Fahrkostenerstattung auf Gehaltsabrechnung?

Von: , 16.07.2010 11:51 Uhr

Hallo allerseits!
Ich werde demnächst teilzeit-arbeitend mit meinem Privat-Pkw zu Kunden fahren (ca.1600 km pro Monat). Dafür bekomme ich pauschal 250,- monatlich (ca. 0,15€/km).
1. Frage: Steht dieser Betrag von 250.-€ mit auf der Gehaltsabrechnung? Ich frage deshalb, weil ich evtl. durch den geringen Teilzeit-Verdienst Wohngeld beantragen möchte. Das Wohngeld ist einkommensabhängig und ich möchte nicht, dass die Fahrkosten als Lohn mitgerechnet werden, dadurch würde sich der Wohngeldzuschuss verringern.
2.Frage: Wenn der Arbeitgeber nur 15ct pro km bezahlt, könnte ich dann entsprechend die Differenz zu dem Pauschalbetrag von 30ct/km beim Finanzamt geltend machen? (Wahrscheinlich zahle ich eh keine Lohnsteuer bei dem geringen Verdienst (ca.1000,-(Monat))
Danke für Eure hilfreichen Antworten!

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Fahrkostenerstattung auf Gehaltsabrechnung?

    Hi,

    wenn Du € 250,00 pauschal erhälst, steht der Betrag auch auf der Gehaltsabrechnung, da eine Pauschal-abgeltung steuerpflichtiges Entgelt ist. Wenn die Fahrtkostenerstattung steuerfrei gezahlt werden soll, was eigentlich üblich ist, müssen die Fahrten nachgewiesen werden. Zum Beispiel durch eine Reiseabrechnung, oder Fahrtenbuch.

    Die Differenz zwischen den erhaltenen € 0,15 pro Kilometer und dem aktuell gültigen Pauschalsatz kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen.

    Gruß Jan

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrkostenerstattung auf Gehaltsabrechnung?

    Hallo,

    Die Fahrtkostenerstattung gehört mit in die Gehaltsabrechnung im Nettobezug. Für diese Fahrtkosten sind keine Steuer- und Sozialversicherungsabgaben zu leisten, solange der Erstattungsbetrag unter 30 Ct. pro KM liegt. Die Erstattung macht der Arbeitgeber als Personalkosten geltend, und daher will er sich auch in der Gehaltsabrechnung haben. Soweit ich weiss, gelten diese Einnahmen aber nicht als Einkommen bei der Berechnung des Wohngeldes.

    Die "fehlenden" 15 Ct. könntest Du bei der Steuer geltend mache, wenn Du denn überhaupt Steuer zahlst.

  3. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrkostenerstattung auf Gehaltsabrechnung?

    zu 1: es wird auf der gehaltsabrechnung stehen, frag mal deine Personalabteilung. ich würde aber sagen es ist ja eine Aufwandsentschädigung, insofern kein einkommen

    zu 2. Ja, auf der Einkommensteuererklärung gibt es sogar ein Feld, wo Du die bereits erstatteten Fahrtkosten eintragen kannst

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Fahrkostenerstattung auf Gehaltsabrechnung?

    Es handelt sich bei der Fahrkostenerstattung m. E. um einen geldwerten Vorteil.Ob der in die Wohngeldberechnung miteinfließt, mußt Du mit dem Wohn-
    geldamt klären. Es gibt nach meiner Erfahrung zu den Antragsunterlagen Erläuterungen zur Gewährung von Wohngeld, aus denen könnte das hervorgehen.
    Daß da noch die Absetzbarkeit bei der Steuer besteht, glaube ich nicht. ich habe noch nie etwas von einer anteiligen Erstattung gehört.

    Gruß, Sabine

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Fahrkostenerstattung auf Gehaltsabrechnung?

    Wenn das eine Pauschalerstattung ist, ist sie m.E. auch lohnsteuerpflichtig und erscheint damit auf der Abrechnung. Besser wäre es, die Kosten über die Reisekostenabrechnung erstatten zu lassen, nach tatsächlichem Aufwand. Wenn der AG dann nur 15 Cent pro km erstattet, könnte der Rest bei der Steuererklärung geltend genmacht werden.

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