privatinsolvenz
Von: , 07.09.2009 22:20 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte gerne - trotz Privatinsolvenz - etwas für meine Vorsorge tun und liebäugele mit einer Riester-Rente, da diese als Verheirateter mit Kind besonders lukrativ und pfändungssicher ist.
Stimmt dieses? Kann ich während des Insolvenzverfahrens eine Riester-Rente abschließen und kann ich mir sicher sein, dass diese nicht gepfändet wird? Wird diese auch nicht "negativ angelastet" im Hinblick auf die Wohlverhaltensperiode bzw. Restschuldbefreiung? Muss ich das überhaupt auch beim Insolvenzverwalter angeben?
Nebenfrage: Mein Arbeitgeber "drängt" mich geradezu, vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen. Kann ich überhaupt VL in Anspruch nehmen bzw. sind diese genauso wie die Riester-Rente pfändungssicher? Oder kommt es darauf an, welche Anlageart man wählt?
Vielen Dank im Voraus.
