Mietrecht

Von: , 26.08.2009 12:03 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte ein paar Fragen zum Thema Mietrecht:

Mein Freund und ich mussten beruflich bedingt unsere Wohnung kündigen.

Das Verhältnis zu unseren bisherigen Vermietern hat sich leider von sehr gut zu sehr sehr schlecht geändert. Der Ton ist eiskalt und unsere Vermieter versuchen sich überall ihren Vorteil herauszuschlagen. Passiert leider.

Bei unserer Kündigung haben wir natürlich gebeten, dass wir so früh wie möglich aus unserem Mietvertrag herauskommen, also dass bitte so schnell wie möglich ein Nachmieter gefunden werden kann, gerne auch mit unserer hilfe. 2 Tage nach Erhalt der Kündigung kam unsere Vermieterin und hat Fotos geschossen.

Da wir uns die Besichtigungstermine ja auch planen müssen haben wir es "gewagt" nachzufragen wie weit unsere VM schon sind. Anfang August meinten diese, dass sie darauf gewartet haben, bis wir eine neue Wohnung haben, damit wir dann nich auf der Straße stehen (eigentlich sehr nett...). Dann 1 Woche später telefonierte mein Freund nochmal mit ihr, und erzählte, dass wir eine neue Wohnung haben. Sie meinte: Alles klar, sie kümmert sich um alles! Jetzt sind wir aus unserem 2 wöchigem Urlaub wieder nach Hause gekommen und haben es gewagt nochmals nachzufragen. Unser VM meinte dann schnippisch, dass er die Wohnung nur leer zeigen möchte....

Heute hatten wir einen Termin mit ihr, da sie dem Schreiner die Arbeitsplatte zeugen wollte und hat schnippisch durchklingen lassen, dass sie die Wohnung gar nicht weitervermieten möchten. Pech für uns.

Die erste Frage:

Es ist leider versehentlich ein heißer Topf auf die Arbeitsplatte der Küche gekommen. Dadurch sind 2 Brandlöcher entstanden. (jeweils ca 1 cm Durchmesser).

Es sind auch Verfärbungen durch Sonneneinstrahlung entstanden. Die Küche ist 10 Jahre alt. Jetzt ist unsere VM der Meinung, dass sie eine nagelneue natürlich vom Schreiner maßgefertigte Arbeitsplatte (natürlich auf unsere Kosten) einbauen lassen möchte.

(Unsere VM besitzen noch eine Wohnung über uns, und da ist es auf den selben Arbeitsplatten auch zu Verfärbungen gekommen, diese wurde ebenfalls vom Schreiner ausgewechselt)

(Haben zwar eine HaftpflichtVS, allerdings übernimmt diese nur einen angemessenen Teil, habe Nachgefragt wie die Einschätzung ist und dieser meinte: mehr als 1000 €.)

Müssen wir diese Arbeitsplatte zahlen?

Wir haben erstmal einen KVA verlangt, da unsere VM alles an sich reissen wollte. Es sieht allerdings so aus, dass sie diesen ohne unsere Zustimmung beauftragen wird.

Kann sie dafür einfach unsere Kaution verwenden?

Außerdem habbe ich sie heute gefragt, wie es denn mit Nachmietern wg. Besichtigungsterminen aussieht. Darauf meinte sie wieder schnippisch, dass es ihre Sache sei ob sie die Wohnung vermietet. Wenn wir früher Bescheid gesagt hätten.... jetzt wird erst alles angegangen, wenn unsere VM aus ihrem Urlaub zurück sind (Ende September).

Ich habe sie gefragt, ob wir uns, nachdem bei ihnen nichts voran geh, trotz versprechen, uns einen Untemieter suchen können. Dieser Vorschlag wurde sofort sehr ruppig abgeblockt.

Jetzt habe ich im BGB gelesen, dass wenn der VM unberechtigt die Untervermietung verweigert, dass ein Grund der außerordentlichen fristlosen Kündigung vorliegt. (§§ 553, 543 BGB)

Kommen wir evtl so aus der Wohnung raus?

Habe in jedem Fall eine schriftl. Bestätigung vom VM über diese Verweigerung verlangt.

Noch eine letzte Frage zum Thema Renovieren:

In unserem Mietvertrag steht, dass wir die Renovierung fachmännisch durchführen müssen. Muss das wirklich so geschehen oder reicht es, wenn wir Schönheitsfehler ausbessern und die Wohnung besenrein übergeben.

Unsere VM sind momentan so auf Ärger aus, dass wir um unsere Kaution befürchten.

