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Re: Unterhalt an die Ex
Hallo bobbyjunior,
ja und nein, wenn sie keine Festeinstellung bekommt und sie wäre auf Hartz IV angewiesen dann ja. Und was die Söhne anbelangt, sind diese berufstätig müssen auch sie an die Mutter zahlen, zu mindestens die Unterkunft, heisst 1/3 Miete-, Strom- und Nebenkosten, sogar die Lebensmittel.
In deinem Fall würde ich mir das Urteil vom Gricht durchlesen, darin sollte erfasst sein was er Überhaupt an Unterhalt zahlen muss.
Wenn die Ex einen Antrag bei der Arge gemacht hat, so hat dein Bekannter auch in diesem Fall einen Brief erhalten, mit der Aufforderung was er an seine Ex bezahlen muss.
Hier ist auch zu erwähnen, das er einen Nachweis verlangen kann ob sie sich um eine Vollzeitbeschäftigung kümmert, aber es erfordert starke Nerven.
Mfg
Angela06