Bezahlung des Zwangsurlaubs bei Kündigung?
Von: , 17.06.2010 15:18 Uhr
Hallo,
ich habe am Montag zwei Wochen Zwangsurlaub von meinem AG erhalten. Nun habe ich zufälligerweise in diesem Urlaub einen neuen Job angenommen, den ich zum 01.07 antreten werde.
Muss mir mein AG, wenn ich fristgemäß kündige, auch das Geld für den Zwangsurlaub (vom 14.06 - 30.06) auszahlen?
