Böse Überraschung am Ende des Jahres...Muss ich Geld an den Fiskus zurückzahlen bei III und V... ?

Von: , 16.06.2010 20:59 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin seit Dezember 2009 verheiratet und habe 2010 die Lohnsteuerklasse III für mich.. und für meine Frau Klasse V gewählt. Meine Frau war bis Mitte Juni 2010 in der Ausbildung und verdiente 710,- Brutto (bzw 550 Netto).
Ab Juli wird meine Frau ca. 900 ,- Netto (75% Stelle)verdienen wenn sie in Klasse V bleibt.
Ich dagegen verdiene 2480,- Brutto.. jetzt die Frage ob mich am Ende des Jahre eine Böse Überraschung erwartet in Bezug auf Rückzahlung an den Fiskus.....Sprich muss ich dem Finanzamt evtl. zurückzahlen?

Vielen dank im Voraus
Sten...

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
    Re: Böse Überraschung am Ende des Jahres...Muss ich Geld an den Fiskus zurückzahlen bei III und V...

    Zunächst noch mal der "Nothinweis" zur Rettung des Ansehens meines Berufsstandes:
    ich bin seit mehreren Jahren im wesentlichen im Körperschaftsteuerbereich tätig und somit im ESt-Bereich nicht mehr auf dem allerneusten Stand; bitte bei der Gewichtung meiner Antwort berücksichtigen.

    Das positive ist: manche Dinge ändern sich nie, und dazu gehören auch die "gängigen" Konsequenzen der Steuerklassenwahl III/V.
    Bei Steuerklasse III/V besteht (abweichend von IV/IV) automatisch gem. § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

    Zusammenfassend kann man über § 46 EStG sagen, dass der Gesetzgeber für die Fälle eine Erklärungsabgabepflicht vorgesehen hat, in denen eine Nachzahlung möglich bzw. sogar wahrscheinlich ist.

    Falls außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (sprich: Arbeitslohn) keine weiteren Einkünfte und keine dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen (Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kurzarbeitergeld u.ä.) bezogen wurden, dürfte die Nachzahlung allerdings nicht allzuhoch ausfallen.

    Falls die Werbungskosten hoch genug sind kann es sogar nach wie vor zu Erstattungen kommen.
    Es ist schwer absehbar, wie hoch die Nachzahlung oder Erstattung konkret ausfallen wird, da hier natürlich auch noch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und potentiell mögliche Gestzesänderungen (bis zum Ablauf des 31.12.2010 sind auch verbösernde Änderungen des Gesetzes durchaus möglich, ohne dass es sich hierbei rechtlich um eine verbotene Rückwirkung handeln würde).

    Es gibt allerdings eine relativ einfache Möglichkeit, um das Ergebnis zumindest Größenordnungsmäßig abschätzen zu können:

    Nehmt euch ein Steuerprogramm für die Einkommensteuer 2009 und führt eine Probeberechnung (Zusammmenveranlagung) mit den voraussichtlichen Werten für 2010 durch.
    Wichtig ist, dass ihr auf der Anlage N die Gehälter brutto ansetzen müsst (ich weiß, das ist selbstverständlich, aber da im Sachverhalt für die Ehefrau ab Juli nur ein Nettowert angegeben wurde zur Sicherheit nochmal der Hinweis).
    Die Lohnsteuerabzugsbeträge müssten sich anhand der monatlichen Lohnabrechnungen hochrechnen lassen.

    Versicherungsbeiträge, agB u.ä. setzt ihr für Zwecke der Probeberechnung mit den Werten von 2009 an, außer diese sind offensichtlich unzutreffend (wenn ihr z.B. in 2009 5.000 € gespendet hättet, in 2010 jedoch keinen einzigen Cent).

    Potentielle Gesetzesänderungen werden hierbei zwar nicht abgedeckt, aber um sich einen Überblick zu verschaffen reichts.

