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Re: Muss die Wohng. nach dem Tod des Mieters renov.wer
Hallo Karin,
die Erben, treten in die Vepflichtungen des Verstorbenen ein, falls sie nicht das Erbe auschlagen. Der Mietvertrag mit seinen Verpflichtungen wird ja auch "vererbt".
Was der Mietvertrag über Renovierungsverpflichtungen aussagt und ob die dort verwendeten Formulierungen rechtskräftig sind, ist eher eine Frage an einen Mietrechtsexperten bzw. Mieterbund, nicht an den Bestatter. Dies kann nur auf der Grundlage des Mietvertrages beurteilt werden. Ist das ein alter Vertrag, stehen warscheinlich Formulierungen drin die, rechtlich keinen Bestand in der neueren Rechtssprechung zum Thema Renovierung haben. Die Verpflichtung entfällt dann ganz. Also nicht vom Vermieter ins Boxhorn jagen lassen - erst mal mit dem Vertrag zur Mieterberatung.
Grüße
Uller, Charon Bestattungen, berlin