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nach einem Tag
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Re: Autohändler- Gewährleistung ausgeschlossen ?
Hallo Wolly,
also, was ist das denn für ein händler, das problem liegt vermulich im alter der fahrzeuge vermutlich. ein händler kann normaler weise keine gewährleistung ausschließen (genau das soll ja verhindert werden, das ein händler keinen schrott verkauft). Seriöse händler verkaufen ihr fzg. mit zusätzl. garantie, die geht aber meistens nur bis 10-12 jahre alte fzg. bzw. 150.000km. sollte eines der fall sein, bleibt dem händler nur das verkaufen als ersatzteilspender (bastlerwagen) allerdings würde ich dann den tüv nicht ausweisen, denn dies täuscht vor das das fzg. ja in ordnung ist. innerhalb der ersten 6 monate haftet bei verkauf eines fzg. der händler (dies will er damit umgehen), danach wird es schwierig, denn dann musst der kunde beweisen, das der schaden von anfang war und dies geht nur mit gutachter und streit meist.
das problem verstehe ich natürlich wenn ein kunde kein geld hat und somit ein billiges will, nur sehe ich da das dies am falschen ende gespart wird. denn die kostenrichen ja schon förmlich die zukunft hervor, denn wenn das auto i.o. wäre würde der händler es nicht als bastlerwagen verkaufen.
oft sind es die sog. wals und wiesenhändler die somit kein risiko eingehen wollen.
gruß larry