Nachbarschaftsrecht

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 25.08.2009 21:04 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo zusammen,

meine Frage betrifft eine Hecke die als Einfriedung zw. 2 zu Wohnzwecken bebauten Grundstücken in NRW steht.

Fakt ist das diese Hecke wohl um des lieben Friedens willen von dem Vorbesitzer unseres Hauses auch auf der Seite des Nachbarn geschnitten wurde. Nun möchten wir das nicht, da dieses im Nachbarschaftsgesetzt NRW ja eindeutig geregelt ist.
Zuerst behauptete der Nachbar wir müssten das weil es die rechte Seite wäre und wir uns darum zu kümmern hätten, was ich zuerst auch glaubte, mich aber erst mal schlau gemacht habe. Rausgefunden habe ich das dass in NRW eben nicht so ist. Als 2tes hieß es das wäre "Gewohnheitsrecht" weil es der Vorgänger eben auch immer gmacht hat. Als letztes kam jetzt die Hecke wäre keine Einfriedung, weil sie auf meinem Grundstück stehen würde und das ist nun die eigentliche Frage:
Augenscheinlich könnte es sein, das diese allerhöchstens 10-20 cm mehr bei mir steht als bei ihm. Da aber kein Grenzstein oder ähnliches zu finden ist, kann man das nicht genau sagen (Warum hat der dann eigentlich früher nicht auf min. 50cm Abstand bestanden?). 1. Wäre das schon dann keine Einfriedung mehr weil nicht auf der Grenze, oder wäre das im Toleranzbereich? Die haben vor ca. 50 Jahren bestimmt auch keinen Vermessundsbeamten hier gehabt.
2. Eine Hecke ist hier in der Siedlung als Grenze zw. den Grundstücken durchaus üblich, also wäre es doch Schwachsinn dies zu entfernen und dann eine Einfriedung zu verlangen und die dann 20 cm weiter rüber neu zu pflanzen, wobei die dann schon in seinem aus Holz gebautem Pavillion an der Grenze wachsen würde.
Leider ist die Sache nicht zu regeln, Er hat jetzt einen Schiedsmann eingeschaltet. Von den anderen hier weiß ich das die schon immer gegen die Hecke waren, das die alles wissen und sehen müssen, nur da haben wir hier jeine Lust zu.

Vielen Dank

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nachbarschaftsrecht

    Hallo Uwe,
    wenn die Hecke auf der Grenze steht (ob mehr nach einer Seite spielt keine Rolle) ist sie die Grenzeinrichtung und von beiden Nachbarn zu unterhalten.
    Das bedeutet jeder schneidet seine Seite.
    Steht die Hecke nur auf einem Grundstück ist der Eigentümer der Hecke allein für die Unterhaltung verantwortlich. Bei dem Alter der Hecke hat sie Bestandsschutz d,h, der Nachbar kann nicht ihre Entfernung verlangen.
    Die Sache mit dem Schiedsmann ist gut. Der Schiedsmann arbeitet als Schlichter und wird versuchen eine Einigung der Parteien zu erreichen. Vereinbarungen vor dem Schiedsmann sind 30 Jahre für beide Parteien verbindlich. Wenn die Ladung zu Schlichtung kommt würde ich den Schiedsmann ansprechen und mir das Verfahren und die Sachlage erläutern lassen.

    mfg
    Ben

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Nachbarschaftsrecht

      Hi Ben,

      also bei einer Gesammtbreite der Hecke von ca 60cm ist es dann egal ob die Stämme dann 20cm auf meinem Grundstück stehen, da die Hecke damals nun so gepflanzt worden ist das sie auf nur einem Grundstück steht. Nur wenn das so ist wären ja nicht die 50cm zum Nachbarn eingehalten worden. Also eine Einfriedung?

      Gruß

      Uwe

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Nachbarschaftsrecht

        Hallo Uwe,
        maßgebend ist wo die Triebe aus dem Boden kommen.
        Haben die Triebe einen Abstand zur Grenze, ist es keine Einfriedung. Steht die erste Reihe der Triebe auf der Grenze kann man davon ausgehen dass die Hecke als Einfriedung gepflanzt wurde.
        Wenn die Triebe 20 cm von der Grenze aus dem Boden kommen ist es keine Einfriedung. Wurde keine weitere Einfriedung z.B. Zaun errichtet kann man trotzdem vermuten , dass die Hecke als Einfriedung gepflanzt wurde.
        Würde ich mit dem Schiedsmann vor Ort durchsprechen.
        mfg
        Ben

        • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Nachbarschaftsrecht

          Hi und Danke für die Antwort,

          ein Zaun ist noch hinter der Hecke, allerdings ist der im nachhinein gesetzt worden, zig Jahre später, weil deren Hund immer durchgeschüpft ist.

