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Re: Kaution im Mietvertrag
Hallo Jochen,
es ist zwar üblich, daß die Kaution später zurückgezahlt wird, damit der Vermieter eventuelle Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung damit verrechnen kann, aber dafür ist die Kaution eigentlich nicht da und daher ist das auch nicht korrekt. Ich sehe das auch so, daß die Kaution nach ordnungsgemäßer Übergabe sofort zurückzuzahlen ist, zumal auch der Gesetzgeber hierzu nichts anderes sagt. Ich würde mal beim Vermieter nachfragen, warum er meint, die Kaution noch sechs Monate behalten zu wollen.
Die Wartungskosten für die Etagenheizung bezahlt der Mieter, das ist korrekt. Entweder macht der Vermieter das über die Betriebskostenabrechnung oder der Mieter zahlt das direkt. Das macht aber im Ergebnis keinen Unterschied.
Daß eine Versicherung verlangt wird, habe ich auch schon öfter gehört, aber auf welcher Grundlage das erfolgt, ist mir nicht klar, im Gesetz steht davon jedenfalls nichts. Insofern wäre das eine individuelle Vereinbarung, bei der man sich entscheiden muß, ob man diese annimmt. Letztendlich geht es ja darum, daß Ihre Tochter die Wohnung vermutlich gerne haben möchte und dieser Forderung nachkommen sollte, da sich der Vermieter anderenfalls vielleicht für einen anderen Interessenten entscheidet, sofern dieser vorhanden ist. Wenn aber kein anderer an die Tür klopft, hat sie natürlich die besten Karten, dieser Forderung nicht nachzukommen. Wie ist denn der Mietvertrag formuliert? Soll sie nach Vertragsabschluß die Versicherung nachweisen? Falls sie das nicht tut, passiert was...?
Das war zwar jetzt keine kurze Antwort, aber vielleicht hat sie trotzdem ein bißchen weitergeholfen.
Viele Grüße
Nine