Vor- und Nacharbeit außerhalb der Arbeitszeit

Von: , 14.07.2010 10:32 Uhr

Wie viel Vor- und Nacharbeit außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit ist in Ordung? Muss der Arbeitgeber mir diese Zeit vergüten? Gibt es gesetzliche Regelungen? Ist dies Tarif- oder Betriebsordnungsbedingt?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vor- und Nacharbeit außerhalb der Arbeitszeit

    Ja,

    das kann ein Tarifvertrag regeln. Eine Betriebsvereinbarung oder, wenn es keinen Betriebsrat gibt, eine Anweisung des Arbeitgeber kann das auch. Betriebsvereinbarung oder Dienstanweisung dürfen aber nicht schlechter als der Tarifvertrag sein.

    Grundsätzlich gilt aber: Arbeit ist Arbeit - und die Zeit dafür ist zu vergüten. Wie gesagt, ein Tarifvertrag kann das anders regeln. Aber auch der Arbeitsvertrag, bzw. der Arbeitgeber allein, nämlich dann, wenn für das Unternehmen gar kein Tarifvertrag gilt.

    Viele Grüße

    Peter Wie viel Vor- und Nacharbeit außerhalb der eigentlichen
    Arbeitszeit ist in Ordung? Muss der Arbeitgeber mir diese Zeit
    vergüten? Gibt es gesetzliche Regelungen? Ist dies Tarif- oder
    Betriebsordnungsbedingt?

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