Kaution im Mietvertrag

Von: , 14.07.2010 14:50 Uhr

Meine Tochter soll eine Wohnung beziehen, der Mietvertrag ist sehr detailliert.
Fragen:
1) Ist es rechtmäßig, dass die Kaution erst nach 6 Monaten zurückgezahlt wird? Normal wäre ja die Rückzahlung nach ordnungsgemäßer Übergabe.
2) Kann der Vermieter dem Mieter ohne weiteres die Wartungskosten für die Etagenheizung aufbürden?
3) Kann der Nachweis einer Haftpflicht- und Hausratversicherung verlangt werden?
Vielen Dank für eine kurze Antwort! Mit freundlichen Grüßen, JL

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kaution im Mietvertrag

    Meine Tochter soll eine Wohnung beziehen, der Mietvertrag ist
    sehr detailliert.
    Fragen:
    1) Ist es rechtmäßig, dass die Kaution erst nach 6 Monaten
    zurückgezahlt wird? Normal wäre ja die Rückzahlung nach
    ordnungsgemäßer Übergabe.
    ja ist es ,er kann sogar die Bk-Abrechnung noch abwarten.Wenn sich abschätzen läßt , dass eine Nachzahlung aus den den BK-Abrechnungen die Kautionhöhe nicht erreicht , können sie aber um anteilige Auszahlung bitten 2) Kann der Vermieter dem Mieter ohne weiteres die
    Wartungskosten für die Etagenheizung aufbürden?
    Der Vermieter bürdet Ihnen ihnen nichts auf.Wartungskosten
    sind Betriebskosten.Wenn jeamnd etwas aufgebürdet hat , war es der Gesetzgeber 3) Kann der Nachweis einer Haftpflicht- und
    Hausratversicherung verlangt werden?
    ja kann er, sie müssen ja die Wohnung nicht nehmen , wenn ihnen die Bedingungen nicht zusagen.Der Vermietrer will absichern , dass , wenn sie einen Schaden verursachen, er nicht auf den kosten sitzen bleibt.im übrigen heißt die nicht umsonst Haft-Pflicht-Versicherung Vielen Dank für eine kurze Antwort! Mit freundlichen Grüßen,
    JL

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Kaution im Mietvertrag

    Wenn Du alle Nebenkosten bezahlt hast, auch für dieses Jahr, ordnungsgemäß übergeben hast, muss Kaution zurück gezahlt werden. Alle anderen Fragen muss man auch verneinen.
    Gruß Ulrike

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kaution im Mietvertrag

    Hallo Jochen,

    es ist zwar üblich, daß die Kaution später zurückgezahlt wird, damit der Vermieter eventuelle Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung damit verrechnen kann, aber dafür ist die Kaution eigentlich nicht da und daher ist das auch nicht korrekt. Ich sehe das auch so, daß die Kaution nach ordnungsgemäßer Übergabe sofort zurückzuzahlen ist, zumal auch der Gesetzgeber hierzu nichts anderes sagt. Ich würde mal beim Vermieter nachfragen, warum er meint, die Kaution noch sechs Monate behalten zu wollen.

    Die Wartungskosten für die Etagenheizung bezahlt der Mieter, das ist korrekt. Entweder macht der Vermieter das über die Betriebskostenabrechnung oder der Mieter zahlt das direkt. Das macht aber im Ergebnis keinen Unterschied.

    Daß eine Versicherung verlangt wird, habe ich auch schon öfter gehört, aber auf welcher Grundlage das erfolgt, ist mir nicht klar, im Gesetz steht davon jedenfalls nichts. Insofern wäre das eine individuelle Vereinbarung, bei der man sich entscheiden muß, ob man diese annimmt. Letztendlich geht es ja darum, daß Ihre Tochter die Wohnung vermutlich gerne haben möchte und dieser Forderung nachkommen sollte, da sich der Vermieter anderenfalls vielleicht für einen anderen Interessenten entscheidet, sofern dieser vorhanden ist. Wenn aber kein anderer an die Tür klopft, hat sie natürlich die besten Karten, dieser Forderung nicht nachzukommen. Wie ist denn der Mietvertrag formuliert? Soll sie nach Vertragsabschluß die Versicherung nachweisen? Falls sie das nicht tut, passiert was...?

    Das war zwar jetzt keine kurze Antwort, aber vielleicht hat sie trotzdem ein bißchen weitergeholfen.

    Viele Grüße

    Nine

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