eheähnlicher zugewinn

Von: , 26.05.2010 08:06 Uhr

Hallo,
mrin Bruder hatte eine komplette Einrichtung. Er ist mit seiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen und hat seine Einrichtung aufgegeben. Seine Freundin hatte die neue Einrichtung bezahlt. Nun sind sie getrennt und sie möchte alles aus der Wohnung mitnehmen. Geht das so einfach? Kann mein Bruder irgendetwas behalten, da er ja seine Einrichtung damals aufgegeben hat?
Gruß Nicole

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: eheähnlicher zugewinn

    Hallo Nicole,
    der Fall liegt rein privatrechtlich. Nur wenn Dein Bruder über Kauf-Belege über seinen Namen verfügt, hat er Anspruch. Ansonsten hat er rein rechtlich Pech.
    Gruß

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: eheähnlicher zugewinn

      Vielen dank für die schnelle Antwort.
      Die Kauf-Belege laufen alle auf den Namen seiner Ex-Freundin bzw. über den Vater seiner Ex-Freundin.
      Shit happends.. trotzdem danke

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: eheähnlicher zugewinn

    Hallo

    eine wirklich richtige Antwort kann ich ihnen da nicht geben da ich ja kein Jurist bin sondern nur Einrichtungberaterin und Innenaussatterin.

    aber es ist entscheidend auf welchen Namen die Kaufverträge der gekauften Möbel laufen,
    und von welchem Konto das Geld stammte mit denen
    sie gekauft wurden.

    Sollte das beides auf die Freundin laufen hat ihr Bruder meines Wissen ganz schlechte aussichten.

    aber ich würde auf jeden fall einen Anwalt zu diesem Fall befragen

    MFG
    Gini

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: eheähnlicher zugewinn

    liebe Nicole,

    auch ich habe meine kostbare Einrichtung aufgegeben, ich empfehle Dir und Deinem Bruder nach vorne zu schauen und das ganze zu vergessen. So spielt das Leben manchmal.
    Viel Glueck, Tina

  4. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: eheähnlicher zugewinn

    Hallo Nicole,

    tut mir Leid, es hat etwas gedauert, ich bin selbständig und hatte viel zu tun.
    Ich kann da auch nicht richtig helfen. Ich vermute nur, dass Dein Bruder nicht viel erreichen kann, da er damals seine Einrichtung "freiwillig" aufgegeben hat, ohne wahrscheinlich eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
    Ich hoffe, dass Du zu dem Thema andere Antworten erhalten hast und wünsche allen viel Kraft. jacqueline

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