Anschaffungskosten selbstgenutztes Wohneigentum

Von: , 28.06.2010 12:22 Uhr


Kann man Anschaffungskosten füe eine selbstgenutzte Eigentumswohnung steuerlich geltendmachen. Wenn ja, unter welcher Rubrik. Danke

Peter

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten 0 hilfreich
    Re: Anschaffungskosten selbstgenutztes Wohneigentum

    Kann man Anschaffungskosten füe eine selbstgenutzte
    Eigentumswohnung steuerlich geltendmachen. Wenn ja, unter
    welcher Rubrik. Danke
    Tut mir Leid, ich habe meine Wohnung vor 20 Jahren gekauft und kenne die aktuelle Rechtslage nicht. Vorstellen kann ich es mir nicht.

    Gruß, Anselm

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Anschaffungskosten selbstgenutztes Wohneigentum

    Hallo Peter,
    schön wärs - leider sieht das Gesetz vor, daß du auch noch Steuern für den Kauf zahlen musst und zwar "Grunderwerbsteuer". Das Finanzamt wird sich recht schnell nach Eintrag im Grundbuchamt bei Dir melden.

    Allerdings kannst Du als Selsbtnutzer seit 2006 Haushaltsnahe Dienstleistungen und Instandhaltungsrechungen von der Steuer wieder absetzen - und zwar jedes Jahr!
    Das ist doch schon mal ein Trost. bisher konnte man nur als Vermieter Instandhaltungen geltend machen.

    Falls Du eine Wohnung selbst nutzt, dann könntest Du aber auch versuchen den Umzug geltend zu machen. Hierfür müsste sich entweder die Km Zahl Deines Arbeitsweges oder die Zeit, die Du für den Weg benötigst entscheidend verändern. Wieviel das "entscheidend" sein muss unterliegt leider immer noch der Willkür der Fianzbeamten.

    Falls Du gleichzeitig den Arbeitsweg und somit die Region geändert hast, dann ist der Umzug sowieso absetzbar. Das macht häufig netto mehr aus als die Grunderwerbsteuer für eine kleine Wohnung, da Du auch sämtliche Fahrtkosten zum Notar und zur Besichtigung, Zeitungsanzeigen etc. was zum Erwerb geführt hat mit als "Umzugskosten" tarnen kannst. Außerdem sidn Elektrogeräte, die neu angeschaft werden mussten, Umzugswagen, Umzugshelfer, Trinkgelder, Malerkosten etc. einmalig mit absetzbar. Als Umfassende quele was hier alles abgesetzt werden kann empfehle ich mal ein Buch von Herrn Konz "1000 legale Steuertricks" - das leist sich recht flüssig und zählt fast alles auf was geht und das noch mit dem nötigen Augenzwinkern.

    Grüsse,
    andie

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Anschaffungskosten selbstgenutztes Wohneigentum

    Servus Peter,
    meines Wissens kann man das nur im gewerblichen Bereich.
    Bei der Finanzierung kann man bestimmte Kosten steuermindernd einsetzen.
    Ich verkaufe neu ausgebaute Denkmalschutzimmobilien zur Vermietung. Dort kann man angefallene Kosten für die Modernisierung/Umbau abschreiben.
    Ein guter Ratgeber ist in Deinem Fall sicherlich der eigene Steuerberater, den man auch als Privatmann haben sollte. Ich hoffe, ich konnte helfen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Anschaffungskosten selbstgenutztes Wohneigentum

    Hallo Peter,
    um Deine Frage zu beantworten bräuchte man eigentlich ein paar mehr Informationen. Z.B. wann wurde die Eigentumswohnung angeschafft? Ab wann wurde sie dann selbstgenutzt usw..
    Da ich davon ausgehe, dass die Wohnung erst vor kurzem gekauft worden ist oder erst noch gekauft werden soll, lautet die Antwort: nein, man kann die Anschaffungskosten bei Eigennutzung nicht steuerlich geltend machen.
    Ansonsten gilt das was man z.B. bei Wikipedia unter dem Stichwort Eigenheimzulage findet:
    Eigenheimzulage wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr neu gewährt. Sie wird aber noch für den vollen Förderzeitraum gewährt, wenn vor dem 1. Januar 2006 der notarielle Kaufvertrag beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt wurde.
    Mit freundlichen Grüssen
    Barbara

  5. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Anschaffungskosten selbstgenutztes Wohneigentum

    Grundsätzlich: NEIN!

    Aber es gibt Ausnahmen:
    1. Wenn es sich um eine Zweitwohnung handelt, die am Arbeitsplatz liegt und somit die täglichen Fahrten vereinfacht oder gar komplett einspart. Hier kann dann eine Menge in der Einkommensteuererklärung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden (Anlage N).
    2. Wenn die Wohnung über ein Arbeitszimmer verfügt, dass den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit beansprucht. (So z.B. selbständiger Buchhalter o.ä.) Hier muss aber genau auf die Definition des Arbeitszimmers per Steuergesetz geachtet werden (kein Durchgangszimmer, Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, etc...) (entweder im Jahreabschluss oder in der Anlage N)
    3. Ein Teil der Eigentumswohung wird vermietet; dann können anteilig natürlich auch die laufenden Kosten sowie die Anschaffungskosten (im Rahmen der Abschreibung) berücksichtigt werden. (Anlage V+V)

    Mehr fällt mir nicht ein.

    Hoffe, ich konnte helfen.

    Liebe Grüße

  6. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Anschaffungskosten selbstgenutztes Wohneigentum

    Hallo,
    bin leider kein Experte für diese Frage.
    Gruß
    Lothar

  7. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Anschaffungskosten selbstgenutztes Wohneigentum

    Ja, man kann. Alle Kosten für die Wohnung vor dem Einzug - vor dem Einzug - kann man steuerlich geltend machen.
    Unter welcher Rubrik weiß ich nicht. Dafür sollte man einen Steuerberater oder ähnliches zu Rate ziehen.
    Gruß Uli: Kann man Anschaffungskosten füe eine selbstgenutzte
    Eigentumswohnung steuerlich geltendmachen. Wenn ja, unter
    welcher Rubrik. Danke

    Peter

  8. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Anschaffungskosten selbstgenutztes Wohneigentum

    Hier gab es doch die Eigenheimzulage. Sonst kannst Du die sog. AfA (linear oder degressiv) bezogen auf die Anschaffungskosten nur bei vermietetem Wohnraum geltend
    machen. Diese Werbungskosten mindern dann insoweit die verlangten Mieteinnahmen, so daß Du insoweit dann steuerliche Vergünstigungen erhältst.

  9. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Anschaffungskosten selbstgenutztes Wohneigentum

    Hallo Peter,

    leider kann man nichts steuerlich geltend machen.

    Viele Grüße

    Ally [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  10. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Anschaffungskosten selbstgenutztes Wohneigentum

    Kann dir leider dabei nicht helfen.Steuerlich kannst du eigentlich nur vermietete objekte steuerlich abstezen.Aber ich weiß es nicht genau.
    Kann man Anschaffungskosten füe eine selbstgenutzte
    Eigentumswohnung steuerlich geltendmachen. Wenn ja, unter
    welcher Rubrik. Danke

    Peter

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