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von
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Re: Geld geschenke aus dem ausland
Lieber Steffan89,
Also zuerst einmal bin ich ja selbst Physiker und kein Jurist. In diesem Sinne kann ich mich ja nicht rechtlich aussprechen. Ich kann nur selber schauen, was ich finden kann und das dann zusammenfindend wiederholen.
Also zunächsteinmal gibt es den Begriff Vermögenssteuer seit 1996 nicht mehr (http://www.gehalts-check.de/lexikon/v/vermoegenssteu...). Die beste Antwort auf die Frage scheint mir von "bavarian tax collector" gegeben worden zu sein (http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1025468&si...). Er oder Sie schreibt, dass es bei einer kleineren Betrag wahrscheinlich unter dem Freibetrag liegt, man es allerdings beim Finanzamt melden muss. Wenn das Geld aus der Familie kommt unterliegt es dem Erbschaftsteuergesetz, wenn es von jemand anderem kommt, ist es wohl eine Schenkung. Es sieht so aus als sei es egal, ob es aus dem Ausland oder Inland kommt.
Also in deinem Fall scheint es ja ein Verwandter zu sein, d.h. Familie, und das wiederum heisst Erbschaftsteuer und dann gibt es verschiedene Freibträge zwischen 20 000 € und 500 000 €. Die Höhe hängt von der Steuerklasse ab und davon habe ich keine Ahnung. Für eine bindende Antwort würde ich das Finanzamt fragen (billig) oder einen Steurprüfer (teuer). Die Frage lautet ja auch, wer weiss davon?
Gruss
Henning
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