Muss die Wohng. nach dem Tod des Mieters renov.wer

Von: , 13.06.2010 11:56 Uhr


Der Vater einer Freundin ist gestorben. Die Wohnung ist total verwohnt. Müssen die Erben die Wohnung jetzt renovieren? Dass die Erben die Miete noch 3 Monate laut gesetzlicher Kündigungsfrist zahlen müssen, ist ja klar.

Vielen Dank für eure Hilfe

Karin

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Muss die Wohng. nach dem Tod des Mieters renov.wer

    Ich gehe davon aus, dass die Wohnung renoviert werden muss. Man kann sich beim Erben ja nicht nur die Rosinen rauspicken. Ist aber nur ein Gefühl. Wissen tu ich's nicht

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Muss die Wohng. nach dem Tod des Mieters renov.wer

    Hallo Karin,
    die Erben, treten in die Vepflichtungen des Verstorbenen ein, falls sie nicht das Erbe auschlagen. Der Mietvertrag mit seinen Verpflichtungen wird ja auch "vererbt".

    Was der Mietvertrag über Renovierungsverpflichtungen aussagt und ob die dort verwendeten Formulierungen rechtskräftig sind, ist eher eine Frage an einen Mietrechtsexperten bzw. Mieterbund, nicht an den Bestatter. Dies kann nur auf der Grundlage des Mietvertrages beurteilt werden. Ist das ein alter Vertrag, stehen warscheinlich Formulierungen drin die, rechtlich keinen Bestand in der neueren Rechtssprechung zum Thema Renovierung haben. Die Verpflichtung entfällt dann ganz. Also nicht vom Vermieter ins Boxhorn jagen lassen - erst mal mit dem Vertrag zur Mieterberatung.

    Grüße

    Uller, Charon Bestattungen, berlin

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Muss die Wohng. nach dem Tod des Mieters renov.wer

    Hallo Karin,

    so eine Klausel müsste meiner Meinung nach im Mietvertrag verankert sein. Ich meine aber auch schon einmal gehört zu haben das man die Wohnung nur noch Besenrein zu übergeben hat.
    Leider kann ich hier keine eindeutige Aussage machen und würde Dir empfehlen jemanden zu Fragen der sich mit Miet- bzw. Vertragsrecht auskennt.

    Gruß
    Jan

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Muss die Wohng. nach dem Tod des Mieters renov.wer

    hallo Petunella,

    die gesetzliche Kündigungsfrist muss im
    Todesfall nicht eingehalten werden.

    Für die Renovierung gilt, dass die Verpflichtungen
    aus dem Mietvertrag die Erben zu erfüllen haben,
    also kommt auf dem Vertragsbestimmungen an.

  5. Antwort von nach 11 Tagen 0 hilfreich
    Re: Muss die Wohng. nach dem Tod des Mieters renov.wer

    Hallo,
    ich war ein paar Tage nicht da. Hat sich Deine Frage schon geklärt?
    LG
    Uschi

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