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nach 19 Stunden
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Re: unaufgeforderte Bürgschaft
Ist es zulässig, dass ein Vermieter vor Vertragsabschluss
sowohl eine Kaution als auch eine "unaufgeforderte Bürgschaft"
verlangt und dadurch die Begrenzung der Haftung auf drei
Monatsmieten umgeht?
Guten Morgen,
ob es tatsächlich zulässig ist, kann ich leider nicht genau bestätigen, bzw. dementieren. Letztlich ist man allerdings oftmals Dingen wie diesen ausgeliefert, wenn man tatsächlich den Zuschlag für eine Wohnung bekommen möchte. D.h., sollte man sich bedingt durch das eigene Interesse darauf einlassen, kann man im Nachhinein auch kaum noch etwas dagegen unternehmen.
Viele Grüße
Jana Klein