Warenverkauf aus der Schweiz, Artikelstandort aber Deutschland. Muss man mwst ausweisen?

Von: , 02.07.2010 23:42 Uhr


Hallo,

Ich Verkäufer aus der Schweiz habe aber oft Kunden aus Deutschland. Der Versand von der Schweiz aus lohnt sich nciht wirklich da der Versand extrem teuer ist.

Jetzt meine Frage: Ich hab mir jetzt eine Warenlieferung an eine Deutsche Adresse liefern lassen. Kann ich die Ware jetzt von der Schweiz aus über meinen Webshop verkaufen, und eine Schweizer Rechnung beilegen? In diesem Fall müsste ich keine Mehrwertsteuer ausweisen, da die Schweiz ja kein EU-Land ist. Somit könnte ich dem Kunden die Waren viel viel günstiger liefern.

Firmensitz: Schweiz
Artikelstandort: Deutschland
Versandland: Deutschland
Absender Adresse DE:
Adresse auf der Rechnung: Meine Schweizer Firmenanschrift
Mwst: Keine

Kannn man das so machen?

Danke für eure Antworten :-)


2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Warenverkauf aus der Schweiz, Artikelstandort aber Deutschland. Muss man mwst ausweisen?

    Hallo
    sofern ich weiss, müsste zumindestens ein Firmensitz d.h. wenigstens eine Büro-od.Briefkastenadresse in Deutschland existieren (Niederlassung) um überhaupt als innergemeinschaftlicher Versandort zu gelten. Die Warenbewegungen könnten dann auch als Innenumsatz(Stfrei) gehandelt werden. Der Kunde müsste dann aber auch in der Niederlassung in Deutschland bestellen. Meines Wissens ist für die Ausweisung der Mehrwertsteuer jedoch notwendig , dass beide GEschäftspartner eine ID.Nr. vorweisen müssten und diese Auch in der Rechnung (Layout) beinhaltet sein muss. Bei Privatkunden ist auch bei i.g. Lieferungen eine Ausweisung der USt. aus Deutschland notwendig. Ich glaube nicht das Ihre Möglichkeit ohne weiteres funktioniert. Ich muss darauf hinweisen, dass ich aber kein Unternehmensberater bin und mein Wissen auf Theoretischem Unterricht basiert.
    Tip: ein Hintertürchen gibt es aber i.d.R. immer :-)

  2. Antwort von nach 75 Tagen 0 hilfreich
    Re: Warenverkauf aus der Schweiz, Artikelstandort aber Deutschland. Muss man mwst ausweisen?

    Hallo Pierred

    Für die Waren, die du aus der Schweiz in die EU verbracht hast, wirst du ja eine Ausfuhrerklärung erstellt haben. Ansonsten kannst du die MWST in der Schweiz nicht zurück fordern. Bedingung für die Rückerstattung der MWST ist auch, dass du in der Schweiz nach der Effektiven-Methode abrechnest. Hast du Saldobesteuerung, dann kannst du keine MWST zurück fordern.

    Wenn du die Ware nach Deutschland verbracht hast, gehe ich mal davon aus, dass du die Einfuhr verzollt hast. Ausser, du hast eine Art Zollfreilager in DE. Wie das dort abläuft, weiss ich nicht, weiss aber, dass sie die EU ein ähnliches Verfahren kennt. Daher ist die Ware auch MWST-Rechtlich behandelt. Das heisst, eine MWST-freie Auslieferung ist gar nicht mehr möglich/notwendig, die Ware ist ja zollrechtlich im freien Warenverkehr. Auch bei einer Auslagerung aus dem Zolllager wirst du die Ware ja verzollen müssen.

    Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

    Nur so neben bei. Andere Firmen bringen die Ware selber nach DE um es dort der Post zu übergeben. Ab welchem Betrag die deutschen Kollegen Abgaben erheben, weisst du wohl besser als ich selber. Aber vermutlich ist es auch so, dass du unter 1000 EUR / 1000 kg keine Einfuhrerklärung ausfüllen musst, sondern direkt ab Rechnung die Abgaben bezahlst. Aber auch hier, zollrechtlich ist die Ware behandelt und versteuert. Die MWST wirst du wohl auch hier dem Kunden in Rechnung stellen müssen, wenn du nicht gerade DDP/DDU lieferst.

    Gruss
    HaegarCH

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