Frage zu Markenrechtsverletzung des Begriffs "Ballermann"

Von: , 14.09.2009 21:08 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ich betreibe unter der Domain www.kurzurlaub-ballermann.de ein Reiseportal für Urlaubsreisen an die Playa de Palma. Diese Reisevermittlung sowie Texte auf der Website bewerbe ich mit Texten wie „Reisen an den Ballermann“, „Urlaub am Ballermann“ und „Kurzurlaub am Ballermann“.

Von dem Rechteinhaber der Wortmarke „Ballermann“ habe folgende freundliche Email erhalten:

„...wie wir durch Dritte soeben erfahren haben, bieten Sie auf Ihrer Domain www.kurzurlaub-ballermann.de Urlaubsreisen unter der prägenden Bezeichnung „Ballermann“ sehr erfolgreich an. Uns liegen Internetausdrucke und Werbeveröffentlichungen, über die zahlreichen Reisen mit denen Sie auf Ihrer Hompage werben, vor. (s. z.B.: http://www.kurzurlaub-ballermann.de/ u.v.a.m).

Möglicherweise haben Sie bei der Nutzung der Bezeichnung „BALLERMANN®“ für Ihr Reiseportal (Domain) übersehen, dass es sich bei der Bezeichnung „Ballermann“ um eine seit 1994 für eine Vielzahl von Waren- und Dienstleistungen (auch für Reisen!) geschützte Marke in Verwertung unseres Hauses handelt (siehe unten). Über unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit unseren Ballermann®-Markenrechten können Sie sich auf unseren Internetseiten www.ballermann.de und www.markenkonzepte.de informieren.

Durch Nutzung der Bezeichnung „Ballermann“ in der von Ihnen für Reisen geschäftlich genutzte Domain haben Sie unsere Markenrechte an unseren „Ballermann“-Marken verletzt und damit unsere Marke „Ballermann®“ widerrechtlich benutzt (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 ff. MarkenG)."

Da ich eigentlich die Marke Ballermann selbst nur in Verbindung mit anderen Worten bzw. Ballermann als allgemeingültige Bezeichnung für den spanischen Strandabschnitt verwende, bin ich der Meinung, dass eine Lizenzierung nicht nötig ist bzw. eine Abmahnung keinen Bestand hätte.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder soll ich doch lieber auf das Angebot des Ballermann-Rechteinhabers eingehen?

Vorab bereits vielen Dank für kompetenten Rat und Hilfe!

Jürgen

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zu Markenrechtsverletzung des Begriffs "Ballermann"

    Diese heikle Frage würde ich auf jeden Fall von einem Anwalt für Markenrecht klären lassen. Viel Erfolg, M. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zu Markenrechtsverletzung des Begriffs "Ballermann"

    Moin Jürgen, ich bin auf diesem Gebiet leider kein Experte. Ich habe allerdings schon einige Erfahrungen gesammelt. Ich habe unter der Marken Registersuche http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche
    mehrere Inhaber gefunden in verschiedenen Klassen. Ich sehe eigentlich bei Ihnen keine Gefahr. Es sei denn die Jungs sind absolut auf Profit aus und versuchen sie zu ärgern um etwas zu schröpfen. Die Aussage, das Sie aufgrund des Namens sehr erfolgreich Ihre Reisen anbieten, kann ja nur an den Haaren herbei gezogen sein. Oder hat er ihre Zahlen gesehen bzw. sie bei der Creditreform überprüft?

    Kleiner Tip: Geben sie mal unter google Ballermann ein, was meinen Sie wieviel Menschen mit dem Ballerman werben. Schauen sie mal unter Neckermann Reisen, die bieten unter Mallorca die Region Mallorca Ballermann an. Ich denke dort liegt keine Verletzung des Markenrechts vor. Eventuell mit der Ihrer Domain, weil sie damit den Namen komerziell nutzen. Da kommt es darauf an seit welchem Zeitpunkt sie dies tun. Wenn seine Wortmarke später eingetragen wurde wie Sie Ihre gewerblichen Prozesse mit dem Namen durchführen, sind Sie im Recht. Läuft Ihr Firma unter eine Einzelperson oder als Gesellschaft?

    Ich an Ihrer Stelle würde ausharren. Letztendlich bewerben sie wie alle anderen Medien und Reiseanbieter die Region um den Ballermann.

