Darf man als Bevorstrafter zur Fremdenlegion?
Von: , 18.07.2010 11:44 Uhr
Hallo bin Ibrahim,
meine Frage ist darf ich als Bevorstrafter Schläger/Räuber zur Fremden legion?
Leider habe ich zu dieser Information keine Anhaltspunkte gefunden deshalb frage ich nun selbst mal.
Und darf ich als Familienstand verheiratet ebenfalls beitreten ?
Wie hoch wäre mein Söldnergehalt.?
Danke für alle Informationen
gruß Ibrahim
