Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

Von: , 21.06.2010 19:49 Uhr


Hallo,

habe eine Frage, ich muss mich aufgrund meiner im September beginnenden Ausbilung privat versichern.
Jetzt bin ich etwas verunsichert. Ich habe beim Antrag der PKV nicht angegeben das ich mal ein Trauma hatte...

ich war aber niemals beim Psychologe sondern nur bei meinem Hausarzt und habe mit dem gesprochen, habe eine Überweisung zum Psychotherapheut bekommen dies aber nie genutzt, sondern es selbst in den griff bekommen mit hilfe von progressiver muskelentspannung. jetzt geht es mir gut, ich habe nur angst das die pkv irgendwie anfragt. ist denn eine überweisung zum psychologe bei der gesetzlichen registriert bzw. es hat ja nie jemand ein gutachten oder so erstellt sondern ich habe mir ja im enddeffekt nur einen rat eingeholt bei meinem arzt?....

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Thomas Kliem nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

    Hallo,

    melden Sie die Sache genau so an die Versicherung, wie Sie sie hier geschildert haben und warten Sie die Reaktion ab.

    Beste Grüße

    Thomas Kliem

  2. Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
    Re: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

    Hallo
    das dürfte kein Problem sein es werden keine Anfragen bei der GKV eingeholt. Und auch ist es nicht erwähnenswert da sie ja nie beim Docktor deswegen waren.

    Gruß Anja

  3. Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
    Re: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

    Hallo Eumel,

    dass kann zu einem großen Problem werden(wobei ich nicht verstehe, warum Du dich bei Ausbildungsbeginn privat versichern musst?), denn Du gefährdet natürlich mit falschen oder fehlenden Angaben Deinen Versicherungsschutz.

    Zunächst stellt sich die Frage, seit wann die Erkrankung ausgeheilt ist, welche Zeiträume der Versicherer abgefragt hat, und vor allem wie er gefragt hat. Das muss zuerst geprüft werden.

    Du bist verpflichtet alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen!

    Welche Möglichkeiten ein Versicherer hat, eine Anzeigepflichtverletzung herauszufinden, sind da wohl eher zweitrangig und bei einer so wichtigen Versicherung solltest Du Dich nicht auf das Prinzip Hoffnung verlassen.

    Welche Folgen eine Anzeigepflichterletzung haben kann findest Du z.B. im Versicherungsvertragsgesetz (z.B.§19, §39 §194, § 21), oder Frag mal einen Anwalt.

    Nur mal ein Beispiel:
    § 19 (2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

    § 39 Vorzeitige Vertragsbeendigung
    Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt auf Grund des § 19 Abs. 2 oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu….

    Bevor Du einen Vertrag abschließt, solltest Du die sehr intensiv mit den Vertragsbedingungen auseinandersetzen - erklärt Dir dein Vermittler oder Berater nicht die Vertragsinhalte, dann such Dir einen der das macht!

    Das alles hier zu besprechen sprengt den Rahmen. Da Deine Ausbildung (ich vermute mal ein Referendariat) erst im September los geht hast Du ja noch Zeit Dir einen Fachmann zu suchen - und das solltest Du auch tun.


    Beste Grüße und viel Erfolg

    Lars Ulrich Harms

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

    Hallo eumel2004,
    ich würde sagen, der Versicherer kann nichts machen, da es keine Behandlung gab. Ich habe aber eine Empfehlung für Dich: Melde es dem Versicherer nach - normal wird dieser nicht nachträglich einen Zuschlag verlangen, da kein erhöhtes Risiko eingestuft wird, wenn die Behandlung nicht erforderlich war und du gesundest bist.
    Wäre es so, dass ein RZ verlangt wird, wäre ein Rücktritt möglich und das würde ich dann auch tun !
    Es gibt Versicherer, die sich fair verhalten und hier nicht auf die Idee kämen. kein erhöhtes Risiko nun mit einem Zuschlag zu versehen.

    Welche Gesellschaft ist es denn ? (ev. kann ich das dann besser einschätzen aufgrund der Erfahrungen, die mit verschiedenen Versicherern in den letzten 20 Jahren natürlich bei uns beiden angewachsen sind).

    Ich kann mit meiner 20-jährigen Erfahrung als PKV-Spezialist NICHT empfehlen, es dem Versicherer nicht nachzumelden, da das Risiko, dass dadurch was passiert,
    sehr gering ist. Wenn es aber verschwiegen bleibt, kann es später unter Umständen zu einer Leistungsversagung aufgrund dessen kommen und Gerichte müssen sich ev. dann damit befassen. So sollte es nicht sein und so sollte es nicht kommen können.

    Je nach Versicherer kann es sein, dass es nahezu 100% sicher ist, das kein Problem entsteht und der Versicherer einfach nur für die Nachmeldung dankt und damit bestätigt, dass darüber Kenntnis besteht. Und das
    wäre gut so



    Liebe Grüße
    Hans-Günter

    PKV-Spezialisten
    Hans-Günter & Michael
    home: www.pkv-netz.com
    (vormals www.pkv.net)

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^2: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

            mir wurde heute gesagt das die angaben in meiner pkv weitergeleitet werden an den dienstherren und dies könnte sich wohl sehr sehr negativ äußern...

