hausverwaltung

Von: , 06.09.2009 12:49 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

Bis zu welcher Höhe darf ein Hausverwalter Gartenarbeiten in Auftrag geben, ohne daß eine rechtzeitige Benachrichtigung bzw. Zustimmung aller Eigentümer erforderlich wird. (keine akute Notsituation wegen umfallender Bäume ö.ä.)
Darf er dafür eine Sonderumlage einfordern oder müssen die Kosten aus der allg. Rücklage bezahlt werden.

Auf eine kurze Stellungnahme freut sich
Robert

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: hausverwaltung

    Hallo, Robert,
    das hängt natürlich von der Größe der Gemeinschaft ab und dem Wirtschaftsplan, in dem die voraussichtliche Höhe der Gartenarbeiten genannt wird. Der Wirtschaftsplan ist ja in einer Eigentümerversammlung beschlossen worden.
    Wie bezahlt wird, ist ein völlig anderes Thema. ( Kann der Verw. frei über die Rücklagen verfügen, etc.)
    MfG

  2. Antwort von nach 13 Tagen 0 hilfreich
    Re: hausverwaltung

    sorry da kann ich ehrlich gesagt keine 100%ige antwort zu geben [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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