vorversicherungszeit

Von: , 15.07.2010 14:03 Uhr

Hallo, war vom 1.4.1966 bis 10.4.1991 in der GKV. danach einige Jahre in der PKV. 1997 bis 2006 im Ausland PKV.
2006 bis heute GKV, teilweise ü. KSK u. Jobcenter. Zuletzt 2009 v. KSK rausgeworfen, weil ich die Beiträge nicht zahlen konnte. Beziehe seit 1992 Witwenrente, war aber auch berufstätig und PKV bis 1997. Wurde freiwillig krankenversichert. Mein verstorbener Mann, geb. 1934, war durchgehnd GKV. Kann für mich angerechnet werden, machen sie aber nicht. KV will mich freiwillig versichern, weil 2002 neues Gesetz schreibt, dass man wählen soll. Da war ich aber im Ausland. KV sagt, dass ich v. 9.9.79 bis 15.2.93 12 Jahre, 1 Mon., 8 Tg. in GKV gewesen sein muss. Oder dass ich über Ehemann reinkomme.
Das käme hin. Heute Mitteilung, dass es doch nicht geht, wg. Gesetzesänderung 2002. Was tun??? Wie werde ich versichert, wenn ich meine eigene Rente beantrage? Welche Nachteile habe ich als freiwillig Versicherte?
Ich hoffe, dass ich alles verständlich geschildert habe und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: vorversicherungszeit

    Hallo,

    leider ist es etwas schwer, Ihrer Darstellung in Fließtext zu folgen. Daher zunächst einmal allgemeine Hinweise.

    Durch die Rückwirkende Änderung des §5(1) SGBV wurde der Zugang zur KVdR erleichtert, weil Mitgliedschaftszeiten nicht mehr nur auf Pflichtmitgliedschaften beruhen müssen.

    Der Unterschied zur freiwilligen Versicherung besteht darin, dass Sie Ihre Beiträge im Gegensatz zu Pflichtversicherten alleine tragen müssen.

    Um eine Übersicht über die KVdR zu erhalten, empfehle ich Ihnen, zunächst dieses Merkblatt zu lesen:
    http://www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-b...

    Um überhaupt eine Aussage zu Ihrem Fall treffen zu können, sind Angaben wichtig wie Ihr aktueller Berufsstand, Ihr jetziges Krankenversicherungsverhältnis, die Zeiten der Familienversicherung.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: vorversicherungszeit

      Vielen, vielen Dank für Ihre Antwort. Zu Ihren Fragen:
      Akteuell bin ich freiberufliche Redakteurin, leider durch die Sparmaßnahmen der Sender u. Zeitungen, mit sehr schlechter Auftragslage. Einziges Einkommen zurzeit: Die Witwenrente. Mein Krankenversicherungszustand ist nicht geklärt, da ich nach der Insoenz des Verlages zunächst auf Hartz4 war, mich dort aber nach einem Jahr abgemeldet habe, mich als Freie durchschlug, versichert durch die KSK. Letztes Jahr erneut kurze Zeit Hartz4. Dann wieder KSK. Bin dort rausgeflogen, wurde aus der TK gefeuert und bin seitdem nicht versichert. Jetzt hat die TK um Mitteilung meiner Versicherungzustandes gebeten. - Habe keine. Nun verlagen sie rückwirkend, obwohl sie mich rausgeworfen haben, Beiträge sowie ab sofort 169 Euro mtl. Dem habe ich heute schriftlich widersprochen. Ich war durchgehend von 1966 bis Mai 91 gesetzlich versichert. Teilweise in der Familienversicherung. TK meinte vorgestern: Wenn das stimmt, sei alles okay. Gestern teilten sie mit, dass ich zw. 79 und 93 12 Jahre, 8 Mon., 1 Tg. pflichtversichert gewesen sein muss und heute hieß es, dass dass ich mich 2002 hätte entscheiden müssen, ob ich pflicht- oder freiw. versichert sein wolle. Da habe ich aber im Ausland (Spanien) gelebt u. frei gearbeitet und niemand hat mich über dieses Gesetz informiert. Sie sagen, das sei mein Problem. Habe jetzt selber herausgefunden, dass ich in die Pflichtvers. komme, wenn mein verstorbener Mann eine bestimmte Zeit in der GKV war. Er war von 1994 bis 1992 (gestorben) in der DAK, meistens freiwillig versichert. TK sagt, das sei wurscht, wegen des Gesetzes v. 2002. Habe heute mit Bundesgesundheitsministerium gesprochen. Sie meinten, ich sollte eine Einzelfallentscheidung m. Präzidenz herbeiführen. Ich bin unglaublich wütend. Zumal noch ein Kampf mit der BfA läuft, die seit 92 KV-Beiträge abgezogen haben und niemand weiß, wo das Geld gelandet ist. Ferner haben die meine 3 Kinder bei der Vers-Zeit-Berechnung sowie meine Ausbildungs- und Studienzeit unter den Tisch fallen lassen und noch einige andere Dinge. Sie sehen, bei mir brennt die Hütte.
      Viele Grüße aus Berlin und noch einmal herzlichen Dank. Ich lese mir jetzt durch, was Sie mir empfohlen haben.

