steuerpflicht fuer EU Buerger von deutschen Einkuenfte

Von: , 27.07.2010 11:26 Uhr

Ich habe meinen Hauptwohnsitz in England und bin da steuerpflichtig.
Ich habe in Berlin eine vermietete Wohnung und wohne auch teilweise in Berlin.
Ich zahle Steuer in England auf die Mieteinkuenfte in Deutschland.
Gibt es darauf in Deutschland auch eine Steuerpflicht?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
    Re: steuerpflicht fuer EU Buerger von deutschen Einkuenfte

    Hallo,

    tut mir leid, aber da ich kein Steuerberater bin, kann ich ihnen da keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater.

    MfG
    Feldkamp

    • Antwort von nach 49 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: steuerpflicht fuer EU Buerger von deutschen Einkuenfte

      Vielen Dank, dass Sie geantwortet haben.

      MfG

      SF

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: steuerpflicht fuer EU Buerger von deutschen Einkuenfte

    Hallo,
    nach meinem Kenntnisstand bist Du mit den in Deutschland erzielten Mieteinkünften in Deutschland als nicht dauernd in Deutschland wohnender (180 Tage-Regelung) beschränkt einkommensteuerpflichtig. Wenn es mit GB ein sog. DBA (Doppel-Besteurungs-Abkommen) gibt, sollten die Einkünfte von Immobilien dort besteuert werden, wo die Immoboilie ist (Belegenheitsprinzip).

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: steuerpflicht fuer EU Buerger von deutschen Einkuenfte

    Hallo sddf48,

    das dt. Steuerrecht macht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG) von Grundstücken von dem sog. Belegenheitsprinzip gebrauch. Also wo das Grundstück liegt, das Ertrag oder Einkünfte erbringt - in dem Land soll die Steuer erhoben werden.
    Zur Vermeidung von von doppelter Besteuerung von ein- und den selben Einkünften, besteht mit vielen Ländern weltweit - das sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn also England - wie Deutschland das persönliche Besteuerungsrecht seiner Einwohner kennt. Für Deutsche heißt das, wer in Deutschland länger als diese 180-Tageregelung) lebt, ohne das es zur Erholung etc. dient - wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt(siehe AO - Abgabenordnung) in Deutschland hat, der soll mit seinem "Welteinkommen" hier Steuern zahlen.
    Sieht England das genauso - müsstest du in deiner Heimat - aber auch hier - wegen der Belegenheit des Grundstücks Steuern zahlen - es sei - es gibt dieses Doppelbesteuerungsabkommen.

    Ich hoffe geholfen haben zu können,
    Schöne Grüße eigennutz

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