kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

Von: , 19.05.2010 07:30 Uhr


hallo,
ich habe eine frage. meine vermieter machen mit uns seit geraumer zeit mobbing. das geht jetzt soweit, dass ich angst haben muss, dass sie mir die fristgerechte kündigung zukommen lassen. ist das möglich? ohne angabe von gründen?
selbstverstädnlich suche ich alleine schon eine neue wohnung, da wir aber in einer kleinstadt leben und ich mit zwei kidnern alleine bin, ist es nciht wirklich leicht.
es wäre sehr, sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte. ich wohne mit den kindern hier seit 01.02., das heisst, es gebe eine frist von drei monaten, oder? nur was, wenn ich bis dahin nichts gefunden habe. ich bin einfach völlig verzweifelt

danke dür die hilfe

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

    Es gibt keinen Grund für eine fristgerechte, geschweige denn für eine fristlose Kündigung, wenn dafür kein Anlaß gegeben ist. Sofern Sie Ihre Wohnung nicht unsachgemäß nutzen, sich den Mietvertrag nicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen haben, Ihren mietvertraglichen Verpflichtungen stets prompt nachkommen und sich gegenüber dem Vermieter angemessen benehmen, was lediglich korrektes Verhalten bedeutet und nicht mehr, dann gibt es keinen ordentlichen Grund für eine Kündigung. Außerordentliche Gründe könnten z.B. im Eigenbedarf des Vermieters für Ihre Wohnung oder in Umbaumaßnahmen, die während der Durchführungszeit ein weiteres Bewohnen der Räumlichkeiten unmöglich erscheinen lassen, begründet sein. - Und nun gehen Sie mal in sich und fragen sich, was Sie wohl aus Ihrer Sicht falsch gemacht haben, dass den Vermieter so wie von Ihnen geschildert reageieren läßt. Liegt da nichts vor, dann besteht auch kein Grund Ihrerseits zur Sorge.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

      liebe(r) firstguardian,

      ich danke ihnen herzlich für ihre antwort. wissen sie, ich gehe schon seit mehr als einer woche in mich,w as auf einmal in meine vermieter gefahren ist. - ich habe im februar diese wohnung angemietet. da ich psychisch seit 16 jahren krank bin (angst- und panikattacken), beziehen wir die miete und auch die kaution von der arge. - die miete bezahle ich jeden monat püntklich am 05. (das habe ich damals bei vertragsabschluss gesagt, dass ich immer erst am 05. bezahlen kann, weil ich nur einen geringen anteil meienr miete von der arge bekomme und der rest durch den unterhalt meiner kinder, der dann aber immer erst zum 05. auf dem konto ist, bestritten wird. das war auch vier monate lang alles in ordnung. am 11.05. erhielt ich eine 1. abmahnung mit der aufoprderung bis 17.05. meine kaution zu bezahlen, wie im mietvertrag vereinbart, da man ansonsten vond er fristlosen kündigung gebracuh macht. - ich habe sofort agiert, habe dem vermieter - der direkt neben mir wohnt - geschrieben, dass ich nicht wusste, dass die arge die kaution noch nicht bezahlt hat udn dass ich mich sofort darum kümmern werde. was ich dann auch tat. den kompletten schriftverkehr habe ich meinen vermeitern immer per einschreibe email zukommen lassen, am 17.05. schrieb ich sie noch einmal an, dass bei der arge etwas scheif gelaufen ist und dass ich sie instädnig bitte, von einer fristlosen kündigung abzusehen,d ass ich ihnen gerne eine andere sicherheit anbieten kann, bis das geld auf ihrem konto ist. ledier erhielt ich keinerlei reaktion. nur gestern,d a hielt ich dann die fristlose kündigung in den hände, datiert am 17.05. - ich denke, dass es sicher nicht geht, mich deswegen fristlos zu kündigen, ich vermute aber, dass der vermieter uns in jedem fall - ohne dass wir wirklich irgendetwas gemacht haben - kündigen wird. dann sicher fristgerecht ohne grund.

      nun habe ich ihnen meine ganze situation geschildert udn ich hoffe, dass sie jetzt noch mehr verstehen wie unsagbar unglücklich und verzweifelt ich bin.

      ich danke ihnen

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

        Bedenken Sie bitte folgendes: Sie hätten die Möglichkeit gehabt, den Zahlungstermin im Mietvertrag bei Abschluß der Vereinbarung statt wie dort von Ihnen gegenüber dem Vermieter zugesichert zum 1. eines jeden Monats im Voraus - Eingang auf dem Konto des Vermieters spätestens am dritten Werktag des Monats,so einvernehmlich zu ändern, dass der Fälligkeitstermin auf den 5. eines jeden Monat festgelegt worden wäre. Leider haben Sie dies versäumt. Ein Weg zur Lösung dieses Problems wäre eine nachträgliche einvenehmliche Änderung des Fälligkeitdatums. Danach kämen Sie dann nicht mehr in den vorprogrammieren mtl. Verzug, der abmahnfähig wäre und zur Kündigung führen könnte. Ferner besteht der Mietvertrag, ob Kautionsverpflichtung oder Mietzahlung ausschließlich zwischen Ihnen und dem Vermieter, der seinerseits mit Ihrer Einkunftsquelle absolut nichts zu schaffen hat. Von daher gehen alle Ihre diesbezüglichen Argumente ins Leere. Sie sind schreib- und vor allem denkkundig! Nutzen Sie diesen Vorteil, der Sie angenehm von manch anderem Ratsuchenden unterscheidet und verhandeln Sie noch einmal mit dem Vermieter zur Erzielung einer gütlichen Einigung. Ein gutes Gespräch ist häufig hilfreich!

