heizkostenzuschuss bei Bedarfsgemeinschaft

Von: , 15.06.2010 18:38 Uhr

hi hast du anung davon

ich brauche hilfe zum thema einkommensausrechnung und bei heitzkostenzuschuß bei bedarfsgemeinschaft.

so fange mal an meine freundin macht aussbildung und bekommt 323euro und 164 oder so kinder geld und wir wollen zusammen ziehen ich bekomme arbeitlosen geld wird das kommplett angerechnet?
was kann ich machen?
und wie mache ich das alles?

währe lieb für eure hilfe bitte email schreiben [E-Mail-Adresse entfernt]

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 0 hilfreich
    Re: heizkostenzuschuss bei Bedarfsgemeinschaft

    Hallo,überlegt euch mal ob ihr eine WG gründen wollt, wenn ihr eine 2-Zimmerwohnung habt. Ihr würdet in diesem Fall nicht zusammen veranlagt werden, heißt im nicht WG-Fall: alle Einnahmen werden zusammen gerechnet, angerechnet werden 319.- Euro pro Person + Miete ( Warmmiete, excl. Warmwasser, incl.Heizkosten, für 2 Pers.= 60 cm2)falls ihr nicht auf die Summen kommt, werdet ihr noch einen Zuschuss bekommen.
    Bei einer WG werden pro Person 354.-Euro + 1/2 Miete angerechnet, ihr müsst aber damit rechnen, dass kontrolliert wird, also muss in jedem Zimmer eine Schlafgelegenheit sein.
    Oder ihr beantragt Wohngeld (Wohngeldrechner sind bei Google)
    Gruß Gaby

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: heizkostenzuschuss bei Bedarfsgemeinschaft

    Hallo,

    um was für ein ALG handelt es sich - ALG I oder ALG II?

    Gruß!

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: heizkostenzuschuss bei Bedarfsgemeinschaft


    ich brauche hilfe zum thema einkommensausrechnung und bei
    heitzkostenzuschuß bei bedarfsgemeinschaft.
    Leider, leider ist das gar nicht mein Gebiet. Bitte bei Fachleuten zu Hartz IV nachfragen ! Ich wünsche viel Erfolg !

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