Rückzug vom Grundstücksverkauf.
Von: , 13.07.2010 16:13 Uhr
Guten Tag an alle wissenden.
Ich will / haben ein Grundstück veräußert welches ich aber erst 8 Jahre besitze.
Nun habe ich bereits und der Käufer alles beim Notar untrzeichnet und der Käufer steht bereits im Grundbuch.
Nun habe ich erfahren das ich aufrund des Gewinnes von 70.000 EUR einen Steuersatz von 42 % bekommen kann und demzuvolge 30.000 EUR dem Fiskus hinblättern muss.
Da ich dies natürlich nicht will habe ich mich mit dem Käufer geeinigt den Verkauf um 2 Jahre zu verschieben (mit 1. Kaufrecht für den Käufer).
Nun meine eigentliche Frage:
Wenn ich den Grundbuch eintrag Rückgänig mache (wenn überhaupt so ohne weitere möglich) und ich das Grundstück dann in 2 Jahren verkaufe.
Brauche ich dann die Steuern nicht zahlen oder zählt das dann als vorsätlich oder so???
Oder bin ich eh im A....H da der Kaufvertrag bindend und Vollzogen ist und das Grundbuch bereits angepasst wurde und ich daher so oder so jetzt schon zahln muss??? (Der käufer hat aber das Geld für das Grundstück noch nicht überwiesen nur die Notarkosten usw.)
Vielen Dank für eure Hilfe
PS: der Verkäufer ist sehr Hilfsbereit und würde alles mitmachn solange er das Grundstük dann irgendwann kaufen kann was er ja auch soll.
Hochachtungsvol
Henry
