Bei Freistellung zur Arbeitssuche - wie belege ich Bewerbungsgespräch?
Von: , 09.06.2010 18:24 Uhr
Hallo liebe Experten,
dass mir mein AG Freizeit für Bewerbungsgespräche etc. geben muss, nachdem ich gekündigt habe, habe ich schon im §629 gefunden. (Ja, auch bei Eigenkündigung)
Aber was, wenn mein AG mir nicht glaubt, dass ich eine Einladung habe und einen Beweis verlangt?
Laut Gesetz muss ich meinem aktuellen AG nicht verraten, wo ich mich beworben habe bzw. wo ich ein Vorstellungsgespräch habe. Aber wie kann ich es sonst beweisen?
Wer weiß Rat?
Vielen Dank und LG
