kwh Messung - Umrechnung für NK-Abrechnungszwecke

Von: , 04.06.2010 20:31 Uhr


Wie ist der kwh-Wert der sich für mich als Mieter ergibt in Liter Heizöl umzurechnen, um zu einem angemessenen € Betrag zu gelangen? Vorausgesetzt der EUR/Liter Preis ist gegeben, wie sind Dinge wie Wirkungsgrad (und welche Bandbreite wäre bei einer ca. 15 Jahre alten Anlage angemessen) zu berücksichtigen um eine faire Summe zu berechnen - die Stände des Tanks zu Beginn und Ende seien in dem Beispiel unbekannt?

Vielen Dank

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: kwh Messung - Umrechnung für NK-Abrechnungszwecke

    Hallo Bobbos,

    diese technischen Fragen kann ich nicht beantworten. Ich kann gerne zu Abrechnungen und zur Angemessenheit von Heizkosten Auskunft geben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Schütt

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: kwh Messung - Umrechnung für NK-Abrechnungszwecke

    Die Frage ist etwas schwer verständlich:
    Zuerst ist es vorgeschrieben (Verordnung über Abrechung zu Heizzwecken und Warmwassererzeugung), das der Verbrauch des Gebäudes (und der Wohnung) zu erfassen ist.
    Dies ist der Massstab zur Abrechung: in diesem Verhältnis werden die Kosten aufgeteilt (nicht nur Heizöl oder Gas etc!!, auch Wartung, Stromkosten der Umwälzpumpe usw... etc. gehört zu den Kosten: aber: abgerechnet werden daf nur, was auch im Mietvertrag steht: wenn dort z. B. Kosten für Betrieb der Heizung steht, wäre die Wartung auch inbegriffen.
    also 100% aller zusammengerechneten Werte des Verbrauch entspricht 100% der Kosten, das andere ist Dreisatz: entweder haben Sie noch Verdunster mit Striche oder digitale Werte von Verdunstern oder Wärmemengenzähler kWh in Euro für 1 Liter Öl ist Unsinn (kann man zwar ausrechnen, ist aber unwichtig: wichtiger wäre der Verbrauchswert und die Kosten für xx Quadratmeter: diese können Sie ggf. vergleichen mit anderen Wohnungen, ob Sie einen höheren Wert oder weniger haben, als die Statistik anderer Wohnungen (siehe Mieterverein/Stiftung Warentest Vergleich Verbrauchswerte). Hier können Sie im Vergleich sehen, ob Ihre Wohnung gut isoliert ist und welchen Wirkungsgrad ggf. die Heizung hat. wird auch Warmwasser mit er Heizung erzeugt??
    Beispiel: am Jahresende (ca. zeitgleich mit der Ablesung) wurden 900 Lieter verbraucht, eingekauft hat der Eigentümer/Verwalter 1000 Liter für 1000 Euro.
    Die Kosten für das Öl wären dann 900 Euro, die in der Abrechnung stehen müssen. Dazu kommt dann der Strom der Pumpe, Wartung, ggf. Ablesefirma + Erstellung Abrechung.
    Alles im Verhältnis des Verbrauchs setzen und die Kosten sind ermittelt.
    Ob die Heizung 15 oder 20 Jahre alt ist, ist nicht wichtig. Zahlen Sie im Verhältnis zu anderen Wohnungen in der BRD zuviel (weil das Haus nicht gut gedämmt ist, oder die Heizung ggf. falsch dimensionioniert oder oder)sollten Sie ausziehen und eine neuere bessere Wohnung suchen: haben Sie den Energierausweis vom Vermieter bekommen?? Sie haben Anrecht darauf!! Dies wäre ein kleiner Hinweis auf die Gebäudewerte, besser aber sind die o.g. Vergleiche zu anderen Wohnungen.
    Auch wichtig wäre, das der Vermieter das Heizöl, Strom, Gas oder anderen Brenstoff wirtschaltlich einkauft. Macht er das nicht, fordern Sie den Vermiter dazu auf: Strom- oder Gaswechsel ist fast ohne Aufwand! Öl kaufen ist schon schwieriger, den richtigen Zeitpunkt abzupassen.
    Hat der Vermieter den Ölverbrauch und die Kosten richtig in der Abrechnung eingesetzt oder nur den Gesamtbetrag der Ölrechnung?? Bestimmt hat er den Tank nicht leer gefahren und was noch drin ist, wäre für das nächste jahr mit der dann neuen Rechung für Öl in die Abrechung zu setzen. Was ist mit dem Ölrest aus dem Vor-Vorjahr?? Diese Wert müsste in der jetzigen Rechung auftauchen. Nur wer fragt, bekommt Antwort. Fragen Sie immer schriftlich. Aber sachlich und wenn ich mir ihre Frage ansehe, sollten Sie die Frage vom Mieterverein stellen lassen! Soweit verstanden?

