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Re: bildschirmarbeitsplatzverordnung
Hallo, es gibt die Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV(
2) Diese Verordnung gilt nicht für die Arbeit an
Bedienerplätzen von Maschinen oder an Fahrerplätzen von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,
Bildschirmgeräten an Bord von Verkehrsmitteln,
Datenverarbeitungsanlagen, die hauptsächlich zur Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt sind,
Bildschirmgeräten für den ortsveränderlichen Gebrauch, sofern sie nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden,
Rechenmaschinen, Registrierkassen oder anderen Arbeitsmitteln mit einer kleinen Daten- oder Meßwertanzeigevorrichtung, die zur unmittelbaren Benutzung des Arbeitsmittels erforderlich ist, sowie
Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem Display.
Ansonsten hat der Arbeitgeber seine Mitarbeiter entsprechend zu informieren und zu belehren, und das nicht nur einmal.Hier die Definition:
(1) Bildschirmgerät im Sinne dieser Verordnung ist ein Bildschirm zur Darstellung alpha-numerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung, ungeachtet des Darstellungsverfahrens.
(2) Bildschirmarbeitsplatz im Sinne dieser Verordnung ist ein Arbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät, der ausgestattet sein kann mit
Einrichtungen zur Erfassung von Daten,
Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer Arbeitsaufgaben zur Verfügung steht,
Zusatzgeräten und Elementen, die zum Betreiben oder Benutzen des Bildschirmgeräts gehören, oder
sonstigen Arbeitsmitteln,
sowie die unmittelbare Arbeitsumgebung.
Verlange, daß dir diese Vorschrift zur Einweisung gegeben wird, oder du kannst sie auch selber lesen unter:http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsg...
Ich hoffe, dir geholfen zu haben, ich kenne es aus meiner jahrelangen Praxis, daß die Chefs ihre Mitarbeiter gerne doof halten wollen, oder es selber nicht wissen.
Falls du Genaueres haben möchtest, kannst du mich unter Moordruide@yahoo erreichen.
LG K.
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