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Re: Widerspruch gegen Rechnung die bereits bezahlt ist
Hallo Frau Tonja,
Das müßten Sie persönlich mit dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister abklären.Rechtlich gesehen,kann man leider nichts mehr im nachhinein zwingend fordern,da der Eigentümer verpflichtet ist Änderungen in Bezug auf Kamine oder Feuerstätten,was unser Handwerk betreffen anzuzeigen,damit keine fehlerhaften Rechnungen gestellt werden können.Der Eigentümer akzeptiert mit Bezahlung der Rechnung diese.
Wenn der Einspruch berechtigt ist,dann würde ich in so einem Fall meinen Kunden entgegen kommen.Bei der jetzigen Rechnung geht es bestimmt.Bei den Anderen kommt es auf den zuständigen Kaminkehrer an.Einfach mit Ihm vernünftig reden,ihm das klar legen,jedoch nicht darauf bestehen.Ich denke wenn man Kundenfreundlich orientiert ist,müßte es durchführbar sein.Wie gesagt,ich kenne nicht die Rechnung und deshalb habe ich Ihnen meine Denkweise aus Ihrer Anfrage heraus geschildert.
Viel Glück !
Stefan Koziol