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Re: 2 x kleingewerbe anmelden
Sehr geehrter Herr Schneider,
die einfache Antwort ist: Das geht.
Die (etwas)kompliziertere Antwort ist: Da eine GmbH (übrigens auch in der Sonderform der UG [haftungsbeschränkt]) eine eigenständige Steuerpflichtige und Unternehmerin ist, ist schon die Aussage "ich kann zwei mal Kleinunternehmer sein" ein Missverständnis. Als Praktiker aus der Finanzverwaltung kann ich Ihnen nur dringend empfehlen, bei den von Ihnen vorgestellten Planungen einen Steuerberater mit ins Boot zu holen.
Eine mögliche Gefahr: Steuerpflichtige, die eine wesentliche Betriebsgrundlage (z. B. die einzige Betriebstätte) an ihre "eigene" GmbH vermieten, lösen dabei neben einkommensteuerlichen Folgen (sog. Betriebsaufspaltung) in der Regel auch eine sog. umsatzsteuerliche Organschaft aus mit der Folge, dass die Außenumsätze der GmbH und Ihres (einheitlichen) Einzelunternhmens (gewerbliche Vermietung und Photographie)plötzlich doch zusammengerechnet würden.
Aber prinzipiell liegen Sie - wie gesagt - mit Iher Vermutung richtig.