Bestellter Artikel nicht Lieferbar - meine Rechte?
Von: , 08.06.2010 21:15 Uhr
Hallo,
ich habe vor 7 Tagen per Ratenkauf ein Notebook bestellt.
Dazu ergänzend muss ich sagen das es ein gebrauchtes Einzelstück war, das mit seiner Konfiguration sehr günstig war.
Die geforderten Unterlagen habe ich sofort weitergeleitet.
In den AGB´s ist folgendes geregelt:
Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn xxx das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Ware oder individuelle Auftragsbestätigung. Automatisch versandte Bestätigungen über den Erhalt einer Bestellung dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.
Die oben explizit erwähnte individuelle Auftragsbestätigung habe ich erhalten.
Heute habe ich die Information erhalten, das die Finanzierung zwar genehmigt sei, das Gerät aber im Ladenlokal des Händlers verkauft wurde.
Man bietet mir aber ein anderes Gerät (auch gebraucht), mit etwas besserer Konfiguration (4 statt 3GB Ram und BlueRay/DVD-Combo statt nur DVD-Brenner, allerdings zum doppelten Preis des ursprünglichen Gerätes an.
Meine konkrete Frage nun:
Kann ich in der Situation auf Erfüllung des Vertrages pochen, und somit ein Gerät zum ursprünglichen Preis fordern das mindestens der Konfiguration des ursprüglichen Gerätes entspricht (auch wenn es sich um ein gebrauchtes Gerät gehandelt hat)?
Das ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann ist ja unbestritten.