          Gruß

          Uwe

        • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 13 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Nachbarschaftsrecht

          Hallo Ben,

          waren heute beim Schiedsmann, leider keine Einigung. Der Nachbar ist voll stur! Nur soviel, selbst wenn die Hecke genau auf der Gtrenze steht, würde Er sie nicht schneiden. Er will jetzt nen Vermesser kommen lassen und mir das in Rechnung stellen, höhö.
          Da auch der Schiedsmann nicht wissen kann wo die Grenze genau ist (es geht ja letztendlich um 10cm), konnte der auch nichts dazu sagen. Genau darum geht es ja, weißt Du die definierung von "Auf der Grenze"? Bei zwei Grundstücken die je ca. 20m breit sind kann "Auf der Grenze" doch nicht nur so breit sein wie man eine Schnur spannen kann, da gibts doch bestimmt ne Regelung wie 20cm Grenzstreifen oder so?

          MfG


          Uwe

          • Antwort von nach 13 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Nachbarschaftsrecht

            Hallo Uwe,
            Ich habe keine Definition einer Grenzbreite gefunden.
            Die Grenze ist als Linie definiert.
            Zu der Vermessung gilt erstmal der Spruch "wer Bestellt der bezahlt"

            mfg
            Ben

            • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 14 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: Nachbarschaftsrecht

              Hallo Ben,

              danke für die Antwort. Habe einen Kollegen beauftragt seinen Nachbarn zu fragen (Richter) ob so eine Klage überhaupt zugelassen wird, da der Schiedsmann das anzweifelte.


              Gruß


              Uwe

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Nachbarschaftsrecht

    Hallo,
    eine umfassende Rechtsauskunft ist in einem solchen Forum nicht möglich (und nicht erlaubt). Aber : es gilt natürlich immer das Nachbarschaftsgestz vom jeweiligen Bundesland. Es gelten auch sonstige getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien (sofern sie nicht gegen Recht und Gesetz verstossen). Und zuletzt gibt es auch im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) einige Vorschriften zum Nachbarschaftsrecht. Wenn tatsächlich alle Versuche einer gütlichen Klärung/Einigung scheitern, sollten Sie einen Fachanwalt aufsuchen. (Rechtsschutzversicherung ? , bei geringen Einkommen = Beratungskostenhilfeschein holen ...) freundliche Grüsse andre [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: nachbarschaftsrecht

    wir haben die gleiche Situation.

    1. Wir haben in Abstimmung mit dem Nachbarn die Hecke gesetzt.

    2. Wir schneiden die Hecke auf beiden Seiten einmal im Jahr.

    3. Die Hecke entfernen geht nicht mehr da die 5 Jahresfrist ( jedenfalls in Rheinland Pfalz ) verstrichen ist und keine Klage erhoben wurde.

    Joachim

  4. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachbarschaftsrecht

    Hallo, tut mir, leider weiß ich darüber nicht Bescheid.!
    MfG

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: nachbarschaftsrecht

    Liebe/-r Experte/-in,
    Hallo,
    das ist wirklich eine kniffelige Geschichte. Sie ist so kompliziert, dass ich als Laienexperte mir nicht wage, irgendeinen Rat oder Tipp zu geben. Da ja schon der Schiedsmann eingeschaltet wurde, empfehle ich, diesen Rat abzuwarten, er wird auch ein wenig routieren denke ich. Auf alle Fälle ist es immer teurer, einen Anwalt einzuschalten. Man sollte sich zuvor bemühen, die
    Sache über den Schiedsmann zu regeln. Das spart Geld und vor allem Nerven.
    Alles Gute

  6. Antwort von nach 14 Tagen 0 hilfreich
    Re: Nachbarschaftsrecht

    Hallo Uwe,

    sorry für die späte Antwort, ich war in Urlaub.