    Zur Durchführung einer solchen Berechnung bietet sich das offizielle Programm der Finanzveraltung an (https://www.elster.de ; dort ELSTER-Formular 2009/2010).
    Hiermit können Steuererklärungen statt in Papierform auf elektronischem Weg übermittelt werden, es beinhaltet darüberhinaus aber auch die Möglichkeit einer Steuerberechnung.

    Falls ihr diese Berechnung mit ELSTER versucht bitte ich nur aufzupassen, dass ihr lediglich die Probeberechnung macht und nicht versehentlich die "Erklärung" an das Finanzamt übermittelt (das Programm ist erfahrungsgemäß allerdings zumindest in diesem Punkt narrensicher).

    Ich weiß dass ihr euch eine etwas klarere Antwort erhofft habt, aber bei der Steuerberechnung spielen außer dem Bruttoarbeitslohn noch so viele andere Faktoren eine Rolle (s.o.), dass selbst für eine grobe Abschätzung noch der weitere Rahmen erforderlich wäre.

    (Daher auch die Standardantwort des Finanzbeamten zu einer x-beliebigen steuerlichen Fragestellung:
    "Kommt drauf an..."
    Ist nicht bös gemeint, entspricht einfach der steuerrechtlichen Realität)

    Ich hoffe, dass ich euch zumindest eine kleine Hilfestellung geben konnte.

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Böse Überraschung am Ende des Jahres...Muss ich Geld an den Fiskus zurückzahlen bei III und V.

      danke für die Antwort

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Böse Überraschung am Ende des Jahres...Muss ich Geld an den Fiskus zurückzahlen bei III und V...

    Hallo Sten,
    diese Frage solltest Du meiner Meinung nach einem Steuerberater stellen, der Dir dann flott durchrechnet, was für Euch am vorteilhaftesten ist - sorry - ich kann Dir leider nicht helfen.
    Viele Grüsse
    Marlene

  3. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Böse Überraschung am Ende des Jahres...Muss ich Geld an den Fiskus zurückzahlen bei III und V...

    Wenn Sie wenig bis gar nichts zum Absetzen haben, wird es vermutlich auf eine Nachzahlung hinauslaufen. Die Wahl der Steuerklassen III / V ist aber die Beste. Sie wollen nicht wirklich in Klasse IV gehen!
    Am Besten, Sie legen jeden Monat etwas für eine eventuelle Nachzahlung zurück.

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Böse Überraschung am Ende des Jahres...Muss ich Geld an den Fiskus zurückzahlen bei III und V...

    Liebe/-r Experte/-in,

    Ich bin seit Dezember 2009 verheiratet und habe 2010 die
    Lohnsteuerklasse III für mich.. und für meine Frau Klasse V
    gewählt. Meine Frau war bis Mitte Juni 2010 in der Ausbildung
    und verdiente 710,- Brutto (bzw 550 Netto).
    Ab Juli wird meine Frau ca. 900 ,- Netto (75% Stelle)verdienen
    wenn sie in Klasse V bleibt.
    Hallo,
    tut mir leid, aber darüber weiß ich leider nicht Bescheid. Vielleicht an anderes mal. Ich dagegen verdiene 2480,- Brutto.. jetzt die Frage ob mich
    am Ende des Jahre eine Böse Überraschung erwartet in Bezug auf
    Rückzahlung an den Fiskus.....Sprich muss ich dem Finanzamt
    evtl. zurückzahlen?

    Vielen dank im Voraus
    Sten...

  5. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Böse Überraschung am Ende des Jahres...Muss ich Geld an den Fiskus zurückzahlen bei III und V...

    Hallo,

    eigentlich mußt du keine Steuern zahlen, deiner Frau werden Monat für Monat schon genug Steuern abgezogen. Es kommt natürlich auch darauf an, was ihr für werbungskosten geltend machen könnt.

    Liebe Grüße

    lh2712

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