Was droht mir bei Wiederstand?

Von: , 27.06.2010 09:18 Uhr


Letztens war eine Demo der rechten direkt vor meiner Haustür. Die Polizei wollte mich nicht durchlassen und ich drängte dazu, weil ich dringend zu Toilette musste.
Ein Polizist meinte das ich dann die Polizeiarbeit behindere und das der Ort im moment wie ein tatort behandelt wird.
Was würde mir drohen wenn ich einfach versucht hätte durch zu laufen ?

Vielen dank für eure Antworten

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Was droht mir bei Wiederstand?

    ''Tut mir leid, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Was droht mir bei Wiederstand?

    Tut mir leid,
    da liegt - was die Expertensparte betrifft - ein Missverständnis vor; gemeint war dei Fernsehreihe "Tatort". Viel Glück bei der Recherche.

    U.

  3. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Was droht mir bei Wiederstand?

    Hallo,

    in erster Linie droht körperliche Gewalt, sprich, Du wirst nachdrücklicher am Durchlaufen gehindert - reicht das nicht und Du versuchst es weiterhin, kann durchaus eine Festnahme daraus werden, entweder kurzfristig bis zur Festellung der Personalien oder mit Zeit zum Nachdenken im Polizeigewahrsam.

    Der Unterschied zwischen reinem "ich versuch stur durchzulaufen" und einem Widerstand (Straftat) ist der, daß für den Widerstand ein aktives Angreifen der Polizei vorhanden sein muß.

    Ob Du "nur" eingesackt wirst (Ingewahrsamnahme als "Störer" ohne Folgen wie Anzeige)oder dazu noch eine Anzeige bekommst, bestimmst daher Du durch Dein Verhalten vor Ort.

    Diese Auskunft gilt für NRW, in anderen Bundesländern kann es in Einzelheiten abweichendes Recht geben.

    Gruß Bettina

  4. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Was droht mir bei Wiederstand?

    Hallo Gothic,
    Also der Polizist hätte dich dann evtl. erstmal in Gewahrsam genommen.
    Auf alle Fälle hätte er dich auch notfalls mit Gewalt daran gehindert dorthin zu gehen.
    Wenn du aktiv versucht hättest dagegen vorzugehen, indem du ihn zum Beispiel wegschubst, oder schlägst dann könnte er dich auch wegen §113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anzeigen. Das ist mit bis zu 2 Jahren Knast oder Geldstrafe bedroht.
    Ausserdem wenn du ihn zb. schlägst, würdest du auch noch eine Körperverletzung begehen ( bis 5 Jahre oder Geldstrafe).
    Ich hoffe das war was du wissen wolltest.

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 22 Tagen 0 hilfreich
    Re: Was droht mir bei Wiederstand?

    Um schlüssig antworten zu können, müsste man etwas detaillierter Bescheid wissen. War die Sicherheit gefährdet? Wurden die Demonstranten von den Sicherheitskräften eingekesselt? etc. etc. Im extremsten Fall hättest Du in der Schweiz eine Anzeige wegen "Hinderung einer Amtshandlung" zu gewärtigen.

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