einkommenssteuererklärung

Von: , 28.08.2009 02:38 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte meine Einkommenssteuererklärung zum ersten mal machen, habe dafür Elster runtergeladen.

Wie viel Jahre rückwirkend kann ich diese machen und kann ich auch Lohnabrechnungen von Minijobs versteuern? Ich hatte hierfür die LSt-Karte 6 abgegeben und im Grunde wurde kaum etwas versteuert.

Vielen Dank im Voraus!

LG

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: einkommenssteuererklärung

    das Beste ist Du gehst zu Deinem Finanzamt und lässt Dir eine Befreiung zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung geben denn es hat den Anschein daß Dein Einkommenso so gering ist daß man auf eine Erklärung verzichtet

  2. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: einkommenssteuererklärung

    Generell mußt du deine Lohnsteuererklärung bis Mai des Folgejahres abgegeben haben. Eine Ausnahme gibt es für Leute, die ihre LSt.-Erklärung per Steuerberater machen oder für Leute, die nicht verpflichtet sind, eine abzugeben. Außerdem kann man auch immer im Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Gibt man die Erklärung zu spät ab, drohen (natürlich nur, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist) empfindliche Geldstrafen.
    Aller Lohn wird versteuert. Wenn du nur wenig Steuern auf der LSk. 6 hast, dann hast du wahrscheinlich einfach zu wenig verdient für eine Besteuerung.

  3. Antwort von nach 15 Tagen 0 hilfreich
    Re: einkommenssteuererklärung

    Hallo,

    ich denke für 2008 und 2007 sollte es möglich sein.


    Viele Grüße & viel Erfolg. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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