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Re: Anhörung im Bußgeldverfahren...und dann?
Hallo Nina1966,
also normalerweise geht aus dem Anhörungsbogen klar hervor, was man Ihrem Mann vorwirft. Wie Sie selbst sagen, wird ihm ja eine Geschwindigkeitsübertretung von 53km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft vorgeworfen. Und mal ehrlich, das ist eine mehr als 100%ige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit! Er kann also froh sein, wenn ihm nur ein Bußgeld und nicht sogar ein Strafverfahren droht!
Mit dem Anhörungsbogen hat er nun 2 Möglichkeiten:
1. Wenn er nicht selbst gefahren ist, sollte er tunlichst den Fahrer benennen, ansonsten kann er bedingt (z.Bsp. mit der Auferlegung eines Fahrtenbuchs) sehr wohl belangt werden. Ist er selbst gefahren und nicht mit der Maßnahme gegen Ihn einverstanden, sollten Sie gegen den Tatvorwurf schriftlich Widerspruch einlegen. Dabei können Sie auch auf Ihre finanzielle Situation und die Tatsache hinweisen, dass Ihr Mann beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist. Normalerweise kann dann eventuell ein Verzicht auf das Fahrverbot gegen Verdopplung der Geldbuße erfolgen, sofern er denn nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeitsstelle gelangen kann. In letzter Konsequenz muss dann im weiteren Verlauf aber ein Verkehrsrichter die Zulässigkeit der Geldbuße und des Fahrverbots prüfen. Dazu sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. In Ihrem Fall (ALG2) steht Ihnen wahrscheinlich sogar eine Prozesskostenhilfe zu. Das müssten Sie aber ggf. mit dem Sozialamt oder dem dann zuständigen Amtsgericht besprechen.
Im Falle einer Verurteilung würden Sie dann zudem auch noch die Prozesskosten zahlen, bei einem (eher unwahrscheinlichen) Freispruch übernimmt die Staatskasse die Kosten!
2. Die einfachere Variante wäre das Bußgeld zu bezahlen und das Fahrverbot zu akzeptieren, auch wenn´s weh tut! In diesem Fall brauchen Sie nur die geforderte Geldsumme überweisen und den Anhörungsbogen auch nicht mehr zurückschicken. Nur wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, gilt das Verfahren mit der Zahlung der Geldbuße als abgeschlossen, d.h. aber Sie werden dann auch nicht mehr weiter angehört und Ihr Mann bekommt Post über die Vollstreckung des Fahrverbots, sowie die entsprechenden Punkte in Flensburg verbucht!
Steht aber alles auf der Rückseite oder einem Beiblatt des Anhörungsbogens erklärt.
Nur sollten Sie gar nicht auf den Bußgeldbescheid reagieren, drohen Ihnen polizeiliche Ermittlungen und ggf. ein Haftbefehl mit entsprechender Fahndungsausschreibung. Dann kann Ihr Mann bei jeder Polizeikontrolle festgenommen und einem Richter vorgeführt werden!
Also viel Erfolg und vielleicht beim nächsten Mal an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Das erspart viel Ärger.
M.f.G., dr.zimmerman.