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Re: hartz Genossenschaftsanteile zurück
Eigentlich ist es Vermögen, da die Anteile ja schon vor dem Bezug der ALG II-Leistung bestanden haben, diese haben Sie ja sicherlich auch gemeldet! Und was einmal Vermögen war, bleibt Vermögen! Das ist wie bei einem Sparbuch bzw. Kautionssparbuch, das gibt man an, es ist Vermögen und wenn man es auflöst gilt das Geld auch nicht als Einkommen. Die Arge kann aber die Gewährung eines zinslosen Darlehens für die Kaution der neuen Wohnung verwehren, da ja finanzielle Mittel vorhanden sind!