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Re: Böse Überraschung am Ende des Jahres...Muss ich Geld an den Fiskus zurückzahlen bei III und V...
Zunächst noch mal der "Nothinweis" zur Rettung des Ansehens meines Berufsstandes:
ich bin seit mehreren Jahren im wesentlichen im Körperschaftsteuerbereich tätig und somit im ESt-Bereich nicht mehr auf dem allerneusten Stand; bitte bei der Gewichtung meiner Antwort berücksichtigen.
Das positive ist: manche Dinge ändern sich nie, und dazu gehören auch die "gängigen" Konsequenzen der Steuerklassenwahl III/V.
Bei Steuerklasse III/V besteht (abweichend von IV/IV) automatisch gem. § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Zusammenfassend kann man über § 46 EStG sagen, dass der Gesetzgeber für die Fälle eine Erklärungsabgabepflicht vorgesehen hat, in denen eine Nachzahlung möglich bzw. sogar wahrscheinlich ist.
Falls außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (sprich: Arbeitslohn) keine weiteren Einkünfte und keine dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen (Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kurzarbeitergeld u.ä.) bezogen wurden, dürfte die Nachzahlung allerdings nicht allzuhoch ausfallen.
Falls die Werbungskosten hoch genug sind kann es sogar nach wie vor zu Erstattungen kommen.
Es ist schwer absehbar, wie hoch die Nachzahlung oder Erstattung konkret ausfallen wird, da hier natürlich auch noch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und potentiell mögliche Gestzesänderungen (bis zum Ablauf des 31.12.2010 sind auch verbösernde Änderungen des Gesetzes durchaus möglich, ohne dass es sich hierbei rechtlich um eine verbotene Rückwirkung handeln würde).
Es gibt allerdings eine relativ einfache Möglichkeit, um das Ergebnis zumindest Größenordnungsmäßig abschätzen zu können:
Nehmt euch ein Steuerprogramm für die Einkommensteuer 2009 und führt eine Probeberechnung (Zusammmenveranlagung) mit den voraussichtlichen Werten für 2010 durch.
Wichtig ist, dass ihr auf der Anlage N die Gehälter brutto ansetzen müsst (ich weiß, das ist selbstverständlich, aber da im Sachverhalt für die Ehefrau ab Juli nur ein Nettowert angegeben wurde zur Sicherheit nochmal der Hinweis).
Die Lohnsteuerabzugsbeträge müssten sich anhand der monatlichen Lohnabrechnungen hochrechnen lassen.
Versicherungsbeiträge, agB u.ä. setzt ihr für Zwecke der Probeberechnung mit den Werten von 2009 an, außer diese sind offensichtlich unzutreffend (wenn ihr z.B. in 2009 5.000 € gespendet hättet, in 2010 jedoch keinen einzigen Cent).
Potentielle Gesetzesänderungen werden hierbei zwar nicht abgedeckt, aber um sich einen Überblick zu verschaffen reichts.
Zur Durchführung einer solchen Berechnung bietet sich das offizielle Programm der Finanzveraltung an (https://www.elster.de ; dort ELSTER-Formular 2009/2010).
Hiermit können Steuererklärungen statt in Papierform auf elektronischem Weg übermittelt werden, es beinhaltet darüberhinaus aber auch die Möglichkeit einer Steuerberechnung.
Falls ihr diese Berechnung mit ELSTER versucht bitte ich nur aufzupassen, dass ihr lediglich die Probeberechnung macht und nicht versehentlich die "Erklärung" an das Finanzamt übermittelt (das Programm ist erfahrungsgemäß allerdings zumindest in diesem Punkt narrensicher).
Ich weiß dass ihr euch eine etwas klarere Antwort erhofft habt, aber bei der Steuerberechnung spielen außer dem Bruttoarbeitslohn noch so viele andere Faktoren eine Rolle (s.o.), dass selbst für eine grobe Abschätzung noch der weitere Rahmen erforderlich wäre.
(Daher auch die Standardantwort des Finanzbeamten zu einer x-beliebigen steuerlichen Fragestellung:
"Kommt drauf an..."
Ist nicht bös gemeint, entspricht einfach der steuerrechtlichen Realität)
Ich hoffe, dass ich euch zumindest eine kleine Hilfestellung geben konnte.