Vertragskünding Ferienwohnung
Von: , 27.05.2010 18:52 Uhr
Kann ein unterschriebener Vertrag für eine Ferienwohnung ohne rechtliche Folgen gekündigt werden. Vermieterin (wohnhaft in der Schweiz)will rechtliche Schritte unternehmen.
Kann ein unterschriebener Vertrag für eine Ferienwohnung ohne rechtliche Folgen gekündigt werden. Vermieterin (wohnhaft in der Schweiz)will rechtliche Schritte unternehmen.
Kann ein unterschriebener Vertrag für eine Ferienwohnung ohne
rechtliche Folgen gekündigt werden. Vermieterin (wohnhaft in
der Schweiz)will rechtliche Schritte unternehmen.
Das kommt darauf an, wann die Wohnung gemietet wurde. Im allgemeinen kann bis 2 Monate vorher kostenlos gekündigt werden. Anschliessend gilt in der Regel das bis ca. 45 Tage 20 % des Mietpreises, 30 Tage bis 50 % des Mietpreise, bis 14 Tage vorher 80 % des Mietpreises gezahlt werden muss. Immer vorausgesetzt der Tatsache, dass die Vermieterin die Wohnung/Haus nicht mehr vermietet bekommt. Nach deutschem Recht kann Sie (bei Nichtvermietung) dann den Mietpreis abzgl. der Ersparnis (Strom, Heizung, Endreinigung etc.) in Rechnung stellen. In der Regel sind aber jedem Mietvertrag die AGB´s beigefügt wo das geregelt ist. Außerdem steht auch dort der Gerichtsort für beide Parteien. Ich hoffe das hilft.
Hallo Schwalbe5,
in meinem Vertrag stehen die Bedingungen für einen Rücktritt. Nach meiner Rechtsauffassung kannst Du ohne Sorge kündigen, wenn Du keine besonderen ´Vereinbarungen unterschireben hast. Allerdings ist nicht nur das Frauenwahlrecht in der Schweiz anders. Gruß Uli
Kann ein unterschriebener Vertrag für eine
Ferienwohnung ohne
rechtliche Folgen gekündigt werden. Vermieterin
(wohnhaft in
der Schweiz)will rechtliche Schritte unternehmen.
Hallo,
tut mir leid, wir haben zwar auch eine Ferienwohnung,
vermieten diese aber nur für max. 3 Wochen, dann müssen
die Gäste für die nächsten Platz machen. Am besten
gehst Du hier zum Konsumentenschutz.
LG Herr MÜller
Kann ein unterschriebener Vertrag für eine Ferienwohnung ohne
rechtliche Folgen gekündigt werden. Vermieterin (wohnhaft in
der Schweiz)will rechtliche Schritte unternehmen.
Nochmal....
Sie haben eine FeWo angemietet?
Natürlich kann Ihnen die Vermieterin nicht einfach die Buchung stornieren. ODER ist da etwas pasiert? Hochwaser....oder sonstiges....
Warum Rechtsanwalt? Komisch ist das alles schon.