Darf ein Wohnungseigentümer jederzeit in das Haus kommen ?

Von: , 05.07.2010 23:13 Uhr

Wir sind zwei Wohnungseigentümer, mein Miteigentümer wohnt nicht im Haus. Darf er jederzeit, Tag und Nacht, ins Haus kommen. Klar ist, dass er nicht in die Sondereigentumsräume darf. Meine Frage ist darf er in die Gemeinschaftsräume, Hausgänge, Heizraum, Waschküche, Garagen im Haus, jederzeit, ohne Anmeldung herumgehen und nachschauen, ich weiß nicht nach was?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: Darf ein Wohnungseigentümer jederzeit in das Haus kommen ?

    Hallo, also zunächst sollte man den Status der ganzen Sache mal checken. Ihr seid beide Eigentümer einer Wohnung/Haus, ich nehme an zu je 50% und du wohnst in der Sache. Richtig ? Wenn ja, wer zahlt was ? Du ihm Miete für das Nutzen seiner idiellen Hälfte ? Auf die Frage nach wem oder was er sucht und vorbeischaut, wird sicher mal euer privates Verhältnis oder das Ex-verhältnis Grund sein. Rechtlich ist er Eigentümer an der Sache zu 50% und wenn ihr keine eindeutige Regelung getroffen habt hinischtlich der Kosten und des Nutzen des Objektes, kann er sich sein Eigentum den ganzen Tag ansehen solange er will. Hat er vermietet an dich, dann ist er total eingeschränkt, muss sich vorher anmelden und du musst zustimmen und es ist auf übliche 1-2 jährlich beschränkt. Wie hasst du/ihr denn deine Sondereigentumsräume festgelegt?

            • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
              Re: Darf ein Wohnungseigentümer jederzeit in das Haus kommen ?

              Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um ein Zweifamilienhaus? Was hat er denn mit seinem Teil gemacht? Vermietet? Grundsätzlich darf ein Eigentümer zu jeder Zeit ins Haus - dürfen Sie ja auch. Vielleicht einfach mal drauf ansprechen, was er denn will - vor allem nachts.

              Gruss

          • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
            Re: Darf ein Wohnungseigentümer jederzeit in das Haus kommen ?

            Man kann in einer Eigentümergemeinschaft Beschlüsse fassen, wie das Zusammenleben geregelt wird. Vielleicht habt Ihr da die Möglichkeit festzulegen, zu welchen Uhrzeiten der Miteigentümer ins Haus kommen darf (z. B. nur bis 20 Uhr).

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