Antwort
von
nach einem Tag
0
hilfreich
Re: steuerpflicht fuer EU Buerger von deutschen Einkuenfte
Hallo sddf48,
das dt. Steuerrecht macht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG) von Grundstücken von dem sog. Belegenheitsprinzip gebrauch. Also wo das Grundstück liegt, das Ertrag oder Einkünfte erbringt - in dem Land soll die Steuer erhoben werden.
Zur Vermeidung von von doppelter Besteuerung von ein- und den selben Einkünften, besteht mit vielen Ländern weltweit - das sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn also England - wie Deutschland das persönliche Besteuerungsrecht seiner Einwohner kennt. Für Deutsche heißt das, wer in Deutschland länger als diese 180-Tageregelung) lebt, ohne das es zur Erholung etc. dient - wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt(siehe AO - Abgabenordnung) in Deutschland hat, der soll mit seinem "Welteinkommen" hier Steuern zahlen.
Sieht England das genauso - müsstest du in deiner Heimat - aber auch hier - wegen der Belegenheit des Grundstücks Steuern zahlen - es sei - es gibt dieses Doppelbesteuerungsabkommen.
Ich hoffe geholfen haben zu können,
Schöne Grüße eigennutz