Einsicht Nachlass, Einsicht Vermögensverwalung

Von: , 16.07.2010 01:21 Uhr


Guten Tag,
meine Schwester war in den letzten Lebensjahren meiner Eltern der Vermögensverwalter. Ein Haus wurde verkauft und meine Eltern sind zunächst in eine Wohnung in ein Seniorenzentrum gezogen. Nach dem Tode meiner Mutter ist mein Vater auf die Station des Betreuten Wohnens umgezogen. Dort wohnte er über 8 Monate bis er verstarb. Nun möchte mein Bruder meine Bankdaten um mir das Erbe zu überweisen. Das Geld für den Notar möchte er sich sparen. Ist das möglich? Kann ich Einsicht über die Konten während der Lebenszeit verlangen? Ebenfalls Einsicht über den Nachlass? Geld wäre um die Hälfte des Hauswertes übrig geblieben. Wie kann meine Schwester über die Aufteilung eines Erbes ohne Wissen der Geschwister informiert sein. Sie sprach davon,dass wir Kinder alle die gleiche Anteile erhalten.Da meine -Schwesterin Angelegenheiten Geld immer auf seinen Vorteil bedacht war, bin ich verunsichert. Wie kann ich meinen Wunsch formulieren ohne ein Misstrauensvotum auszusprechen.

Auf eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Mayer

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Heinz Gintemann nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Einsicht Nachlass, Einsicht Vermögensverwalung

    guten Abend,
    F
    folgendes ist keine Rechtsauskunft, sondern nur die freiw., hilfsbereite u. kostenfreie Weitergabe von langjährigen Praxiserfahrungen; meine Antwort ist deshalb allgemein formuliert, da ich auf Ihren speziellen Fall nicht direkt eingehen darf:
    Zunächst ist zu prüfen, ob eine Erbengemeinschaft entstanden ist, und ob in einem Testament bestimmte Anordnungen getroffen worden sind.
    Als Miterbe hat man natürlich Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen der Verstorbenen und der Vermögensverwaltung. Wegen letzterer liegt auch eine Abrechnung beim Amtsgericht, welches die Betreuung bearbeitet hat, z.B. liegt dort sicher auch der Kaufvertrag mit der gerichtlichen Genehmigung vor. Notfalls kann beim Notar recherchiert werden, wohin das Kaufgeld geflossen ist. Zu allem benötigt man natürlich die Legitimation als Erbe, nämlich durch einen Erbschein (enthält alle Erben-Namen).-
    Im persönlichen Gespräch läßt man durchblicken, dass es mal interessant wäre zu sehen, wie die Zahlen (Geld) waren und jetzt aussehen - natürlich aufgrund von Belegen.
    MfG
    H.G.

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