Was zählt bei der Elterngeldberechnung als Einkommen?

Von: , 25.06.2010 00:18 Uhr


Ist es richtig, dass bei der Berechnung vom Elterngeld, steuerpfl. Einmalzahlungen z.B. Urlaubsgeld und Kurzarbeitergeld nicht als Einkommen gelten?

Geschwisterbonus gibt es bei einem Nachzügler wohl auch nicht?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Was zählt bei der Elterngeldberechnung als Einkommen?

    hallo, schau mal hier vielleicht hilft es weiter, soweit ich weiß zählt das Einkommen der letzten 12 Monate und dazu würd ich auch sonderzahlungen zählen:www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner oder www.elterngeld.de [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Was zählt bei der Elterngeldberechnung als Einkommen?

    Hallo kinderkinder,

    das Kurzarbeitsgeld wir nach meiner Info nicht als "Einkommen" gerechnet. Beim Urlaubsgeld sieht es anders aus. Es kommt darauf an, ob es vertraglich geregelt ist, z. B. bei Tarifverträgen. Dann gehört das Urlaubsgeld zum Einkommen.

    Viele Grüße
    Lore

  3. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Was zählt bei der Elterngeldberechnung als Einkommen?

    Das ist richtig, es zählt nur regelmäßiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit, dazu gehören keine Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld und keine Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld.

    Einen Geschwisterbonus gibt es nur, wenn noch mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren ist oder zwei weitere unter 6 Jahren sind.

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Was zählt bei der Elterngeldberechnung als Einkommen?

    Hi,

    ja das ist grundsätzlich richtig. Wie es speziell beim Kurzarbeitergeld aussieht, kann ich nicht sagen.
    Infos siehe http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/.

    Gruß,
    Chillie

  5. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Was zählt bei der Elterngeldberechnung als Einkommen?

    Hallo,

    also soweit ich weiß werden Einmalzahlungen nicht berechnet aber genau kann ich das auch nicht sagen.
    Den Gschwisterbonus gibt es nur für Kinder bis zum 3. Lebensjahr.

    Ich hoff ich konnt etwas helfen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  6. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Was zählt bei der Elterngeldberechnung als Einkommen?

    Ja, es ist richtig, dass Einmalzahlungen bei der Berechnung da nicht dazu genommen werden.

    Geschwisterbonus gibts schon - wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
    Also kommt drauf an, wie alt die anderen Kinder sind und wie viele du hast.

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