Beerdigung nach Sozialhilfesätzen?

Von: , 29.07.2010 19:04 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen jemand bekommt Hartz IV und der Ehemann verstirbt nach langer Krankheit.

Wie muss man sich die Hilfe vorstellen? Es ist nicht ganz nachvollziehbar für einen Leien.

Bei Angeboten wird teilweise ein gewisser Betrag aus dem Bundessozialhilfegesetz (€ 871,76) angegeben, der dann gewisse Leistungen enthalten soll. Für den Rest muss man laut Angebot selber aufkommen. Als Zusatz wird vermerkt, dass evtl. noch Leistung aus Kolanz durch die ARGE/ Sozialamt übernommen werden können, was für jemanden mit Hartz IV auch nicht zu stemmen ist.

Nun habe ich gelesen, dass es von Stadt zu Stadt verschieden ist, was bezahlt wird und was nicht.

1) Gibt es einen festen Betrag, der bei Anspruch auf diese Hilfe bezahlt werden wird?
2) Gibt es einen festen Katalog mit Leistungen die eingeschlossen sein müssen?
3) Muss man in Vorkasse treten oder wird das erst bei Antragsbewilligung oder Ablehnung fällig?

Es ist leider nicht so, dass das ganze noch Zeit hätte. Die Hoffnung stirbt zuletzt und das was einem lieb ist, möchte man zu Lebzeiten auch nicht schon durch solche Nachforschung abschreiben.

Also, bin gespannt auf eure Infos bzw. schnelle Hilfe.

Danke
Opec

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 50 Minuten 0 hilfreich
    Re: Beerdigung nach Sozialhilfesätzen?

    Hallo - und vielen Dank für die Anfrage.
    Leider kann ich diese nicht so ganz detailliert beantworten, wie Sie sich das sicher vorgestellt haben - die Begründung dafür ist die "von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Handhabe bei Sozialbestattungsleistungen"... von Stadt zu Stadt wird es auch noch unterschiedlich gehandhabt...

    Frage 1: JA und NEIN - das ist bitte mit dem jeweilig zuständigen Sozialamt abzuklären, welche Leistungen übernommen werden. In der Regel aber nur das "wirklich notwendige" wird übernommen.
    Frage 2: JA und NEIN - zu circa 80% gibt es hierfür einen Leistungskatalog bei den Sozialämtern - auch hier gilt: bitte beim jeweilig zuständigen Sozialamt abklären.
    Frage 3: ...auch hier sind beide Möglichkeiten möglich. Dies richtet sich zum Einen nach den zuständigen Behörden - zum Anderen aber sicherlich auch nach dem mit der Beerdigung beauftragten Bestatter, der (...sicherlich auch nachzuvollziehen) natürlich auch nicht alle Auslagen zunächst aus "eigener Tasche" tragen kann.

    Mein Rat: Fragen Sie am Besten bei einem Bestattungskollegen Ihres Vertrauens "vor Ort" - hier wird man Ihnen sicherlich einige Anhaltspunkte über die zu erwartenden Leistungen geben können. Eine derartige Beratung ist übrigens kostenlos!

    Grundsätzlich sollten Sie aber schon jetzt wissen: ALLE gesetzlich folgenden Erben sind zur Bestattungsleistung verpflichtet (Bestattungsverpflichtete) - erst, wenn durch die Erbfolge "alle" nicht zur Zahlung herangezogen werden können (...dürfen), dann tritt die gesetzlich geregelte Sozialbestattungsleistung hierfür ein.

    Ich hoffe, dies hat trotzdem ein wenig geholfen.
    M.f.G.
    Mathias

  2. Antwort von nach 56 Minuten 0 hilfreich
    Re: Beerdigung nach Sozialhilfesätzen?

    Hallo Opec,

    grundlegend ist es leider wirklich so, dass es gravierende Unterschiede der einzelnen Regionen gibt.

    Bei uns (Berlin) ist es so, dass man einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellt und dann, je nach Einkommen voll oder anteilig 750,00 Euro für die Bestatterleistung bekommt. Hinzu kommt eine Kostenübernahme für eine eventuelle Kremation (Einäscherung) und für den Friedhof. Abhängige Faktoren sind die eigenen Einkünfte, die Miete (warm, kalt, Betriebskosten), Kontoauszüge der letzten 3 Monate müssen vorgelegt werden und ev. Lebensversicherungen werden auch noch berücksichtigt. Eigene Sterbegeldversicherungen sind außen vor, denn sie dienen der Absicherung des eigenen Ablebens. Meist geht dabei niemand in Vorleistung - die Ämter arbeiten hier recht fix.

