Opfer stimmt dem TOA nicht zu, was dann?

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 22.06.2010 17:15 Uhr


Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
    Re: Opfer stimmt dem TOA nicht zu, was dann?


    Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
    in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
    Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?
    Ganz einfach, das Verfahren geht weiter

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Opfer stimmt dem TOA nicht zu, was dann?

      Danke schonmal.
      was heißt denn "geht weiter"? wird eine andere weisung bestimmt? wird die bereitschaft des täters zum ausgleich nicht positiv berücksichtigt? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Opfer stimmt dem TOA nicht zu, was dann?


    Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
    in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
    Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?
    Hallo diversion,

    tut mir leid, darauf habe ich keine passende Antwort. Da kann ich dir nichts zu sagen.


    LG cassandrabra

  3. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Opfer stimmt dem TOA nicht zu, was dann?

    ich habe leider keine ahnung, tut mir sehr leid!!!

  4. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Opfer stimmt dem TOA nicht zu, was dann?


    Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
    in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
    Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?
    Keine Ahnung!

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 298 Tagen 0 hilfreich
    Re: Opfer stimmt dem TOA nicht zu, was dann?

    Hallo, ich denke, daß es trotzdem für den Täter eher positiv ist, wenn er den TOA versuchte, wollte als wenn er nicht dazu bereit war. Wenn das Opfer nicht zustimmt, ist das auch das Recht des Opfers, das eben nicht zu tun und das muss man das so hinnehmen. Der Richter wird dann ein Urteil fällen müssen und das müssen Sie abwarten bzw Ihren RA fragen, wie er das sieht, wie es weitergehen soll. Täter sollte weiterhin nett und reumütig wirken, wenn er es auch ist und kann nur hoffen, daß er ein Urteil, bzw Weisungen, Zuchtmittel, Erziehungsmaßregeln gemäß JGG bekommt, die auch angemessen sind an Schuld und Tat und die noch weitere positivere Entwicklung des Täters ermöglichen. Fragen Sie Ihren Jugendgerichtshelfer um Rat. Täter könnte von sich aus auch Therapiebereitschaft äußern. Das könnte Strafe evtl. auch mindern und er muss die Therapie dann auch echt machen. Wenn das Opfer keinen Kontakt mehr will, muss man das so respektieren Alles Gute Asta

    Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
    in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
    Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?

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