Mietrecht

Von: , 04.09.2009 15:18 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
ich plane den Kauf eines Hauses, in diesem Haus ist eine Wohnung bereits seit Dezember 1971 an ein Ehepaar vermietet.
Der Mietvertrag, der bisher besteht, läuft natürlich noch über die jetzigen Besitzer des Hauses, auch die Miethöhe ist mit 260,00 DM natürlich nicht mehr aktuell.
Aus Gesprächen weiß ich, das die Mieter zur Zeit eine Miete in Höhe von 300,00 Euro pro Monat zahlen.

Wenn ich das Haus jetzt kaufe, soll/muss ich dann den Mietvertrag ändern/erneuern?
Ich habe nicht vor irgendetwas wichtiges zu ändern (Kündigungsfristen oder ähnliches), eigentlich will ich nur sicher stellen, dass ich dann als Vermieter im Mietvertrag stehe und die HÖhe der Miete bei 300,00 Euro im Monat liegt, ich unterstelle den MIeter auch nichts böses, aber man weiß ja nie.

Kann ich da formlos ein Schriftstück aufsetzen wo einfach nur steht, das ich der neue Vermieter bin und 300 Euro im MOnat auf mein Konto gezahlt werden sollen und sonst alle anderen Punkte aus dem "alten" Mietvertrag die Gültigkeit behalten ?
Wäre das überhaupt klug?
Müssen die MIeter das unterschreiben ? Können die das auch ablehnen ?
Was ist mit der Mietsicherheit ?

Fragen über Fragen.

Ich wäre Ihnen für Antworten sehr dankbar.

MfG

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht

    Hallo,
    Kauf bricht nicht Miete. Ein neuer Mietvertrag ist nicht erforderlich.
    Im Kaufvertrag soll Ihnen der Verkäufer die Nettomiete und die Betriebskostenvorauszahlungen bestätigen. Das ist auch im Hinblick auf die Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter wichtig. Auch muss geklärt sein, was mit den bisherigen Betriebskostenvorauszahlungen geschieht. Sind diese im Kaufpreis eingerechnet oder muss der Verkäufer Ihnen diese weiterreichen? Auch dies im Kaufvertragklären.
    Im Kaufvertrag sollte auch stehen, ab wann der Mieter die Miete in der bestätigten Höhe zahlt. Das ist wichtig für eine eventuelle spätere Mieterhöhung (Fristen).
    Bezüglich der Mietkaution können Sie aus dem Mietvertrag ersehen, ob überhaupt eine Kaution vereinbart war und gezahlt worden ist. Wenn ja, muss der Verkäufer Ihnen die Kaution einschließlich Zinsen übergeben.
    Macht Ihnen der Verkäufer falsche Angaben, ist er schadenersatzpflichtig.
    Sie brauchen also in diesen Dingen nicht an den Mieter herantreten.
    Nach dem Kauf würde ich mich mit dem Mieter bekannt machen. Ich würde das persönlich tun. So haben Sie auch gleich einen Eindruck, was für Leute das sind.

    Viele Grüße

    Rolf Bässler

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