Antwort
von
nach 5 Stunden
0
hilfreich
Re: mängel bei wohnungsübergabe
Hallo Franzi 8,
ich gehe davon aus, daß der Mehrwert über den Zeitwert hinaus, den die Vermieterin einfordert, die Differenz zum Neuwert darstellt.
Da der Zeitwert die Abnutzung des Teppichs widerspiegelt, steht ihr meiner Ansicht nach nur der Versicherungswert / Zeitwert zu und nachdem die Erneuerung des Bodenbelages Vermieterangelegenheit ist, muß die Differenz nicht vom Mieter aufgefüllt werden.
Informieren Sie sich noch mal bei der Versicherung hinsichtlich der Rechtslage.
Ich wünsche gutes Gelingen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]