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nach 19 Stunden
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Re: Recht auf Stundenabrechnung
Liebe Linda, ich kann mir deine Sorgen gut vorstellen. Und ohne Konflikte wird es wohl kaum abgehen. Natürlich hast du einen Anspruch darauf, dass du alle deine geleistete Arbeitszeit auch bezahlt bekommst. Das wird dir wohl nicht einmal ein böswilliger Arbeitgeber bestreiten. Es geht ja vielmehr um den Streit darum, wieviel du gearbeitet hast. Im Zweifel wirst du den Umfang der geleistten Zeit nachweisen müssen. Was ist das for eine "Lochstempelkarte"? Kannst du dir davon nicht in regelmäßigen Abständen (z. B. jeweils vor den Abrechnungs-Stichtagen) eine Kopie machen? Oder ist die nur maschinell lesbar? Dann sind deine handschriftlichen Aufzeichnungen sehr wohl beweiskräftig! Denn dann läge das Problem einer - tatsächlichen oder vermeintlichen - Unzulänglichkeit der Beweisführung an der Organisation, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegt. Die Beweislast würde sich dann umkehren: Nicht du musst die Arbeitszeit nachweisen, sondern der Arbeitgeber müsste nachweisen, dass deine Aufzeichnungen falsch sind. Allein die Tatsache, dass dann seine aus der Lochstempelkarte entnommenen Daten von deinen Aufzeichnungen abweichen, wird ihm nicht helfen. (Es sei denn, er weist nach, dass er keinerlei Manipulationsmöglichkeiten hat. Das würde ihm aber wohl kaum ein Arbeitsrichter abnehmen.) Somit würdest du wenigstens Gewissheit über die Richtigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Abrechnungen bekommen.
Allerdings kann es sein, dass die Schwierigkeiten dann noch längst nicht vorbei sind. Wenn du von der Richtigkeit deiner Aufzeichnungen überzeugt bist, der Arbeitgeber aber nicht, wirst du dich wohl rechtlich auseinandersetzen müssen:
1. Gehe zu deinem Betriebsrat, so du einen hast und du ihm vertrauen kannst. Normalerweise sollte er dir weiterhelfen können.
2. Wenn du keinen vertrauenswürdigen Betriebsrat hast, aber Gewerkschaftsmitglied bist, kann dir auch die Gewerkschaft weiterhelfen.
3. Scheue dich aber auch nicht, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu befragen. Ein erstes Gespräch, das du telefonisch vereinbarst, kostet in der Regel nichts, du wirst darin aufgeklärt über die möglichen Kosten und - falls es zu einem Arbeitsgerichtsprozess kommen sollte - über dessen Risiken. Oft hilft aber schon ein saftiges Schreiben des Rechtsanwalts an den Arbeitgeber.