Vielen Dank für das Durchlesen und den guten Rat im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Hallo Mahirusha,
    tja, die Beziehungen zu den Vermietern können sich leider oft ganz schnell zum schlechten ändern..zu deinen Fragen: bzgl. wie schnell ihr aus dem MV rauskommt. Das hängt natürlich mit der Art des Mietvertrages zusammen und welche Fristen vereinbart wurden bei Abschluss. Wenn ihr einen "normalen" Vertrag mit regulären Kündigungsfristen habt, ist es tatsächlich egal, ob ein Nachmieter gefunden wird oder nciht. Es ist tatsächlich in erster Linie Vermietersache, ob er vermieten will und an wen. Man kann ihn nicht zwingen einen Nachmieter zu nehmen, nur weil man früher aus dem Vertrag will. Beispiel: Wenn ihr drei Monate habt, aber früher raus wollt, dann ist es good will vom Vermieter ob er das zulässt oder nicht. Nach den drei Monaten ist es dann aber auch egal, ob er einen Nachmieter hat oder nicht, ihr seid raus.
    Zur Frage der Arbeitsplatte ist zu sagen, dass derjenige, der etwas kaputt macht zahlen muss, ob die Sachen jetzt eurer Meinung nach alt sind oder nicht, bleibt dahingestellt. Die Brandlöcher sind halt nun mal da und ihr haftet dafür. Wenn die restliche Küche auch von einem Schreiner eingepasst wurde, hat die VM natürlich auch Anspruch darauf eine passende neue Platte auf eure Kosten einbauen zu lassen, denn das es eine etwas teurere Variante war wußtet ihr ja zu Anfang und hättet es entsprechend absichern können. Etwas anderes wäre es, wenn sie die ganze Küche austauschen wollte, das geht natürlich nicht, aber sie hat Anspruch darauf, dass die Dinge, die mit vermietet wurden instand gehalten werden. Wenn man ein besseres Verhältnis hat, kann man sich meist auf eine 50/50 Lösung einigen, aber ich denke, so wie es sich momentan anhört klappt das eher nicht. Sie kann sich ihre Arbeitsplatten natürlich einbauen lassen von wem sie will, braucht dafür nicht eure Zustimmung, aber ob ihr dafür auch alles zahlen müsst ist natürlich eine andere Frage und da würde ich ansetzen und einfach ein Gegenangebot einholen und sagen, sehen sie mal hier, wäre billiger, also warum sollen wir das zahlen, nur weil sie das so wollen? Im Zweifel gleich einen Mietrechtanwalt zuziehen, erste Beratung ist noch nicht so teuer...dafür ist es später wenn es hart auf hart geht nicht so schlimm. Lt. Rechtsprechung sind diese Klauseln "fachmännisch renovieren" etc. unwirksam, aber Achtung, das hängt ebenfalls mit dem abgeschlossenen Vertrag zusammen, der mir hier leider nicht vorliegt. Schönheitsreparaturen und Instandhaltung liegen eigentlich beim Vermieter!

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht

      Hi Ford Prefect,

      erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Dass wir das Zerstörte ersetzen ist absolut unstrittig.

      Strittig ist jedoch, dass in eine 10 Jahre alte, abgenutzte IKEA Küche eine maßgeschneiderte Arbeitsplatte vom Schreiner rein muss und wir diese Kosten vollständig ersetzen müssen.

      Ja, das mit den Nachmietern ist mir leider auch klar. aber wie sieht es denn mit dem Untermieter aus?

      LG

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Mietrecht

        Hallo nochmal,
        klar, eine Ikea Küche ist natürlich was anderes. Deswegen sagte ich ja, wenn die Küche von einem Schreiner eingebaut wurde, wobei ich davon ausging, es wäre eine vom Schreiner gebaute. Grundsätzlich muss die Platte nur ersetzt werden, wenn sie kaputt ist. Das könnt ihr sogar selbst machen, sie kann euch nicht zwingen (genauso wenig wie ihr sie zwingen könntet) es von einem Schreiner machen zu lassen....das wäre nur der Fall, wenn da eine Vollholzküche für 35000 EUR drin steht und ihr wollt vom Bekannten eine MDF Platte mit der Laubsäge zuschneiden lassen, da könnten sie dann darauf bestehen, dass es ordentlich gemacht wird.

        Was habt ihr denn für Kündigungsfristen?






        Hi Ford Prefect,
        erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Dass wir das
        Zerstörte ersetzen ist absolut unstrittig.

        Strittig ist jedoch, dass in eine 10 Jahre alte, abgenutzte
        IKEA Küche eine maßgeschneiderte Arbeitsplatte vom Schreiner
        rein muss und wir diese Kosten vollständig ersetzen müssen.

        Ja, das mit den Nachmietern ist mir leider auch klar. aber wie
        sieht es denn mit dem Untermieter aus?

        LG

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Mietrecht

          Ja, werde mal zum Baumarkt fahren und mich erkundigen was das kostet ala do it ur self.

          wir haben die gesetzlichen Kündigungsfristen. Also Kündigung am 01.08. mit Bestätigung des Vermieters eingereicht bis zum 31.10.09.

          • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Mietrecht

            Das sind die üblichen Fristen, da könnt ihr keinen Untermieter reinsetzen, denn der Untermieter hätte das Vertragsverhältnis mit Euch, nicht mit Eurem Vermieter und wenn ihr gekündigt habt, zum 01.08 (oder hab ich das falsch verstanden?) dann ist rein rechtlich schon klar, dass ihr zu Ende Oktober weg seid, damit wäre dann für den Untermieter auch sein Vertragspartner weg. Wie sollte das funktionieren? An wen möchtet ihr den für die restlichen zwei Monate die Wohnung untervermieten? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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