    Also mal ein paar Punkte der Reihe nach:
    - Grenzabstand unter 50cm: Die Regel sagt "Niemand muss dulden, dass"... der Grenzabstand unterschritten wird. Das heißt der Nachbar darf (in den ersten 5 Jahren...) dagegen Protestieren, dass Pflanzen zu nahe stehen. Er muss es nicht.

    - Einfriedung oder nicht: Wesentlich ist, ob Teile der Hecke auf der Grenze sind. Wenn dem so ist, dann ist es eine Einfriedung nach 921 BGB und muss dann nach 922 BGB "gemeinsam Unterhalten werden". Sprich: Jeder schneidet seine Seite.

    Aber unabhängig von der Rechtslage: Euer Nachbar hat IMHO schon mal einen richtigen Schritt gemacht und einen Schiedsmann eingeschaltet. Hört Euch einfach mal an, wo Euren Nachbarn der Schuh drückt, es könnte sein, dass in der Lösung die Ihr findet das Wort Hecke nicht mal mehr vorkommt!

    Viele Grüße
    Lumpi

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 15 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Nachbarschaftsrecht

      Hallo Lumpi,

      waren Anfang d. Woche beim Schiedsmann, leider keine Einigung. Der Nachbar ist voll stur! Nur soviel, selbst wenn die Hecke genau auf der Grenze steht, würde Er sie nicht schneiden. Er will jetzt nen Vermesser kommen lassen und mir das in Rechnung stellen, höhö. Der Schiedsmann sagte ihm auch das sowas als Klage vor Gericht event. nicht zugelassen wird, aber das juckt den nicht "Er hat und bekommt Recht"
      Da auch der Schiedsmann nicht wissen kann wo die Grenze genau ist (es geht ja letztendlich um 10cm), konnte der auch nichts dazu sagen. Genau darum geht es ja, weißt Du die definierung von "Auf der Grenze"? Bei zwei Grundstücken die je ca. 20m breit sind kann "Auf der Grenze" doch nicht nur so breit sein wie man eine Schnur spannen kann, da gibts doch bestimmt ne Regelung wie 20cm Grenzstreifen oder ähnlich.

      Gruß

      Uwe

      • Antwort von nach 16 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Nachbarschaftsrecht

        Hallo Uwe,

        schade, dass es solche Sturrköpfe gibt.

        Zum Thema: Ihr seid nicht die ersten, die das Problem haben, hier ein Link in dem es darum geht, wann eine Hecke eine Einfriedung im Sinne des BGB ist:

        http://dejure.org/dienste/lex/BGB/922/1.html
        (Detaillierter: http://lexetius.com/1999,1086 )


        Das Thema "Überhängende Pflanzen" findet sich übrigens auch im BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html

        Wie lange ist denn die Hecke überhaupt? Rentiert sich das als Streitthema oder gehts hier um 10m?

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 229 Tagen 0 hilfreich
      Re: Nachbarschaftsrecht

      Hallo Uwe,
      also für Hecken gilt in der Tat ein Pflanzabstand von 0,50 m von der Grenze, wenn sie bis zu 2m hoch sind.
      Sollte die Hecke auf ihrem Grundstück sein, sind sie auch komplett für den Schnitt und die Pflege verantwortlich. Der Nachbar muss sie zu Schnitt- und Pflegearbeiten auf sein Grundstück lassen und darf gar nicht an ihrer Hecke herumschneiden.
      Er kann einen Schnitt von ihnen verlangen. Nach den Vorschriften des BGB kann er hier eine Frist einräumen. Sollten sie bis dahin nicht tätig werden, kann er auf ihre Kosten einen Schnitt in die Wege leiten.
      Ein Entfernen der Hecke wird nicht mehr einzuklagen sein, da die Frist vermutlich abgelaufen ist. ( Es ist mehr als 3 Jahre her -nehme ich an ).
      Ob die Hecke allerdings tatsächlich auf ihrem Grundstück steht, ist nur über einen Katasterauszug der Stadtverwaltung zu klären. Ein Vermesser kann dann kommen und den Grenzverlauf bestimmen. Der, auf dessen Grundstück die Hecke dann steht, kann ja letztlich damit machen was er will. Zur Not auch beseitigen.

      Liebe Grüße
      aus NRW

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