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Re: Pfändungsgrenze richtig verstanden
Hallo,
habe diese Nachricht erst heute gelesen. Die Pfändungstabelle besagt, dass man bei einem Nettoeinkommen von 2200,-- Euro und bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern einen Betrag von 255,01 Euro an den Insolvenzverwalter zahlen muss. Offen ist jetzt die Frage, Sie sind verheiratet, wer ist Schuldner, wird das Einkommen ihrer Frau /ihres Mannes mit angerechnet, oder haften Sie alleine für die Schulden?
Dann wäre das oben gesagte, nach der Tabelle abzuführen.
MfG