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von
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Re: Opfer stimmt dem TOA nicht zu, was dann?
Hallo, ich denke, daß es trotzdem für den Täter eher positiv ist, wenn er den TOA versuchte, wollte als wenn er nicht dazu bereit war. Wenn das Opfer nicht zustimmt, ist das auch das Recht des Opfers, das eben nicht zu tun und das muss man das so hinnehmen. Der Richter wird dann ein Urteil fällen müssen und das müssen Sie abwarten bzw Ihren RA fragen, wie er das sieht, wie es weitergehen soll. Täter sollte weiterhin nett und reumütig wirken, wenn er es auch ist und kann nur hoffen, daß er ein Urteil, bzw Weisungen, Zuchtmittel, Erziehungsmaßregeln gemäß JGG bekommt, die auch angemessen sind an Schuld und Tat und die noch weitere positivere Entwicklung des Täters ermöglichen. Fragen Sie Ihren Jugendgerichtshelfer um Rat. Täter könnte von sich aus auch Therapiebereitschaft äußern. Das könnte Strafe evtl. auch mindern und er muss die Therapie dann auch echt machen. Wenn das Opfer keinen Kontakt mehr will, muss man das so respektieren Alles Gute Asta
Welche Konsequenzen hat es für das Verfahren, wenn der Täter
in einen Ausgleich eingewilligt hat, das Opfer dem
Täter-Opfer-Ausgleich aber nicht zustimmt?