Pfändungsgrenze richtig verstanden

Von: , 22.06.2010 18:36 Uhr


Ist es richtig, wenn ich 2200 EURO netto verdiene (verheiratet + 2 Kinder), muss ich lt. Pfändungstabelle 129,29 EURO an den INSO Verwalter zahlen? Oder alles ab der Pfändungsgrenze 1770 EURO?

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Minuten 0 hilfreich
    Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden

    Hallo,
    stimmt genau wenn Sie zu viert im Haushalt sind und ihre Frau nicht arbeiten geht.
    Ist es richtig, wenn ich 2200 EURO netto verdiene (verheiratet
    + 2 Kinder), muss ich lt. Pfändungstabelle 129,29 EURO an den
    INSO Verwalter zahlen? Oder alles ab der Pfändungsgrenze 1770
    EURO?

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden

    du musst 129,29 EURO abführen..

    viel glück und lg



    Ist es richtig, wenn ich 2200 EURO netto verdiene (verheiratet
    + 2 Kinder), muss ich lt. Pfändungstabelle 129,29 EURO an den
    INSO Verwalter zahlen? Oder alles ab der Pfändungsgrenze 1770
    EURO?

  3. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden

    Hallo Falther,

    mit Pfändungen kenne ich mich nicht so gut aus.
    Vielleicht findest du bei WWW einen Anwalt für Familienrecht.

    Gruß Lore

  4. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden


    Ist es richtig, wenn ich 2200 EURO netto verdiene (verheiratet
    + 2 Kinder), muss ich lt. Pfändungstabelle 129,29 EURO an den
    INSO Verwalter zahlen? Oder alles ab der Pfändungsgrenze 1770
    EURO?
    Sie müssen lediglich 129,29 € an den Insolvenzverwalter abführen.

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden

    leider kann ich dir da nicht weiterhelfen
    Ist es richtig, wenn ich 2200 EURO netto verdiene (verheiratet
    + 2 Kinder), muss ich lt. Pfändungstabelle 129,29 EURO an den
    INSO Verwalter zahlen? Oder alles ab der Pfändungsgrenze 1770
    EURO?

  6. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden

    Du hast das richtig verstanden!
    Da Du drei Unterhaltspflichtige hast, bleiben Dir ca. 2000 €. Vorrausgesezt, Deine Frau hat kein eigenes Einkommen.

    lg Frank
    Ist es richtig, wenn ich 2200 EURO netto verdiene (verheiratet
    + 2 Kinder), muss ich lt. Pfändungstabelle 129,29 EURO an den
    INSO Verwalter zahlen? Oder alles ab der Pfändungsgrenze 1770
    EURO?

  7. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden

    Hallo,
    habe diese Nachricht erst heute gelesen. Die Pfändungstabelle besagt, dass man bei einem Nettoeinkommen von 2200,-- Euro und bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern einen Betrag von 255,01 Euro an den Insolvenzverwalter zahlen muss. Offen ist jetzt die Frage, Sie sind verheiratet, wer ist Schuldner, wird das Einkommen ihrer Frau /ihres Mannes mit angerechnet, oder haften Sie alleine für die Schulden?
    Dann wäre das oben gesagte, nach der Tabelle abzuführen.
    MfG

  8. Antwort von nach 33 Tagen 0 hilfreich
    Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden

    Dazu kann ich leider nichts sagen...
    Ist es richtig, wenn ich 2200 EURO netto verdiene (verheiratet
    + 2 Kinder), muss ich lt. Pfändungstabelle 129,29 EURO an den
    INSO Verwalter zahlen? Oder alles ab der Pfändungsgrenze 1770
    EURO?

  9. Antwort von nach 91 Tagen 0 hilfreich
    Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden

    hallo
    bei mir wurde alles ab der pfändungsgrenze gefändet (leider)

    mfg matze Ist es richtig, wenn ich 2200 EURO netto verdiene (verheiratet
    + 2 Kinder), muss ich lt. Pfändungstabelle 129,29 EURO an den
    INSO Verwalter zahlen? Oder alles ab der Pfändungsgrenze 1770
    EURO?

  10. Antwort von nach 203 Tagen 0 hilfreich
    Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden

    das kommt auch auf das einkommen des partners an. wenn du alleinverdiener bist somit 3 unterhalsberechtigte personen würde ich sagen du hast recht

  11. Antwort von nach 229 Tagen 0 hilfreich
    Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden

    Du musst nach den Unterhaltspflichtigen gehen also auch nach deiner Frau wenn sie nicht arbeitet. Sprich du bist 3 Personen gegenüber unterhaltspflichtig. Somit steigt die Pfändungsfreigrenze. Ich verdiene 2650 netto und bekomme knapp 100 Euro gepfändet. Die Liste selber ist nur ein Anhaltspunkt. Hoffe ich konnte helfen

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