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: kwh Messung - Umrechnung für NK-Abrechnungszwecke

    Hallo,
    prinzipiell ist der Brennwertfaktor der Divisor um von
    kWh auf Liter Öl umzurechnen. Den genauen Faktor erhalten Sie über den Brennstofflieferanten. Allerdings sind in diesem Ergebnis nicht die ganzen Verluste des Systems enthalten, weswegen die Heizkostenverordnung (HKVO) ein Ermitteln der Heizkosten über diese Berechnungsformel nicht zulässt.
    Gem. HKVO werden die gesamten Heizkosten (Brennstoffkosten, Kaminkehrer u. -messungskosten, Wartungskosten der Heizanlage, Ggf. Mietegebühren der Messausstattung, Wärmedienstgebühren), nach Abzug der Grundkosten (30 - 50%) im Dreisatz auf die entnommene Gesamtwärmemenge (kWh o. MWh) umgelegt. Es kommt also auch im Wesentlichen darauf an, wie hoch die o.a. Heiznebenkosten sind. Denn alles zusammen bildet den in der Heizkostenabrechnung zu verteilenden Kostenblock.
    Um die Brennstoffkosten für Ölanlagen korrekt zu ermitteln ist es unbedingt notwendig, dass dem Eigentümer der Anfangs- und Endstand des Tankes vorliegt. Als Ermittlungsmethode der Ölkosten anzusetzen, ist die „first in – first out – Methode.“
    Gruß Dieter W.

  4. Antwort von nach 11 Tagen 0 hilfreich
    Re: kwh Messung - Umrechnung für NK-Abrechnungszwecke

    Hallo,

    habe in meinen Unterlagen nach geschaut, aber leider nichts zur uMRECHNUNG IN KWH GEFUNDEN. Soweit ich mich recht erinne wird der Heizwert von Heizöl in SKE berechne, sprich in Steinkohleeinheiten, wie dort aber umgerechnet wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Sie könnten aber mal bei der IWO(Institut für wirtschaftliche Ölheizung) nachfragen; www.IWO.de oder beim MWV in Hamburg(Mineralölwirtschaftsverband in Hamburg.

    Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    K. Jobmann

  5. Antwort von nach 150 Tagen 0 hilfreich
    Re: kwh Messung - Umrechnung für NK-Abrechnungszwecke

    Hallo Bobbos,
    ich nehme aus Deiner Frage heraus an, dass Du
    für Deine Wohnung einen genaueren Verbrauch ermitteln
    willst und eine bessere Übersicht von der anstehenden
    Abrechnung.

    1. 1 l Heizöl = ca. 11 Kw Heizenergie
    2. Grösse der Wohnfläche des Hauses
    3. Alter, Zustand (Dach - und Fassadenisolierung)
    des Hauses.
    4. Grösse (Leistung der Heizung)

    Man rechnet etwa 1/10 der Kesselleistung
    als Stundenverbrauch in Litern Heizöl für den
    Brenner. D.h. Kesselleistung 50 Kw = 5 l/h Heizöl.

    Der einfache Weg zur Verbrauchsermittlung ist
    über eine Uhr, die am Ölbrenner angeschlossen
    ist. Damit misst man den Ölverbrauch.
    Darüberhinaus muss man die Düsengrösse und
    den Pumpendruck vom Brenner wissen, um den genauen
    Verbauch zu wissen.

    Ich denke, Dir mit der wenn auch späten Antwort
    helfen zu können.


    MfG

    L.S.


  6. Antwort von nach 243 Tagen 0 hilfreich
    Re: kwh Messung - Umrechnung für NK-Abrechnungszwecke

    Der Energieinhalt beträgt bei "Heizöl leicht" 10,08 kWh. Der Brennwert unterscheidet sich etwas vom Energieinhalt.

    Zum Wirkungsgrad kann ich leider keine pauschale Aussage treffen, da hier zu viele unbekannte Komponenenten zusammenspielen.

    Da müsste man einen Heizungsbauer befragen, der kann das sicher besser schätzen als ich.

    Grüße
    www.comoil.de

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