hausverwaltung
Von: , 06.09.2009 12:49 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
Bis zu welcher Höhe darf ein Hausverwalter Gartenarbeiten in Auftrag geben, ohne daß eine rechtzeitige Benachrichtigung bzw. Zustimmung aller Eigentümer erforderlich wird. (keine akute Notsituation wegen umfallender Bäume ö.ä.)
Darf er dafür eine Sonderumlage einfordern oder müssen die Kosten aus der allg. Rücklage bezahlt werden.
Auf eine kurze Stellungnahme freut sich
Robert
