Ich möchte eine Wohnung Mieten, bei der die Elektronstallation wahrscheinlich aus den 50 Jahremn sta

Von: , 07.07.2010 14:42 Uhr

Ich möchte ien Altbauwohnung mieten,( ca. Bj. 1920) bei der die Elektrotechnik wahrscheinlich aus den 50 Jahren stammt.
Ist der Vermieter verpflichtet,vor dem Vermieten die Elektrotechnik auf den neusten tech. Stand zu bringen ?
z.B. FI Schalter für Bad und Waschmaschine,

Danke für die Unterstützung

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ich möchte eine Wohnung Mieten, bei der die Elektronstallation wahrscheinlich aus den 50 Jahremn

    Hallo,
    Das ist, denke ich eher ein Problem aus dem Mietrecht. Da fragst du besser beim Mieterbund nach. Ich persönlich würde in so eine "Bude" wohl eher nicht einziehen. Vllt gibt es ja die Möglichkeit, die Renovierung selbst durchzuführen und die entstandenen Kosten "abzuwohnen".

    Gruß

    deCarlo

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Ich möchte eine Wohnung Mieten, bei der die Elektronstallation wahrscheinlich aus den 50 Jahremn

    Hallo Hapfzahn
    ich weiß nicht ob der Vermieter verplichtet ist die Elektroinstalation auf den neusten Stand zu bringen.
    Das wichtigste ist das überall Leitungen mit Schutzleiter also 3 Adern mindestens vorhanden sind,dann dürfte der Einbau eines FI Schalter kein Proplem sein.
    Gruß
    Filmfan

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ich möchte eine Wohnung Mieten, bei der die Elektronstallation wahrscheinlich aus den 50 Jahremn

    Hallo Hapfzahn,

    also ganz sicher bin ich mir nicht. Sowas wie Bestandsschutz gib es in der Regel nicht. Ich würde dem Vermieter auf jeden Fall darauf aufmerksam machen.

    Momentan ist es so vorgeschrieben das jede Steckdose die als Aussensteckdose genutzt werden kann (über eine Verlängerung also jede Steckdose)
    über einen FI Schutzschalter abgesichert werden muss.

    Wie es jetzt mit der Installation bei Ihnen der Fall ist, kann ich Ihnen keine genauen Angaben geben.

    An Ihrer Stelle würde ich auf jeden Fall den Mieterschutzbund kontaktieren, da diese Bescheid wissen.

    Hoffe ich konnte Helfen.

    gLG Slevin

  4. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ich möchte eine Wohnung Mieten, bei der die Elektronstallation wahrscheinlich aus den 50 Jahremn

    Hallo,

    So manch ein Haus und dessen Elektroinstallation hat bestandsschutz.
    Genau kann Dir aus dem Grund die Frage nicht beantworten.
    Die Elektroinstallation an sich darf bestehen bleiebn insofern sie nach den Richtlinien der damaligen Zeit errichtet wurde und noch in einem Funktionstüchtigen zustand ist und natürrlich für leib und leben keine Gefährdung besteht.
    Fi's müssen dem entsprechend nicht nachgerüstet werden, hätte aber gemacht werden müssen wenn nach 1984 eine änderung an der E-Installation durchgeführt wurde!

    Es gibt aber auch richtlinien nach 'TAB' das falls rechtsverordnungen beschlossen werden sollten bzw. sind die das Thema FI betreffen doch eine Nachrüstpflicht besteht da hab ich allerdings keine Informationen!

    Hoffe das ich Dir ein wenig weiterhelfen konnte.
    Mfg Kevin

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ich möchte eine Wohnung Mieten, bei der die Elektronstallation wahrscheinlich aus den 50 Jahremn

    Also wie das rechtlich aussieht weiß ich leider nicht. Da es aber keine Vorschrift für eine wiederkehrende Überprüfung im privaten Bereich gibt wäre es am besten einen Rechtsanwalt zu fragen. Nach der DIN VDE 0100 Teil 600 steht eigentlich das selbe wie in der EN 8001. Somit müssen elektrische Anlagen im gewerblichen Bereich in regelmäßigen Abständen (je nach Beanspruchung 1- 10 Jahre) nach den geltenden Vorschriften zur Zeit der Errichtung derselben überprüft werden. Ausser es wurden in der Zwischenzeit gravierende Änderungen an dieser vorgenommen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß seit den 50er Jahren nicht die eine oder andere Steckdose dazugekommen ist. Insbesondere Steckdosen mit Schutzkontakt, der dann keine Funktion hat weil kein Schutzleiter vorhanden ist, diesen aber vorgaukelt. Das wäre eventuell ein Ansatzpunkt, da ja dann auch im privaten Bereich eine Überprüfung nach den derzeit geltenden Vorschriften als Erstprüfung durchzuführen wäre.
    Ich bin zurzeit auch in Miete, und habe das in Eigenregie erledigt. Hat mich halt nur etwas Zeit und Material gekostet- aber das ist es mir einfach wert.
    mfg Martin [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  6. Antwort von nach 75 Tagen 0 hilfreich
    Re: Ich möchte eine Wohnung Mieten, bei der die Elektronstallation wahrscheinlich aus den 50 Jahremn

  7. Antwort von nach 75 Tagen 0 hilfreich
    Re: Ich möchte eine Wohnung Mieten, bei der die Elektronstallation wahrscheinlich aus den 50 Jahremn

    Naja also ich weiß es nur so weit das wenn man entweder renoviert oder neubaut FI Schalter nachgerüstet werden müssen...wie dies jedoch in Ihrem Fall ist würde ich eher mal sicherheitshalber den Anwalt fragen...

  8. Antwort von nach 123 Tagen 0 hilfreich
    Re: Ich möchte eine Wohnung Mieten, bei der die Elektronstallation wahrscheinlich aus den 50 Jahremn

    Sorry das ist Mietrecht, aber ich sage nein.

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