mängel bei wohnungsübergabe

Von: , 20.05.2010 17:24 Uhr


Meine Vermieterin fordert wegen Brandlöchern im Teppich einen Ausgleich durch die Versicherung.
Da der Teppich aber schon älter ist übernimmt die Versicherung nur einen Zeitwert. Ist es dann rechtens das sie mir den Rest von der Kaution abzieht?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: mängel bei wohnungsübergabe

    hm, nach meinen (menschen)verstand, sollte der zeitwert den Deine versicherung zahlt mit dem geforderten wert von der vermierterin übereinstimmen. prüfe doch wodruch die wertdifferenz zu stande kommt... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: mängel bei wohnungsübergabe

    Hallo ,

    ich gehe davon aus das der Abzug der Vermieterin nicht rechtens ist.
    Allerdings muss ich sagen ich bin kein Rechtsanwalt !!!!!
    Eine normale Abnutzung des Teppiches ist meines Wissens nach mit der Miete abgegolten.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    MfG

    elmar

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: mängel bei wohnungsübergabe

    Hallo Franzi 8,

    ich gehe davon aus, daß der Mehrwert über den Zeitwert hinaus, den die Vermieterin einfordert, die Differenz zum Neuwert darstellt.

    Da der Zeitwert die Abnutzung des Teppichs widerspiegelt, steht ihr meiner Ansicht nach nur der Versicherungswert / Zeitwert zu und nachdem die Erneuerung des Bodenbelages Vermieterangelegenheit ist, muß die Differenz nicht vom Mieter aufgefüllt werden.

    Informieren Sie sich noch mal bei der Versicherung hinsichtlich der Rechtslage.

    Ich wünsche gutes Gelingen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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