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Re: Ich möchte eine Wohnung Mieten, bei der die Elektronstallation wahrscheinlich aus den 50 Jahremn
Also wie das rechtlich aussieht weiß ich leider nicht. Da es aber keine Vorschrift für eine wiederkehrende Überprüfung im privaten Bereich gibt wäre es am besten einen Rechtsanwalt zu fragen. Nach der DIN VDE 0100 Teil 600 steht eigentlich das selbe wie in der EN 8001. Somit müssen elektrische Anlagen im gewerblichen Bereich in regelmäßigen Abständen (je nach Beanspruchung 1- 10 Jahre) nach den geltenden Vorschriften zur Zeit der Errichtung derselben überprüft werden. Ausser es wurden in der Zwischenzeit gravierende Änderungen an dieser vorgenommen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß seit den 50er Jahren nicht die eine oder andere Steckdose dazugekommen ist. Insbesondere Steckdosen mit Schutzkontakt, der dann keine Funktion hat weil kein Schutzleiter vorhanden ist, diesen aber vorgaukelt. Das wäre eventuell ein Ansatzpunkt, da ja dann auch im privaten Bereich eine Überprüfung nach den derzeit geltenden Vorschriften als Erstprüfung durchzuführen wäre.
Ich bin zurzeit auch in Miete, und habe das in Eigenregie erledigt. Hat mich halt nur etwas Zeit und Material gekostet- aber das ist es mir einfach wert.
mfg Martin
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