wäre "Gewohnheitsrecht" weil es der Vorgänger eben auch immer gmacht hat. Als letztes kam jetzt die Hecke wäre keine Einfriedung, weil sie auf meinem Grundstück stehen würde und das ist nun die eigentliche Frage:
Augenscheinlich könnte es sein, das diese allerhöchstens 10-20 cm mehr bei mir steht als bei ihm. Da aber kein Grenzstein oder ähnliches zu finden ist, kann man das nicht genau sagen (Warum hat der dann eigentlich früher nicht auf min. 50cm Abstand bestanden?). 1. Wäre das schon dann keine Einfriedung mehr weil nicht auf der Grenze, oder wäre das im Toleranzbereich? Die haben vor ca. 50 Jahren bestimmt auch keinen Vermessundsbeamten hier gehabt.
2. Eine Hecke ist hier in der Siedlung als Grenze zw. den Grundstücken durchaus üblich, also wäre es doch Schwachsinn dies zu entfernen und dann eine Einfriedung zu verlangen und die dann 20 cm weiter rüber neu zu pflanzen, wobei die dann schon in seinem aus Holz gebautem Pavillion an der Grenze wachsen würde.
Leider ist die Sache nicht zu regeln, Er hat jetzt einen Schiedsmann eingeschaltet. Von den anderen hier weiß ich das die schon immer gegen die Hecke waren, das die alles wissen und sehen müssen, nur da haben wir hier jeine Lust zu.
Vielen Dank
