Leistungsbescheide Arbeitsamtes/ARGE aufbewahren

Von: , 30.07.2010 18:10 Uhr

Wie lang muss man / sollte man die Leistungsbescheide der ARGE bzw des Arbeitsamtes aufbewahren?

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: Leistungsbescheide Arbeitsamtes/ARGE aufbewahren

    Wie lang muss man / sollte man die Leistungsbescheide der ARGE
    bzw des Arbeitsamtes aufbewahren?
    Leistungsbescheide der Arge sollte man immer Aufbewahren. Allein wegen eventueller Fragen zu Einkommen/Einkünften in späteren Jahren.

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Leistungsbescheide Arbeitsamtes/ARGE aufbewahren

    Wenigstens 5 Jahre.

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Leistungsbescheide Arbeitsamtes/ARGE aufbewahren

    Wie lang muss man / sollte man die Leistungsbescheide der ARGE
    bzw des Arbeitsamtes aufbewahren?
    ich rate redem die unterlagen so lange wie möglich aufzubewahren z b als nachweis für die rente (eigene erfahrung)

  4. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Leistungsbescheide Arbeitsamtes/ARGE aufbewahren

    Wie lang muss man / sollte man die Leistungsbescheide der ARGE
    bzw des Arbeitsamtes aufbewahren?
    Hallo.
    Sinnvoll wäre es diese Bescheid bis zum Rentenbeginn aufzuheben, falls die Rentenversicherung später nochmal die Leistungsnachweise von Ihnen anfordert.

  5. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Leistungsbescheide Arbeitsamtes/ARGE aufbewahren

    Wie lang muss man / sollte man die Leistungsbescheide der ARGE
    bzw des Arbeitsamtes aufbewahren?
    Hallo

    Aufheben mußt die sie nicht unbedingt, solltest aber den letzten aufheben, falls irgendwann ungereimtheiten oder Forderungen an Dich herangetreten werden, damit Du es für Dich selbst nach vollziehen kannst. Normalerweise hebt man Unterlagen generell ca. 3 Jahre auf, da danach Ansprüche erlöschen.

    Gruß orbis

  6. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Leistungsbescheide Arbeitsamtes/ARGE aufbewahren

    mindestens 3, aber zur Sicherheit 12 Monate Wie lang muss man / sollte man die Leistungsbescheide der ARGE
    bzw des Arbeitsamtes aufbewahren?

  7. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Leistungsbescheide Arbeitsamtes/ARGE aufbewahren

    Wie lang muss man / sollte man die Leistungsbescheide der ARGE
    bzw des Arbeitsamtes aufbewahren?
    Also Laut Bankwesen sollte man so was 2 Jahre aufheben. Ich persönlich würde aber die Bescheide so lange aufheben, so lange ich noch Hartz 4 beziehe. Besser ist es immer was in der Hand zu haben.

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