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^3: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

              Hallo eumel2004,
              es ist kein seriöses Vorgehen, wenn bei einer Antragsprüfung eine Verschreibung für eine Behandlung, die nicht durchgeführt werden brauchte zu einem Zuschlag führt, sofern die Behandlung auch derzeit nicht mehr erforderlich ist oder wird. Insofern ist nun wirklich abzuwarten, ob die Gesellschaft das wirklich tut. Wichtig ist, das ihr alle Fakten korrekt bekannt sind. Wird wirklich ein RZ verlangt, würde ich mir Gedanken machen, ob das die richtige Gesellschaft ist, denn nach unserer Erfahrung ist ein RZ nicht gerechtfertigt und wir haben auch keinen solchen Fall erlebt (bei über 1000 vermittelten Kunden, die wir auch dauerhaft betreuen, teilweise schon seit über 20 Jahren).
              Allerdings vermitteln wir die Debeka nicht.. Meine Tochter ist z.B. ebenfalls beihilfeberechtigt (noch in der Lehre) - ich habe sie nicht bei der Debeka versichert.

              Aber keinesfalls ist es richtig, etwas zu verheimlichen,
              denn dann besteht bei allen Gesellschaften unter Umständen die Gefahr einer Leistungsversagung, vor allem in den ersten 3 Jahren. Was in dieser Zeit passiert, weiß keiner vorher...

              Bitte lass mich doch kurz wissen, was daraus geworden ist, wenn die Sache abgeschlossen ist. Auch Fachleute lernen gern weiter immer weiter aus Praxisvorgängen.

              Liebe Grüße
              Hans-Günter mir wurde heute gesagt das die angaben in meiner pkv
              weitergeleitet werden an den dienstherren und dies könnte sich
              wohl sehr sehr negativ äußern...

        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

          Das hätte schon angeben werden müssen, schließlich waren Sie beim Arzt und er hat auch eine Diagnose gestellt. Im Zweifelsfall kann der Versicherer sich nun auf Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen.

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

      Hallo eumel,
      niemand muss sich privat versichern :-)
      ich nehme an das du die Beamtenlaufbahn einschlägst und somit die Möglichkeit dazu hast.
      Im Versicherungsantrag hast du dieses also verschwiegen, auf gut Deutsch gelogen, da ja nach Beschwerden und Behandlungen gefragt wurde.
      So fängt man aber keine Beamtenlaufbahn an :-)
      Wie bekommen wir das Kind wieder aus dem Brunnen?
      Wie machen wir uns wieder ehrlich?
      Durch eine sogenannte Nachmeldung. Schreiben an die Versicherung, mit einem Dreizeiler vom Hausarzt.
      Welche Folgen hat dieses Schreiben:
      Im Regelfall tritt die Versicherung ersteinmal vom Vertrag zurück, aber lieber jetzt, als in ein paar Jahren wenn Kosten auftreten.
      Im Besten Fall bekommst du ein Angebot mit einem Versicherungsmedizinischen Zuschlag. Im schlimmsten Falle eine Ablehnung und du musst in der Gesetzlichen bleiben.
      Gruß

  5. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

    Guten Tag,
    Ihre Bedenken sind berechtigt.
    Sollte Ihr Hausarzt angefragt werden wird er wahrheitsgemäß die Diagnose angeben.
    Und das genügt schon für eine vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung.
    Lieber also mit offenen Karten spielen- lassen Sie den Versicherer beurteilen ob relevant oder nicht.
    Ich vermute einmal Sie beginnen im Öffentlichen Dienst. Sonst einen Versicherer suchen der annehmen muß(Kontrahierungszwang).
    Mit freundlichem Gruß
    Harald Wesely

  6. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

    Hallo,

    das verschweigen von relevanten Gesundheitsfragen kann die Folge haben, dass die Versicherung vom Vertrag zurück tritt. Man nennt dies Vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung.

    Ich kann nur dringends empfehlen: Setz Dich mit Deinem Versicherer in Verbindung und klär die Sache.

    Ansonsten gefährdest Du Deinen Versicherungsschutz, auch wenn dies zur Folge haben kann dass höhere Beiträge zu zahlen sind bzw. eine Ablehnung erfolgt.

    Ehrlich währt am längsten.

    Gruss
    Jogie

  7. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

    Hi Eumel, wann war denn das?

  8. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

    Hallo,
    Du hast eine Anzeigepflichtverletzung begangen. Das führt in der Regel über kurz oder lang zur Versicherungsschutzversagung. Mein Rat: melde es sofort Deiner Versicherung nach. Dann werden sie entscheiden, ob sie Dich aufnehmen und ggf. mit welchem Risikozuschlag.

  9. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Private Krankenversicherung und VORERKRANKUNG

    Hallo!

    Ich muss Ihnen abraten, auch nur die kleinste Kleinigkeit zu verschweigen (Eine andere Antwort wird Ihnen keiner schriftlich geben!)! Wenn die Krankheit wieder kommen sollte, kann Ihnen die PKV auch noch nach Jahren wg. arglistiger Erschleichung des Versicherungsabschlusses kündigen, da sie jederzeit bei Ihrem damaligen Arzt nachfragen darf.
    Sollte die Nachmeldung des Traumas nicht mehr möglich sein, sollten Sie das Angebot der PKV lieber nicht annehmen und sich eine andere Versicherung suchen. Wie das geht und ob ich überhaupt richtig liege, sollten Sie sich von einem der unabhängigen Versicherungsberater (nicht: Versicherungsvertreter!) bestätigen lassen (Liste unter: www.bvvb.de). Die Versicherungsberater beraten zwar neutral, nehmen dafür aber vom Kunden ein Honorar. Sie können es ja auch bei der Verbraucherzentrale versuchen. Bei beiden Anlaufstationen werden Sie u.U. sogar noch eine bessere PKV empfohlen bekommen.

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