versicherung
Von: , 13.09.2009 20:15 Uhr
Hallo Andreas,
hier eine sicherlich nicht alltägliche Anfrage:
1.
Meine Frau übt seit einigen Jahrzehnten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus (65% wöchentliche Arbeitszeit).
2.
Ich (56) war 2005- 2006 arbeitslos, war und bin noch über meine Frau familienversichert.
3.
Im Oktober 2006 gründete ich einen Mobilmarkt für Seniorenheime, den ich noch bis zum "Rentenalter"
weiterführen möchte.
4.
Es handelt sich dabei um ein beim Gewerbeamt angemeldetes Kleinunternehmen, für das mir die ARGE
2006 ein Coaching finanzierte; anfangs erhielt ich
neben ALG II auch noch das <Einstiegsgeld>.
5.
Dieser Mobilmarkt erhöht zwar unser gemeinsames verfügbares Einkommen, ist jedoch -trotz 45-Std.-Woche-
nicht tragfähig für eine totale Selbstständigkeit.
6.
Daher sind wir für die ARGE nach wie vor eine Bedarfs-
gemeinschaft im Sinne von ALG II, und ich erhalte trotz Selbstständigkeit ALG II. (wie eingangs erwähnt, hat meine Frau einen 65% - Job)
7.
Vor jedem Antrag auf Verlängerung des ALG II - Bezugs
um jeweils 6 Monate muss ich der ARGE sämtliche Unterlagen präsentieren, speziell das "EKS", was der
Steuererklärung entspricht, wenn auch in anderer Form.
Ohne diese präzisen Unterlagen keine Fortzahlung des
ALG II.
8.
Die letzte "EKS", die ich der ARGE präsentieren musste, wies Einnahmen in Höhe von monatlich EUR 538,- aus, und
entsprechend wurde die Zahlung des Folgezeitraums von
6 Monaten errechnet. Diese Neuberechnung findet eben
alle 6 Monate statt.
9.
Hintergrund meiner Anfrage ist folgender:
a.
krankenversichert bin ich über meine Frau.
b.
Diese EUR 538 / Monat plus ALG II sichern unseren derzeitigen Lebensstandard.
c.
N I C H T versichert bin ich dagegen für den Fall von
Krankheit, selbst verursachtem PKW - Unfall, also für
Arbeitstage, an denen ich NICHT meine Heime besuchen
kann. Die ARGE wird wegen mir bestimmt keinen Handstand
machen und das AlG II für - um etwas zu sagen- 4 oder Wochen wg. Erkrankung, Unfall oder was auch immer umgehend anpassen; die Kosten laufen jedoch weiter.
d.
Hinzu kommt noch ein Aspekt, mit dem ich bislang nur zwei
Mal konfrontiert wurde, doch kommt hier wohl noch die sog. Schweinegrippe hinzu, dessen Ausmaß derzeit niemand absehen kann. Oder mein PKW fällt für mehrere Tage aus, also kein Umsatz.
Im November letzten Jahres baute ich meinen Stand in 2 Heimen wie gewohnt auf, bekam dann aber gleich eine Atemmaske umgelegt, und man bat mich -freilich sehr höflich- das Haus gleich wieder zu verlassen: NORO -
Virus. Im 2. Fall war es SARS, ein ebenfalls schnell ansteckendes Virus.
Nun also zum Schluss folgende Anfrage (aber ich denke, die aktuelle Situation sollte SCHON klar sein!) ..
#1
Ich möchte also diese EUR 538 / Monat im Falle von
Krankheit oder Unfall, für den kein Unfallgegner meine Einnahmen haftet, absichern.
#2
Falls die Lösung einer Betriebsausfallsversicherung
in dieser geringen Höhe überhaupt möglich ist und
preiswerter als #1 - dann diese Variante.
#3
Leistungseintritt: sicherlich gibt es mehrere Varianten
für diese € 538,-. Ich suche nach einem Leistungseintritt
so kurzfristig wie möglich nach dem <Schadensfall>
Danke im Voraus für Dein Feedback, und ich denke, solch einen Fall hattest Du bislang noch nicht allzu oft :-))
Gruß von
Josef