    In den Leistungen ist generell alles enthalten, was eine Bestattung ausmacht - sprich Überführung, Einbetten, Standardurne (Aschekapsel), einfacher Sarg, Sargausstattung (einfach), Sargträger falls städtischer Friedhof, kleiner Blumenschmuck. Ich denke, es hängt auch von der Kulanz des Bestatters ab, was er, über die Grundleistungen hinaus noch an Leistungen in den 750,00 EURO unterbringen kann bzw. was Ihr über separate Rechnung noch dazu bestellen könnt.

    Ich hoffe, ich konnte helfen und wünsche alles Gute.

    MfG
    Funeralia

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Beerdigung nach Sozialhilfesätzen?

    Hallo Opec,

    es ist (leider) so, dass die Erfgordernisse für eine Beerdigung regional unterschiedlich sind und als Folge ist auch die Leistung der Sozialen Hilfe unterschiedlich von Land zu Land zum teil auch von Region zu Region.

    Wenn jemand Hartz 4 bezieht und als Ehepartner bstattungspflichtig ist werden in der Regel alle Bestattungskosten auf sehr niedrigem Niveau übernommen. Einzelheiten klären Sie am besten VORAB mit einem Bestatter Ihres Vertrauens, der die örtlichen Gepflogenheiten ja kennen muss. Auch die Art der Zahlung etc.

    Mit Grüßen und guten Wünschen

    U. Gscheidel
    www.charon.de

  4. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Beerdigung nach Sozialhilfesätzen?

    Hallo Opec,

    bzgl. der Situation wenn es um diese Hilfe vom Staat geht, kann ich gar nicht viel sagen.

    Die Sätze werden sicherlich unterschiedlich sein, weil auch die Kosten in den einzelnen Bundesländern für den Bestatter sehr unterschiedlich sein können.

    Die preiswertesten Bestattungen gibt es in Berlin und Umgebung. Kann man für 590 € alles bekommen, ausgenommen sind die Friedhofsgebühren.

    Ich erstelle gerade eine Tabelle auf meiner HP wo ich die günstigsten Bestatter für die Orte angebe.

    Nur mal um zu verstehen, warum man in Stuttgart z. B. nie mit dem Satz von Berlin hinkommen könnte. Dort kostet das Krematorium schon 580 €.

    Was ich empfehlen kann: Gehen Sie in Ihrem Wohnort zum Sozialamt und fragen Sie dort entsprechend nach. Dort weiß man genau was bewilligt wird.

    Ich gebe den Menschen die Möglichkeit die Friedhofskosten stark zu senken indem man die Asche nach Hause holt. Das kostet 150 €. Dann kann man tun und lassen was man möchte.

    Per Google mal suchen nach "Urne zu Hause"! Da findet man auch meine Site. :-)

    Ich fände es weitaus schöner, wenn Menschen sich viel früher mit der Sterblichkeit auseinandersetzen würden, denn man weiß oft ja gar nicht wann das passiert.
    Bei Krankheiten ist es evtl. ein bisschen überschaubar aber wenn man überlegt, dass gerade 20 Menschen bei der Love Parade gestorben sind, die sicherlich damit nicht gerechnet haben, dann weiß man, warum ich das sage und so denke.

    Rechtzeitiges kümmern ist kein Abschreiben! Es hilft letztlich bei der Sitution die auf einen zukommt.

    Wenn ich weiterhelfen kann, dann mache ich das gerne.

    Mit lieben Grüßen
    Ingrid Ch. Hoerner - www.weg4u.de

  5. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Beerdigung nach Sozialhilfesätzen?

    Hallo Opec,

    leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Ich kann Dir nur Auskunft über kirchenrechtliche Fragen zum Thema Beerdigung oder die Trauerfeier geben.
    Ich hoffe, dass die anderen Angesprochenen Dir Infos geben können.

    Alles Gute wünscht Dir
    Chris

  6. Antwort von nach 115 Tagen 0 hilfreich
    Re: Beerdigung nach Sozialhilfesätzen?

    hallo.. also laut dem letzten bericht ist nur noch bayern bereit die kosten einer bestattung zu übernehmen. also wenn hauptwohnsitz bayern. dann übernehmen die human alle kosten sonst kann es passieren dass das ordnungsamt das ganze übernimmt und dann bleibst du auf den kosten sitzen.
    mehr kann ich dazu nicht sagen.leider....

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