Garantieleistung im Insolvenzfall - Kauf bei Herst

Von: , 02.06.2010 09:14 Uhr


Wie sieht es in diesem Fall mit Garantieleistungen aus?
a) Solange der Maschinenhersteller vom Insolvenzverwalter weiter geführt bzw. erfolgreich gerettet wurde, dürfte das kein Problem sein!?
b) Was passiert, wenn der Maschinenhersteller abgewickelt wird? Wer steht dann für eventuelle Ansprüche oder Reklamationen gerade? Da ja kein Händler zwischengeschaltet ist, gibt es keinen zweiten Vertragspartner, den man in die Verantwortung ziehen könnte.

Sehe ich das richtig? Ist in dem Fall von einem Kauf abzuraten?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Garantieleistung im Insolvenzfall - Kauf bei Herst

    Lieber Michael Schramm,

    da kann ich leider nicht weiterhelfen.
    In diesem Fall, am besten einen erfahrenen Insolvenzanwalt fragen.

    Herzliche Grüße

    M. W. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Garantieleistung im Insolvenzfall - Kauf beim Hersteller

    Zu unterscheiden, ist hierbei der Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren, welcher sich an den Verkäufer richtet und die Garantie, die zumeist als zusätzliche Leistung von dem Hersteller angeboten wird. Da bei Ihnen der Hersteller gleichzeitig Verkäufer ist, müssten die Garantie sowie die Gewähleistung direkt vom Hersteller angeboten werden (Vereinbarung im Kaufvertrag).
    Erhalten Sie vom Hersteller eine Garantie, so wird bei einer eröffneten Insolvenz bzw. Liquidation der Insolvenzverwalter/Liquidator die Gewährleistungs- und Garantieansprüche nicht erfüllen. Die Forderung ahben Sie dann zur Insolvenztabelle anzumelden. Bei einem Gewährleistungsfall wäre aber noch die Beweisregelung zu beachten. Etwas anderes könnte sich jedoch ergeben, wenn für die zu gebende Garantie eine Versicherung abgeschlossen wird, so dass Ihnen ein Dritter haftet. Das wäre eine Möglichkeit um die Maschine beim Hersteller doch noch zu kaufen.
    FAZIT: Ich persönlich würde nur einen Kauf tätigen, wenn der Hersteller für die Garantie und Gewährleistung eine Versicherung abgeschlossen wird (Achtung - nicht bitte nicht von einer Tochterfirma des Herstellers- dann würde auch wieder ein erhöhtes Risiko bestehen.
    Das ist miene persönliche Meinung - keine rechtsberatung. Viel Glück.

  3. Antwort von nach 9 Tagen 0 hilfreich
    Re: Garantieleistung im Insolvenzfall - Kauf bei Herst

    leider kann ich hier keinen rat geben versuch mal in der verbraucherzentrale was raus zu bekommen die könnten dir da evtl. helfen.

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