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: vorversicherungszeit

    Hallo Berlinerin,
    komme auch aus der schönen Stadt. Aber hab mich mit Rente noch nicht viel beschäftigt. Ich würde mich mal bei den Frauenkreisen der Kirchen umhören, die sind oft auch in ähnlichen Lebenslagen.
    Wichtig ist, immer zu wissen Freundschaften sind wichtiger als Unabhängigkeit.
    Herzliche Grüße

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: vorversicherungszeit

      Hallo Ivo,
      vielen Dank für Deine Antwort. Aber ich glaube nicht, dass die Kirchen hier nicht weiterhelfen können. Die Angelegenheit ist viel zu komplex. Und zum Thema Freundschaft: Natürlich sind die wichtig. Aber wenn Du nix zum beissen hast, di Miete nich mehr zahlen kannst, dann nützen Dir auch die Freunde nicht. Die schwimmen ja auch nicht in Geld. Sie können mir moralische Unterstützung geben. Aber davon wird die Miete dann auch nicht bezahlt.
      Viele Grüße

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: vorversicherungszeit

    Hallo,
    kann leider hier nicht weiterhelfen.
    Gruß
    Die.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: vorversicherungszeit

      Tja lieber Dietmar,
      das wundert mich überhaupt nicht. Ist auch schwierig, das so per Mail zu machen. Ich werde nächste Woche dem
      VdK beitreten und mal schauen, was geht. Tatsache ist, dass ich alle Voraussetzungen erfülle, bis auf die Entscheidung nach der Gesetzänderung 2002. Und da habe ich ne Chance, weil ich im Ausland war und mich niemand informiert hat. Die können ja nicht erwarten, dass ich jeden Tag die BGB-Änderungen lese. In der Presse war übrigens so gut wie nix. Also blicke ich positiv in die Zukunft. Viele Grüße aus Berlin und recht herzlichen Dank. Hallo,
      kann leider hier nicht weiterhelfen.
      Gruß
      Die.

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: vorversicherungszeit

    Hey,
    die Prüfung der GKV ob Pflicht- oder Freiwillig Versichert unter liegt ausschließlich der GKV, und habe hier nicht viel Ahnung.
    In der Rente werden entweder die Beiträge abgezogen bei Pflichtversicherte. Bei freiwillig Versicherte egal ob GKV oder PKV bekommt man einen Beitragszuschuß und führt selber ab.
    Hoffe das hilft ein bisschen weiter.

    Lg

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: vorversicherungszeit

      Hallo Ela,
      vielen Dank erst einmal. Habe jetzt herausgefunden, dass ich wohl über meien vestorbenen Mann auf jeden pflichtversichert werden muss!. Er war von 1954 bis 1992 (da ist er gestorben) in der DAK. Inzwischen verstehe ich auch, warum die GKV ältere nicht in der Pflichtversicherung haben wollen. Ich war 10 Jahre im Ausland und fange jetzt gerade an, mich mit dem Thema zu beschäftigen. Das ist ja entsetzlich, was hier passiert. Auch mit den Renten für Frauen. Ich habe 3 Kinder großgezogen, war immer berufstätig, habe ca. 37 Jahre in die BfA eingezahlt (u. nicht zu knapp, früher viel verdient). Wenn ich mit 60 in Rente will, ziehen sie mir 18 % jeden Monat ab. das sind ca. 350 Euro. So geht es Millionen Frauen in Deutschland. Niemand wehrt sich. In Spanien, Italien, GB usw. wären die Leute längst im Dauerstreik vor den jeweiligen Regierungsgebäuden. Zumal die Arbeitsmarktsituation für Frauen bereits ab 50 aussichtslos ist. Kein Job, horrende Rentenabzüge - da bleibt nur der würdelose Gang zum Jobcenter. Das ist widerlich.
      Viele Grüße

  5. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: vorversicherungszeit

    Hallo,

    hier muss ich leider passen, sorry.

    • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: vorversicherungszeit

      Hallo,

      hier muss ich leider passen, sorry.
      ist ja auch kompliziert. trotzdem danke.
      viele grüße

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