Unterhalt an die Ex

Von: , 13.07.2010 19:21 Uhr


Hallo
Ein Bekannter ist jetzt 2,5 Jahre geschieden, seine Ex hat nur einen Minijob und ihre Söhne sind Erwachsen und arbeiten voll und wohnen noch bei seiner Ex. Wie lange muß er denn eigentlich dann für seine Ex zahlen???
Er sagt, wohl immer!
Kann das richtig sein was er sagt??

19 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    wohl kaum. Die erwachsenen Söhne, die arbeiten und zu Hause wohnen müssen ihren Beitrag zahlen. Dieser wird als Einkommen bei der EX angerechnet. Wenn sie dieses nicht machen, so wird trotzdem ein fester Satz der Mutter als Einkommen angerechnet. Sie könnten in einer eigenen Wohnung ja auch nicht kostenlos wohnen. Wie könne die erwachsenen Kinder noch zu Hause wohnen, ist da ein Haus, wo alle wohnen können? Dieses muss dann von allen dort lebenden Personen unterhalten werden. Außerdem sind die Kinder so alt, dass die Mutter selber für ihren Lebensunterhalt arbeiten gehen muss. Der Mann muss nicht zahlen, er sollte dringend einen Anwalt zu Rate ziehen.
    Gruß
    Agnes

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    besser einen Rechtsanwalt fragen

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Hallo,

    da keine kleinen Kinder bei der Exfrau zu versorgen sind, muß geprüft werden, inwieweit sie arbeitsfähig ist, denn sie muß sich selbst versorgen und bekommt eigentlich keinen Unterhalt.

    Leider kann ich nicht mehr dazu sagen, da ich die Vorgeschichte nicht kenne.

    Viele Grüße
    Y.Dosse

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Hab die Anfrage 2 mal erhalten...sie ist bereits beantwortet.

    MfG
    Y.Dosse

  5. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Hallo und guten Abend

    Das ist seit dem neuen Unterhaltsrecht (2008) eigentlich einfacher aber auch abhängig vom Fall.

    Da beide Söhne arbeiiten und volljährig sind ist sie v erpflichtet für ihren eigegen Unterhalt zu sorgen. Ausnahmen sind schwerliegende Dinge wie Krankeit oder Pflege der Kinder.

    Sie muß alle Anstrengungen unternehmen und auch nachweisen, dass sie das tut.

    Ich würde auf jeden Fall einen Fachanwalt aufsuchen, der den Fall prüft. Denn die Warschenlichkeit ist groß, dass er nicht oder sehr wenig zahlen muss.

    Wenn ein Titel vorliegt, muss er auf jeden Fall zum Anwalt damit dieser den Titel anfechten bzw. aufheben lassen kann.

    Wenn kein Titel vorliegt, die Zahlung einstellen und abwarten, das Geld aber vorsorglich weglegen.

    Denn dann muss Sie den Unterhalt begründen.

    Gruß

  6. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Habe ich gerade beantwortet.

    Gruß

  7. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Nein. Er soll die Zahlung einstellen und mit der Sache zum Familiengericht für eine Beratung. Seine Ex kann sich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen. Er soll sich das "neue" Scheidungsrecht von 2008 mal ansehen. Er muss ihr eigentlich gar nichts mehr zahlen!
    Interessiert mich wie das ausgeht.
    Gruß,

    Andi

  8. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Hallo
    gar nicht mehr die sind Erwachsen und soweit ich weiss gibt es Unterhalt für die Frau dann auch nicht mehr!!
    Das ist das erste was ich höhre geht ja gar nicht!
    Wieso zahlst Du denn noch überhaupt??
    LG Sandy
    P.S. Als meine Kids drei Jahre waren musste Ich auch Arbeiten gehen weil mein EX nicht mehr für mich zahlen musste !!! Echt seltsam bei Deinem Bekannten !!

  9. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Hallo bobbyjunior,

    ja und nein, wenn sie keine Festeinstellung bekommt und sie wäre auf Hartz IV angewiesen dann ja. Und was die Söhne anbelangt, sind diese berufstätig müssen auch sie an die Mutter zahlen, zu mindestens die Unterkunft, heisst 1/3 Miete-, Strom- und Nebenkosten, sogar die Lebensmittel.

    In deinem Fall würde ich mir das Urteil vom Gricht durchlesen, darin sollte erfasst sein was er Überhaupt an Unterhalt zahlen muss.

    Wenn die Ex einen Antrag bei der Arge gemacht hat, so hat dein Bekannter auch in diesem Fall einen Brief erhalten, mit der Aufforderung was er an seine Ex bezahlen muss.

    Hier ist auch zu erwähnen, das er einen Nachweis verlangen kann ob sie sich um eine Vollzeitbeschäftigung kümmert, aber es erfordert starke Nerven.

    Mfg

    Angela06

  10. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Diese Anfrage wurde versehentlich 2x gesendet.

    Mfg

  11. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Sorry aber hier kann ich nicht weiter helfen. Tut mir leid.

    Ich kann nur soviel sagen, dass es bei einer Scheidung immer ein rechtsgültiges Urteil gibt und darin ist eigentlich alles festgelegt (Besuchzeiten, Ferienregelung, Unterhalt).

  12. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    hallo,
    auch weiß ich nicht wirklich genau bescheid, aber ich denke, wenn die Ex trotz bemühungen keinen job findet, muß er wohl weiterhin für sie aufkommen (in einem gewissen mass)
    sorry, bin mir aber nicht sicher!
    gruß papsch

  13. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    hab dir grad schon geantwortet! :-)

  14. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex


    2009 kam ein neues Gesetz raus,in dem es heißt jeder müß für seinen Unterhalt selber auf kommen.Auch die Zahlungen sind danach fest gelegt.Er muß damit aber zu einem Anwalt.

  15. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Weiss ich auch nicht so genau, kenne mich nur mit Kinterunterhalt aus, sorry.

  16. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Hallo,
    eigentlich muss der Expartner sich eine Arbeit suchen, aber bei der momentanen Arbeitsmarktlage ist das ja nicht so einfach. Ich würde den Rat eines Anwalts einholen.
    M.f.G.

    Mom61

  17. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 12 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Das glaube ich nicht das er immer für Sie zahlen muß,die sind doch geschieden. Sorry aber das verstehe ich nicht

  18. Antwort von nach 17 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Als erstes wie lange waren sie verheiratet? bis 3 Jahre gibt es seit 2009 keinen Unterhalt mehr. Wenn länger legt es das Gericht neu Fest. Muß er aber einen Anwalt nehmen der alles neu aufrollt.

  19. Antwort von nach 19 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unterhalt an die Ex

    Bei einem Kind muss die Ex wieder voll arbeiten, wenn das Kind 16 Jahre alt ist, bei mehreren Kindern muss das jüngste 15 Jahre alt sein, ABER: nach dem neuen Unterhaltsrecht ist das alles anders. Die Ex muss selber für ihren Lebensunterhalt sorgen, es seit denn, sie kann beweisen, dass sie krank ist oder die Kinder voll betreut werden müssen.

    Also ab zum Anwalt und mal die Sache überprüfen lassen!

    Viel Glück
    LG

    Jetzt auf diese Frage antworten.