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Re: Garantieleistung im Insolvenzfall - Kauf beim Hersteller
Zu unterscheiden, ist hierbei der Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren, welcher sich an den Verkäufer richtet und die Garantie, die zumeist als zusätzliche Leistung von dem Hersteller angeboten wird. Da bei Ihnen der Hersteller gleichzeitig Verkäufer ist, müssten die Garantie sowie die Gewähleistung direkt vom Hersteller angeboten werden (Vereinbarung im Kaufvertrag).
Erhalten Sie vom Hersteller eine Garantie, so wird bei einer eröffneten Insolvenz bzw. Liquidation der Insolvenzverwalter/Liquidator die Gewährleistungs- und Garantieansprüche nicht erfüllen. Die Forderung ahben Sie dann zur Insolvenztabelle anzumelden. Bei einem Gewährleistungsfall wäre aber noch die Beweisregelung zu beachten. Etwas anderes könnte sich jedoch ergeben, wenn für die zu gebende Garantie eine Versicherung abgeschlossen wird, so dass Ihnen ein Dritter haftet. Das wäre eine Möglichkeit um die Maschine beim Hersteller doch noch zu kaufen.
FAZIT: Ich persönlich würde nur einen Kauf tätigen, wenn der Hersteller für die Garantie und Gewährleistung eine Versicherung abgeschlossen wird (Achtung - nicht bitte nicht von einer Tochterfirma des Herstellers- dann würde auch wieder ein erhöhtes Risiko bestehen.
Das ist miene persönliche Meinung - keine rechtsberatung. Viel Glück.