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Re: Wie geht man eine Vollstreckung am besten an?
Hallo,
Deine Frage ist wirklich sehr kurz und man weiß gar nicht, wie man es in kurzer Form erklären soll.
Voraussetzung einer Vollstreckung ist ein erwirkter Titel.
Das können sein ein Vollstreckungstitel (durch einen Mahnbescheid), ein Gerichtsurteil, ein gerichtlicher Vergleich, ein Unterhaltstitel vom Jugendamt, ein Titel vom Finanzamt u.ä.
Diese Titel werden durch den Gläubiger (der sein Geld erhalten möchte) oder durch einen Rechtsanwalt erwirkt.
Der Schuldner (der das Geld schuldig ist)muß nun zahlen.
Zahlt er nicht , beauftragt man einen Gerichtsvollzieher (welcher zuständig ist, erfährt man beim Amtsgericht), dieses Geld zu pfänden. Das heißt, er geht hin und schaut sich an, was in der Wohnung zu holen ist. (Meistens nichts).
Dann mußt Du den Gerichtsvollzieher beauftragen, dem Schuldner eine Eidesstattliche Versicherung abzunehemn. Das heißt, er muß eidesstattlich angeben, was er besitzt, oder wo er arbeitet oder was er für einen Bankverbindung hat.
Aus dieser EV kann man dann die Vollstreckung in verschiedenen Gebieten weiterbetreiben. Das erfodert dann aber besondere Kenntnisse und es ist wirklich besser, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Alles Gute
Isabella