    Ich würde warten bis etwas von einem Juristen kommt und dann einen Markenrechtler dazu befragen. Legen Sie sich dafür ca. 300 Euro zurecht, der wird die Sache dann im Keim ersticken. Ein Thema welches ich persönlich schon durch habe;-)

    Viele Grüße Thorsten

  3. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zu Markenrechtsverletzung des Begriffs "Ballermann"

    Hallo, Da ich eigentlich die Marke Ballermann selbst nur in
    Verbindung mit anderen Worten bzw. Ballermann als
    allgemeingültige Bezeichnung für den spanischen
    Strandabschnitt verwende, bin ich der Meinung, dass eine
    Lizenzierung nicht nötig ist bzw. eine Abmahnung keinen
    Bestand hätte.
    auf deine Meinung kommt es aber nicht an. Die Marke scheint offensichtlich geschützt zu sein. Da kann man meinen was man will. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder soll ich doch
    lieber auf das Angebot des Ballermann-Rechteinhabers eingehen?
    Ich würde sofort einen Fachanwalt für Markenrecht aufsuchen, denn Du scheinst ein echt dickes Problem an der Backe zu haben, was zivilrechtliche Ansprüche in erheblicher finanzieller Höhe nach sich ziehen kann.

    Gruß

    S.J.

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Frage zu Markenrechtsverletzung des Begriffs "Ballermann"

    Hallo,

    die Firma ist bekannt für seine "Ballermann" Marke und seit Jahren aktiv. Rechtlich betrachtet hat die Firma recht.
    Sie besitzt das Recht an dem Wort "Ballermann" - und (ich habe es nicht nachgeprüft, gehe aber davon aus das man Reisen im Markenschutz mit abgedeckt hat) damit das alleinige Nutzungsrecht. Denn in Wirklichkeit bezeichnet "Ballermann" nicht einen Strandabschnitt - sondern eine Partymeile. Und Sie zielen darauf ab Reisen an diese Partymeile zu verkaufen. Ich fürchte, Sie werden sich einigen müssen.

    Gruß
    Alexander Wendt



    Ballermann“, „Urlaub am Ballermann“ und „Kurzurlaub am Ballermann“.

    Von dem Rechteinhaber der Wortmarke „Ballermann“ habe folgende
    freundliche Email erhalten:

    „...wie wir durch Dritte soeben erfahren haben, bieten Sie auf
    Ihrer Domain www.kurzurlaub-ballermann.de Urlaubsreisen unter
    der prägenden Bezeichnung „Ballermann“ sehr erfolgreich an.
    Uns liegen Internetausdrucke und Werbeveröffentlichungen, über
    die zahlreichen Reisen mit denen Sie auf Ihrer Hompage werben,
    vor. (s. z.B.: http://www.kurzurlaub-ballermann.de/ u.v.a.m).

    Möglicherweise haben Sie bei der Nutzung der Bezeichnung
    „BALLERMANN®“ für Ihr Reiseportal (Domain) übersehen, dass es
    sich bei der Bezeichnung „Ballermann“ um eine seit 1994 für
    eine Vielzahl von Waren- und Dienstleistungen (auch für
    Reisen!) geschützte Marke in Verwertung unseres Hauses handelt
    (siehe unten). Über unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit
    unseren Ballermann®-Markenrechten können Sie sich auf unseren
    Internetseiten www.ballermann.de und www.markenkonzepte.de
    informieren.

    Durch Nutzung der Bezeichnung „Ballermann“ in der von Ihnen
    für Reisen geschäftlich genutzte Domain haben Sie unsere
    Markenrechte an unseren „Ballermann“-Marken verletzt und damit
    unsere Marke „Ballermann®“ widerrechtlich benutzt (§ 14 Abs. 2
    Nr. 2 ff. MarkenG)."

    Da ich eigentlich die Marke Ballermann selbst nur in
    Verbindung mit anderen Worten bzw. Ballermann als
    allgemeingültige Bezeichnung für den spanischen
    Strandabschnitt verwende, bin ich der Meinung, dass eine
    Lizenzierung nicht nötig ist bzw. eine Abmahnung keinen
    Bestand hätte.

    Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder soll ich doch
    lieber auf das Angebot des Ballermann-Rechteinhabers eingehen?

    Vorab bereits vielen Dank für kompetenten Rat und Hilfe!

    Jürgen

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