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

          ich danke ihnen ganz herzlich und vielleicht drücken sie mir die daumen?

          liebe grüße

          • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

            Na klar! - viel Erfolg!

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

    Guten Morgen,

    der Mietvertrag kam in beiderseitigem Einvernehmen zustande und das regelt ganz einfach das BGB.

    1. Der Vermieter kann Ihnen nicht einfach so kündigen und das weis er - daher versucht er auch, Sie zu schikanieren. Er kann nur bei Eigenbedarf (das ist schwer zu beweisen) oder Verletzungen der im Mietvertrag festgelegten Regelungen kündigen oder gar fristlos kündigen. (Zahlungsverzug, arglistige Täuschung, Beschädigung, unsittliches Verhalten, Nötigung, Hausfriedensbruch usw.)
    2. Wenn er über Sie bei Dritten tratscht und über Sie herzieht ist das üble Nachrede.
    3. Wenn er Sie unmittelbar belästigt kann das als Hausfriedensbruch bewertet werden.
    4. Insgesamt stellt dies eine Einschränkung in der Nutzung der Mietsache dar und berechtigt zu einer Mietminderung.
    5. Stellen Sie Ihn, in welcher Form auch immer, zur Rede und verlangen Sie von Ihm, daß er sich in schriftlicher Form äußert, da rechtlich sonst nichts nachvollziehbar sei.
    6. Wenn er Sie raus haben will, dann schließen Sie mit Ihm einen Auflösungsvertrag in dem geregelt ist, daß er (die Maklercourtage und oder) eine Aufwandsentschädigung zahlt, die bei Vertragsabschluß oder unmittelbar vor Auszug fällig wird.
    7. Gehen Sie zur Beratung zu einem guten Makler.
    Das kostet noch nichts.
    8. Wenn der Ärger weitergeht - Suchen Sie die Öffentlichkeit.
    Ich wünsche Ihnen das Beste
    hardy

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

      Ich denke mal, dass dir diese Aussage weiter hilft.
      http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem...
      vielen lieben dank. das hat mir wirklich sehr weiter geholfen. ich war dermaßen am ende, aber nun sehr ich wieder ein klein wenig licht am ende des tunnels. danke ihnen vielmals

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

    Hallo ein vertrag ist fuer beide. Auch wenn es einen nicht gefaellt.
    Sorry aber ist so
    Mfg

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

      Hallo ein vertrag ist fuer beide. Auch wenn es einen nicht
      gefaellt.
      Sorry aber ist so
      Mfg
      vielen dank für die antwort

  4. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

    Moin!
    Nun, da der Vermieter Eigentümer der Sache "Wohnung" ist, kann er natürlich auch einem Mieter kündigen. Kann der Vermieter aber keinen triftigen Grund vorweisen, wird eine grundlose Kündigung sicherlich nicht rechtswirksam werden. Helfen kann da nur ein Anwalt/Spezialist in Sachen Mietrecht. Oder auch die Mietervereinigung in Ihrer Stadt.
    Gruß
    MK

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen


    hallo,
    ich habe eine frage. meine vermieter machen mit uns seit
    geraumer zeit mobbing. das geht jetzt soweit, dass ich angst
    haben muss, dass sie mir die fristgerechte kündigung zukommen
    lassen. ist das möglich? ohne angabe von gründen?
    selbstverstädnlich suche ich alleine schon eine neue wohnung,
    Hallo, nein, natürlich kann Ihnen der Vermieter nicht einfach kündigen!
    Sie haben drei Monate kündigungsfrist, das stimmt. Aber ohne Grund geht das nicht mit einer Kündigung.
    Sie fühlen sich sichtlich unwohl in der Wohnung, also sehen Sie sich doch schon mal nach etwas anderen um....
    LG Petra da wir aber in einer kleinstadt leben und ich mit zwei kidnern
    alleine bin, ist es nciht wirklich leicht.
    es wäre sehr, sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte. ich
    wohne mit den kindern hier seit 01.02., das heisst, es gebe
    eine frist von drei monaten, oder? nur was, wenn ich bis dahin
    nichts gefunden habe. ich bin einfach völlig verzweifelt

    danke dür die hilfe

  6. Antwort von nach 25 Tagen 0 hilfreich
    Re: kann vermieter ohne grund fristgerecht kündigen

    Haben die Mieter oder deren Kinder bzw. deren Besucher/Freunde, usw. Anlass gegeben, dass der Vermieter „unzufrieden“ ist?
    Miete, Nebenkosten, usw. nicht bezahlt?
    Sachbeschädigungen, Lärm, Kinderlärm, usw.?

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