unaufgeforderte Bürgschaft

Von: , 30.05.2010 12:55 Uhr

Ist es zulässig, dass ein Vermieter vor Vertragsabschluss sowohl eine Kaution als auch eine "unaufgeforderte Bürgschaft" verlangt und dadurch die Begrenzung der Haftung auf drei Monatsmieten umgeht?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: unaufgeforderte Bürgschaft

    Ist es zulässig, dass ein Vermieter vor Vertragsabschluss
    sowohl eine Kaution als auch eine "unaufgeforderte Bürgschaft"
    verlangt und dadurch die Begrenzung der Haftung auf drei
    Monatsmieten umgeht?
    Hallo Klaus Rolf,
    habe bereits selbst gebürgt für meine studierende Tochter und diese Bedingung akzeptiert. Dem Vermieter ging es nicht darum die Kautionsleistung über §550 b BGB hinaus zu erhöhen, sondern um die Sicherheit der monatlichen Mietzahlung zu gewährleisten und bei Ausfall den Bürgen heranzuziehen.
    Hierzu ein Link:
    http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/ii1301.htm

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: unaufgeforderte Bürgschaft

      besten Dank!

      dennoch bin ich skeptisch, denn im vorliegenden Falle bezieht sich die Bürgschaft nicht nur auf den Mietzins, sondern auf alle dem Mieter obliegenden Pflichten (unter Einschluss von Reparaturen); zugleich "verlangt" der Vermieter mit seiner "unaufgeforderten" Bürgschaft den Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, Anfechtung und Anrechnung - eine solche Bürgschaft würde m.E. zu schwer einschätzbaren Ansprüchen des Vermieters führen - ganz abgesehen davon, dass das Verlangen einer "unaufgeforderten" Bürgschaft m.E. rechtswidrig ist Ist es zulässig, dass ein Vermieter vor Vertragsabschluss
      sowohl eine Kaution als auch eine "unaufgeforderte Bürgschaft"
      verlangt und dadurch die Begrenzung der Haftung auf drei
      Monatsmieten umgeht?

  2. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: unaufgeforderte Bürgschaft

    Ist es zulässig, dass ein Vermieter vor Vertragsabschluss
    sowohl eine Kaution als auch eine "unaufgeforderte Bürgschaft"
    verlangt und dadurch die Begrenzung der Haftung auf drei
    Monatsmieten umgeht?
    Guten Morgen,

    ob es tatsächlich zulässig ist, kann ich leider nicht genau bestätigen, bzw. dementieren. Letztlich ist man allerdings oftmals Dingen wie diesen ausgeliefert, wenn man tatsächlich den Zuschlag für eine Wohnung bekommen möchte. D.h., sollte man sich bedingt durch das eigene Interesse darauf einlassen, kann man im Nachhinein auch kaum noch etwas dagegen unternehmen.

    Viele Grüße
    Jana Klein

  3. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: unaufgeforderte Bürgschaft

    Hallo Klaus Rolf,

    leider kann ich dir bei deiner Anfrage nicht weiterhelfen.

    Gruß
    Marina84 Ist es zulässig, dass ein Vermieter vor Vertragsabschluss
    sowohl eine Kaution als auch eine "unaufgeforderte Bürgschaft"
    verlangt und dadurch die Begrenzung der Haftung auf drei
    Monatsmieten umgeht?

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: unaufgeforderte Bürgschaft

    Ist es zulässig, dass ein Vermieter vor Vertragsabschluss
    sowohl eine Kaution als auch eine "unaufgeforderte Bürgschaft"
    verlangt und dadurch die Begrenzung der Haftung auf drei
    Monatsmieten umgeht?
    Dieses ist nicht üblich.Einige Vermieter versuchen die Gesetze dadurch zu umgehen.Dieses brauchst Du aber nicht eingehen. Dann würde ich einen Mietvertrag garnicht erst abschließen.
    Wurde vorher ein Mietvertrag abgeschlossen, darf dieses vorderung nichtmehr nachträglich eingebracht werden. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen .
    mfg Buba53

  5. Antwort von nach 16 Tagen 0 hilfreich
    Re: unaufgeforderte Bürgschaft

    da kann ich leider nicht weiterhelfen, sorry für Verspätung, war im Urlaub



    Ist es zulässig, dass ein Vermieter vor Vertragsabschluss
    sowohl eine Kaution als auch eine "unaufgeforderte Bürgschaft"
    verlangt und dadurch die Begrenzung der Haftung auf drei
    Monatsmieten umgeht?

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